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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:
Bei neuen Bauvorhaben der Stadt sowie der städtischen Wohnungsbaugesellschaft werden ab sofort mindestens 25 % der Wohnfläche dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung prüft die Ausnutzung der Fördermittel von Bund, Land und der EU. Sie informiert die Ausschussmitglieder, welche Potentiale für die Inanspruchnahme von Wohnungsbauprogrammen bei Sozialwohnungen bestehen und wie diese zukünftig verstärkt abgerufen werden können.
Sachverhalt:
Laut 3. Regionalem Wohnungsmarktbericht ist der Anteil öffentlicher Wohnungen am Wohnungsbestand in Herne von 12,4% im Jahr 2004 auf 7,2 % in 2013 gesunken. Bei den Neubaufertigstellungen in Herne ist der Anteil der Mehrfamilienhäuser im gleichen Zeitraum von 50% auf 22,1% gesunken. Geht die Entwicklung so weiter, ist mit einem weiteren Rückgang von über 33 % an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbestand zu rechnen.
Im Bereich des Mietwohnungsbaus weist die Stadt Herne zudem strukturelle und qualitative Defizite. Viele Wohnungen sind somit nur schwer vermietbar bzw. gar nicht marktgängig, obwohl die Nachfrage nach adäquatem preiswertem Wohnraum insbesondere auf Grund der demographischen Entwicklung steigen wird.
Auf Grund der problematischen Entwicklungen sind Maßnahmen zur Stärkung des preisgebundenen Wohnungsbestandes notwendig. Dazu gehört neben der Bereitstellung von preisgünstigem Wohnbauland ein vorgegebener, prozentualer Anteil an gefördertem Wohnungsbau.
Anlagen:
Original des Vorschlags
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 170427_PLA_QuoteSozialerWohnungsbau (234 KB) | ![]() |