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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2017/0234  

Betreff: Einrichtung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Herne
- Beschluss der Geschäftsordnung
- Berufung der Fachleute als stimmberechtigte Mitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kowalski, 3030
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
23.05.2017 
des Haupt- und Personalausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.05.2017 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:5202

Bez.:Denkmalschutz und

Denkmalpflege

Nr.: 13/16

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen/ sonstige ordentliche Aufwendungen

20.000 € jährlich

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat beschließt

 

  1. die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Herne.

 

  1. die Berufung der in Anlage 2 zur Besetzung des Gestaltungsbeirates vorgeschlagenen Fachleute als stimmberechtigte Mitglieder.

                 


Sachverhalt:
 

Seit dem 23.05.2016 besteht das Herner Bündnis für Wohnen. Auf der Grundlage des Handlungskonzepts Wohnen wurden Handlungsfelder und strategische Ziele formuliert, um die Weiterentwicklung des Wohnstandorts Herne zielgerichtet voran zu treiben. Im Fokus steht dabei u.a. die Stärkung städtebaulicher und architektonischer Qualitäten. In konkreten Zielvereinbarungen wurden Maßnahmen beschrieben, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Bündnis für Wohnen wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 13.09.2016 vorgestellt.

 

Eine der getroffenen Zielvereinbarungen ist die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Beratung von Bauwilligen/Investoren bei stadtgestalterisch bedeutsamen Bauvorhaben durch die Stadt.

 

Im ersten Schritt wurde am 29.11.2016 durch den Rat die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats beschlossen. Außerdem wurde mit Beschluss vom 29.11.2016 die Verwaltung beauftragt, eine Geschäftsordnung für den zu gründenden Gestaltungsbeirat zu verfassen sowie geeignete Fachleute zur Besetzung des Gestaltungsbeirates vorzuschlagen.

 

Der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung hat daraufhin eine Geschäftsordnung erarbeitet und mit dem Fachbereich Recht und Bauordnung abgestimmt. Eine Vorschlagsliste für die stimmberechtigten Mitglieder wurde erarbeitet. Die Eignung der Mitglieder wurde in vorangegangenen Recherchen und persönlichen Auswahlgesprächen geprüft. Die hier vorgeschlagenen Fachleute haben allesamt ihre Bereitschaft bekundet, im Gestaltungsbeirat mitzuwirken.

 

Die Durchführung und Finanzierung des Gestaltungsbeirats wird aus Mitteln und mit Personal des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung erfolgen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

  1. Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Herne
  2. Vorschlagsliste der stimmberechtigten Mitglieder

                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20170330_Anlage1_Geschäftsordnung (39 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20170330_Anlage2_Vorschlag Mitglieder Gestaltungsbeirat (151 KB)