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Vorlage - 2017/0152  

Betreff: ÖPNV-Investitionsmaßnahmen - VRR Förderkatalog 2017 gemäß § 12 ÖPNVG
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Krück, Clarissa
2. Child, Nikolas
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
08.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
16.03.2017 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Entscheidung
27.04.2017 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

 

 

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

2.132,15

(p.a. Folgejahre)

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

- 2.822,96

(p.a. Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541024

Bez.: Haltestellenausbau

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendun-gen für Investitionsmaßnahmen

106.607,29

 

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

- 143.348,11

 


Beschlussvorschlag

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushalt sowie der Zustimmung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR zur Förderung der Maßnahmen den barrierefreien Ausbau der nachfolgend aufgelisteten Haltestellen:

 

  1. Haltestelle Flottmannhallen auf der Flottmannstraße in Fahrtrichtung Südpool
  2. Haltestelle Friedhof Wiescherstraße auf der Wiescherstraße in Fahrtrichtung Herne Bf
  3. Haltestelle Kulturzentrum auf der Holsterhauser Straße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel
  4. Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße
  5. Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße
  6. Haltestelle Zillertalstraße auf der Flottmannstraße  in Fahrtrichtung Südpool

 

  1. Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt unter dem Vorbehalt des Beschlusses durch den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne (Zweite Änderungssatzung vom 8. Dezember 2016) die Entfernung von 3 Linden, StU 143 cm bis 185 cm, an der Haltestelle Friedhof Wiescherstraße (Fahrtrichtung Herne Bf).

 

Die Bäume werden durch entsprechende Neupflanzungen ersetzt.

 


Sachverhalt

 

  1. Allgemeines

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 15.12.2016 das 8. ÖPNV-ÄndG verabschiedet, mit

dem das ÖPNVG NRW geändert wurde. Das Gesetz wurde am 27.12.2016 im Gesetz- und

Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen GV.NRW 2016 Nr. 44 S. 1157-1160 veröffentlicht

und ist in Teilen am 28. Dezember 2016 und im Weiteren am 01. Januar 2017 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung des ÖPNVG NRW ist die gemäß § 12 Absatz 1 ÖPNVG NRW Erhöhung der pauschalierten Zuwendungen des Landes an die Zweckverbände aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes sowie nach dem Entflechtungsgesetz für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV. Die Zuwendungen werden um 30 Mio. Euro von bislang mindestens 120 Mio. Euro wieder auf 150 Mio. Euro erhöht.

 

Im Rahmen der vorgenannten Änderung des ÖPNVG NRW hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) ein ÖPNV- Förderkatalog 2017 aufgestellt und die Kommunen gebeten, u.a. Maßnahmen zur Förderung zum barrierefreien Aus-/ Umbau von Haltestellen zu benennen bzw. anzumelden. Die Stadt Herne hat zur Einplanung in den ÖPNV-Förderkatalog 2017 des VRR AöR den barrierefreien Aus-/Umbau von insgesamt 31 nicht barrierefreien Haltestellen zur Förderung angemeldet, die vorbehaltlich des zu stellenden Förderantrages mit Beschluss vom 08.12.2016 des Verwaltungsrates der VRR AöR zum ÖPNV-Förderkatalog 2017 zur Förderung berücksichtigt werden. Der Förderantrag ist mit vollständigen Planunterlagen bis zum 30.04.2017 zu stellen.

 

Die Auswahl unter den derzeit nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen erfolgte auf Grundlage des Haltestellenkatasters der Straße Herne nach folgenden Kriterien:

 

  • Nähe der Haltestellen zu den verkehrswichtigen Ziele (hier: öffentliche Einrichtungen) für den ÖPNV in Herne. Analog zu den Vorgaben des Nahverkehrsplanes wurde für die öffentlichen Einrichtungen ein Einzugsradius von 250 m gewählt. Zu den verkehrswichtigen Zielen gehören:

 

o Alten- und Behindertenwohnheime bzw. Servicestellen

o Krankenhäuser

o städt. Verwaltungsgebäude

o Friedhöfe

o Schulen und Kitas

o Freizeiteinrichtungen

 

  • Anzahl der Einwohner im Einzugsgebiet der Haltestellen
  • Abstimmungsergebnisse mit den Verkehrsunternehmen
  • Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem AK ÖPNV
  • Verkehrsplanerische Gesichtspunkte (bspw. besonders hohes Schüleraufkommen, örtliche Gegebenheiten, etc.).

 

Von den insgesamt 31 Haltestellen werden sechs Haltestellen an klassifizierten Straßen in Herne barrierefrei ausgebaut. In den folgenden Ausführungen dieser Beschlussvorlage werden die sechs Haltestellen benannt und beschrieben.

 

Darüber hinaus werden die verbliebenen 25 Haltestellen an nicht klassifizierten Straßen in Herne barrierefrei hergestellt. Für diese Haltestellen an nicht klassifizierten Straßen in Herne erfolgt die Beschlussfassung in Abhängigkeit von der Lage der Haltestelle durch die dann jeweils zuständige Bezirksvertretung.

 

Für die herzustellenden Haltestellen liegt Baurecht vor.

 

 

  1. Beschreibung der Maßnahmen

 

2.1.                 Allgemeines

Bei den barrierefrei herzustellenden Haltestellen werden grundsätzlich die betroffenen Verkehrsanlagen (Gehweg, Warteflächen usw.) sowie deren Oberflächen dem heutigen Ausbaustandard nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) angepasst und gemäß der mit dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise ausgebaut.

 

Die betroffenen Geh- und Warteflächen werden im Regelfall mit einer Dicke von insgesamt 32 cm (Pflaster 8 cm, Bettungsmaterial 4 cm und Schottertragschicht 20 cm) hergestellt.

 

Für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei diesen Haltestellen mittels Buskapstein (Höhe 18 cm) ein möglichst höhengleicher Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse ermöglicht und taktile Bodenindikatoren in den vom Neubau der Haltestelle betroffenen Verkehrsanlagen/-flächen für Menschen mit Sehbehinderung vorgesehen.

 

Die hier in Rede stehenden sechs Haltestellen werden als Haltestellen am Fahrbahnrand vorgesehen. Mit dem Halten am Fahrbahnrand wird u.a. durch die geringere Länge der Haltestelle dem ruhenden Verkehr mehr Raum geboten. Zusätzlich lassen sich die Aufenthaltszeiten der Linienbusse verringern, da die anfallenden Zeitverluste beim Einfädeln in den fließenden Verkehr entfallen.

 

Bei den sechs barrierefrei herzustellenden Haltestellen erfolgt die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß der Euronorm 13201. Zudem wird nach Möglichkeit ein beleuchteter Fahrgastunterstand für jeden Haltestellenbereich berücksichtigt. Vorhandene Fahrgastunterstände werden gemäß der Regelbauweise in der Örtlichkeit versetzt. Sollte dies z.B. auf Grund einer im Haltestellenbereich zu geringen Gehweg-/ Warteflächenbreite nicht möglich sein, wird nach Möglichkeit ein aus verkehrsplanerischer Sicht geeigneter alternativer Standort vorgesehen.

 

Die Planung der barrierefrei herzustellenden Haltestellen wurde dem Arbeitskreis barriere-freies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne am 19.01.2017 vorgestellt. Den jewei-ligen Planungen wurde vom Arbeitskreis grundsätzlich zugestimmt und beschlossen. Darüber hinaus ist die Planung dieser Haltestellen mit den beauftragten Verkehrsunternehmen, dem Fachbereich Stadtgrün, dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Polizei abgestimmt.

 

Haltestellen aus dem Konzept der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und die dort aufgeführten Linienbezeichnungen bzw. –nummern sowie Haltestellennamen sind Arbeitstitel, die im Konzept der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes bisher verwendet wurden. Im Zuge der (betrieblichen) Umsetzung des Konzeptes kann es zu abweichenden Linienbezeichnungen bzw. –nummern kommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2.                 Beschreibung der Einzelmaßnahmen

 

2.2.1.          Haltestelle Flottmannhallen auf der Flottmannstraße in Fahrtrichtung Südpool (siehe Beschlusstext a.)

 

 

Vorhandene Situation:

Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von der Buslinie 312 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg ist auf städtischem Grundstück ca. 2,65 m breit.

 

Geplante Maßnahmen:

Die Haltestelle auf der Flottmannstraße wird in Fahrtrichtung Südpool barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

 

Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 17.357,29 €.

 

 

 

 

2.2.2.          Haltestelle Friedhof Wiescherstraße auf der Wiescherstraße in Fahrtrichtung Herne Bf (siehe Beschlusstext b.)

 

I:\A2\Verkehrsplanung\3_Projekte\W\Wiescherstraße\01-Haltestelle Friedhof Wiescherstraße\4-Planung\LP-1 Grundlagen\02 - Fotos\IMG_20170125_160925.jpg

 

Vorhandene Situation:

Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von der Buslinie 333 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg mitsamt der Wartefläche ist auf städtischem Grundstück ca. 5,45 m bis breit. Im Bereich der Haltestelle ist ein benutzungspflichtiger Radweg. Die auf Grund der vorhandenen Bäume beengte Situation im Haltestellenbereich führt zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern (Fahrgäste, zu Fuß Gehende, Rad Fahrende).

 

Geplante Maßnahmen:

Die Haltestelle auf der Wiescherstraße wird in Fahrtrichtung Herne Bf barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Die Führung des Radweges wird grundsätzlich beibehalten. Der vorhandene benutzungspflichtige Radfahrweg wird lediglich im Haltestellenbereich durch graues Betonsteinpflaster 10/20/08 sowie durch die Verkehrszeichen „Gehweg“ – VZ 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ – ZZ 1022-10 ersetzt.

 

Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages aufgeführten Bäume befinden sich im hier dargestellten Haltestellenbereich. Die Entfernung der Bäume ist notwendig um die Barrierefreiheit (Einbau Buskapstein/Wurzelwerk) herzustellen und den verschiedenen Nutzern ausreichend Fläche bieten zu können.

 

Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 28.261,94 €.

 

2.2.3.          Haltestelle Kulturzentrum auf der Holsterhauser Straße in Fahrtrichtung Wanne-Eickel (siehe Beschlusstext c.)

 

I:\A2\Verkehrsplanung\3_Projekte\02_Haltestellen\Haltestellen - Allgemein\3 - Förderung VRR 2017\9 - Fotos\IMG_1445.JPG

 

Vorhandene Situation:

Die Busse halten derzeit in einer Busbucht. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von den Buslinien 303, 312, 362 und NE 33 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg mitsamt der vorhandenen Busbuchtfläche ist auf städtischem Grundstück zwischen 6,35m und 9,50 m breit.

 

Geplante Maßnahmen:

Die Haltestelle Kulturzentrum auf der Holsterhauser Straße wird in Fahrtrichtung Wanne-Eickel als Haltestelle am Fahrbahnrand barrierefrei hergestellt. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

 

Die Fahrbahnmarkierung auf der Holsterhauser Straße wird gemäß den neuen Randbedingungen/ Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.

 

Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 31.346,31 €.

 

2.2.4.          Haltestelle Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße (siehe Beschlusstext d.)

 

 

Vorhandene Situation:

Die Haltestelle ist Bestandteil der 2.Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Die Haltestelle ist derzeit nicht in der Örtlichkeit vorhanden. Geplant ist, dass für die Umsetzung der 2.Fortschreibung des Nahverkehrsplanes die Haltestelle zum Fahrplanwechsel Juli 2017 mit geringem baulichem Umfang erstmalig eingerichtet wird. Im Bereich der Haltestelle befinden sich vier Längsparkstände. Der im Bereich der geplanten Haltestelle vorhandene Gehweg mitsamt des Längsparkstandes ist auf städtischem Grundstück ca. 4,00 m breit.

 

Geplante Maßnahmen:

Die Haltestelle auf der Castroper Straße wird in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel barrierefrei eingerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt.

 

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im vorhandenen Längsparkstand vier Stellplätze. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungs-zeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Die Fahrbahnmarkierung auf der Castroper Straße wird gemäß den neuen Randbedingungen/ Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.

 

Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

 

Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 21.408,59 €.

 

2.2.5.          Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße

 

I:\A2\Verkehrsplanung\3_Projekte\C\Castroper Straße\01-Haltestelle NVP Castroper Straße-Baarestraße\4-Planung\LP-1 Grundlagen\02 - Fotos\IMG_1470.JPG

 

Vorhandene Situation:

Die Haltestelle ist Bestandteil der 2.Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Die Haltestelle ist derzeit nicht in der Örtlichkeit vorhanden. Geplant ist, dass für die Umsetzung der 2.Fortschreibung des Nahverkehrsplanes die Haltestelle zum Fahrplanwechsel Juli 2017 mit geringem baulichem Umfang erstmalig eingerichtet wird. Der im Bereich der geplanten Hal-testelle vorhandene Gehweg mitsamt der angrenzenden Grünfläche ist auf städtischem Grundstück ca. 4,40 m breit.

 

Geplante Maßnahmen:

Die Haltestelle auf der Castroper Straße wird in Fahrtrichtung Herne Bf barrierefrei ein-gerichtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Der barriere-freie Ausbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Die Fahrbahnmarkierung auf der Castroper Straße wird gemäß den neuen Randbedingun-gen/ Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.

 

Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Warte-/Gehwegfläche der Halte-stelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

 

Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 18.051,75 €.

 

2.2.6.          Haltestelle Zillertalstraße auf der Flottmannstraße  in Fahrtrichtung Südpool

 

 

Vorhandene Situation:

Die Busse halten derzeit am Fahrbahnrand. Die Haltestelle erlaubt keinen höhengleichen Ein- und Ausstieg in den Bus und ist nicht mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet. Die Haltestelle wird von der Buslinie 312 bedient. Der im Bereich der Haltestelle vorhandene Gehweg ist auf städtischem Grundstück zwischen 3,90 und 6,15 m breit.

 

Geplante Maßnahmen:

Die Haltestelle auf der Flottmannstraße wird in Fahrtrichtung Südpool barrierefrei einge-richtet. Baulich wird die Haltestelle mit einer Länge von 18,00 m hergestellt. Die vorhandenen Container werden in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort versetzt. Der Umbau der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

 

Im Haltestellenbereich werden die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Der vorhandene Straßenablauf wird erneuert.

 

Für den barrierefreien Umbau der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von 26.922,25 €.

  1. Grunderwerb

Für den in dieser Beschlussvorlage beschrieben barrierefreien Umbau der Haltestellen ist kein Grunderwerb notwendig.

 

 

  1. Kosten/Finanzierung

Im Rahmen der Planung zu den barrierefrei herzustellenden Haltestellen wurden die Kosten überschlägig ermittelt. Der Bau der in der Beschlussvorlage aufgeführten Haltestellen wird gemäß der Bestimmungen in § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) aus Zuwendungen gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 15 Tsd. Euro Netto je Haltestelle für die oben beschriebenen Tiefbauarbeiten.

Der Eigenanteil für die Fördermaßnahmen sowie der Bau bzw. die Einrichtung der restlichen Haltestellen wird aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.

Die Kosten für das Mobiliar (z.B. Fahrgastunterstand, Haltestellenmast usw.) der in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Haltestellen werden von der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) finanziert.

Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) werden im Zuge der Maßnahmen nicht erhoben.

 

 

  1. Bauzeit und Baubeginn

Der Baubeginn der Haltestellen ist für 2017 geplant und soll bis zum Sommer 2019 beendet werden. Die Bauzeit für die barrierefrei herzustellenden Haltestellen beträgt jeweils 6 bis 8 Wochen. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt.

 


Anlagen:

Übersichtsplan

Liniennetzplan

Regelzeichnung und Regelquerschnitt einer Haltestelle      

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-10-20_HS_5000 HER_A3-01 (2906 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2016-10-20_HS_5000 HER_A3-02 (2542 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 2016-10-20_HS_5000 HER_A3-03 (3190 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 2016-10-20_HS_Linienplan_HER A3 (2495 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 2016-02-15_HS_Regel_A3 (191 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 2017-01-18_Regelquerschnitt-quer-50 (165 KB)