herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei
der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern.
Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
1.Der
Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfs-berechnung 2005 und
2.beschließt
die Beibehaltung der Entwässerungsgebühren 2004 (vgl. 9. Satzung zur Änderung
der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Herne vom 05.
August 1993) für die Erhebung der Entwässerungsgebühren 2005 ab dem 01. Januar
2005.
07.12.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 26 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
1.Der
Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfs-berechnung 2005 und
2.beschließt
die Beibehaltung der Entwässerungsgebühren 2004 (vgl. 9. Satzung zur Änderung
der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Herne vom 05.
August 1993) für die Erhebung der Entwässerungsgebühren 2005 ab dem 01. Januar
2005.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14.12.2004 - Rat der Stadt
Ö 25 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
1.Der
Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfs-berechnung 2005 und
2.beschließt
die Beibehaltung der Entwässerungsgebühren 2004 (vgl. 9. Satzung zur Änderung
der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Herne vom 05.
August 1993) für die Erhebung der Entwässerungsgebühren 2005 ab dem 01. Januar
2005.
Umsetzung von Hartz IV in Herne
hier: "Angemessenheit der Wohnung"
-Anfrage des Stadtverordneten Ixert vom 29. November 2004 - (Verfasser : SVO Ixert, Andreas)
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses für den Erwerb von Grundstücken zur Realisierung des Landschaftsparks Pluto V (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)
Genehmigung eines Dringlickeitsbeschlusses über die Übertragung einer Grundstücksteilfläche an der Bulmker-/Heinrich-Imbusch-Straße (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)
Unsere Webseite verwendet Cookies, um ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Einige Cookies
sind für die Grundfunktionen erforderlich, während Dienste von Drittanbietern helfen, die
Website zu verbessern. Über diese Dienste finden Sie detaillierte Informationen in unserer
Datenschutzerklärung. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Ihre Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Zahnrad-Symbol
am oberen Seitenrand widerrufen oder ändern. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen
womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.