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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0811  

Betreff: Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE): Zuführung zur Kapitalrücklage der CTH Container Terminal Herne GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:Fb 21 / Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXX

XXX

XXX

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die Zuführung zur Kapitalrücklage der CTH Container Terminal Herne GmbH (CTH) durch die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) in Höhe von € 178.500,--. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE) ist an der CTH  Container Terminal Herne GmbH (CTH) zu 51 % beteiligt, weiterer Gesellschafter ist die Intercontainer-Interfrigo SA (ICF). Das Stammkapital beträgt € 25.000,--. Der Geschäftsbetrieb wurde zum 01.07.2002 aufgenommen.

 

Der Umsatz der CTH ist für das Wirtschaftsjahr 2004 wie erwartet realisiert. In den Monaten September und Oktober wurde erstmals ein positives Betriebsergebnis realisiert.

 

Bedingt durch die zweite Umstrukturierung der ICF werden sich die Umschlagsmengen ab Januar 2005 reduzieren. Die damit verbundene Reduzierung des Cash-Flows wird mit einem Liquididätsengpass  einhergehen. Um diesem drohenden Engpass zu begegnen, ist es daher erforderlich, die Kapitaldecke der CTH  zu stärken. Daher soll die Kapitalrücklage der CTH um € 350.000,-- durch die Gesellschafter anteilig erhöht werden. Der Anteil der WHE beträgt somit € 178.500,--.

 

Vorliegende Marktanalysen sehen den kombinierten Verkehr als einen Markt mit stetig wachsenden Potentialen, an denen die WHE zukünftig partizipieren will. Mit der Auflösung der CTH würde für die Region ein wichtiges Standbein verloren gehen, mit noch nicht absehbaren negativen Effekten auf andere Logistikbereiche.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrages unterliegt diese Angelegenheit der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung. Diese wird den entsprechenden Beschluss am 10. Dezember 2005 in ihrer Sitzung vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat fassen.

 

Da die Kapitalerhöhung kurzfristig zum 01.01.2005 erfolgen soll, muss aus zeitlichen Gründen von der üblichen Vorberatung der Angelegenheit durch den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss ausnahmsweise abgewichen werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Anlagen:

Anlagen:

Keine.