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Finanzielle
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Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat der Stadt Herne beschließt den Entwurf zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes für den Bereich
"Castroper Straße / Gewerkenstraße“ – Stadtbezirk Sodingen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der
Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den
textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).
2. Der Rat der Stadt Herne beschließt, den
Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
Am 13.07.2004 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss zur o. g. Landschaftsplanänderung gefasst.
Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss haben sich keine Änderungen ergeben.
Der vorliegende Entwurf beinhaltet weiterhin folgende Zielsetzungen:
· Rücknahme der Grenze des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.21 ("Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums“) nördlich An der Linde, östlich Gewerkenstraße in östliche Richtung.
· Ein Teilstück des Entwicklungsraumes 6.31 ("Nördlich der Castroper Straße / Westlich des Sodinger Baches“) wird dem Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.6 ("Voßnacken West“) angegliedert.
· Eine südlich daran angrenzende Teilfläche des Entwicklungsraumes 6.31, die planungsrechtlich als baulicher Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch einzustufen ist, wird aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herausgenommen.
Am 13.10.2004 fand in einer Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die Bürgeranhörung statt.
Dabei wurden im Wesentlichen aus zweierlei Gründen Bedenken erhoben, zum Einen aufgrund der Verkehrssituation (Nutzung der zukünftigen Zuwegung zum Gewerbebetrieb von vielen Fußgängern, insbesondere Kindern –Schulweg-), zum Anderen, weil der Freiraum in diesem Bereich eingeengt wird.
Die mündlich in der Sitzung vorgetragenen bzw. im Laufe der Beteiligungsfrist (1 Woche vor der Sitzung bis 2 Wochen danach) schriftlich eingegangen Bedenken sind in der Anlage 4 zusammengefasst.
Die Frage der Verkehrssituation kann im Landschaftsplanverfahren nicht geklärt werden, sondern bleibt der baurechtlichen Genehmigung vorbehalten.
Eine gleichzeitige Freiraumsicherung und die Erweiterungsmöglichkeit für die im Planbereich gelegene Firma ist nicht möglich.
Aus diesem Grunde wurde auch das Landschaftsplanänderungsverfahren eingeleitet.
Im Zuge der Baugenehmigung ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die, mit der Errichtung der baulichen Anlagen verbundenen, Eingriffe in Natur und Landschaft zu mindern oder auszugleichen sind.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden von Seiten des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Bedenken gegen die Flächenrücknahme zu Versiegelungszwecken geäußert.
Der BUND schließt sich in seiner Stellungnahme den
Forderungen des Landschaftsbeirates (siehe Anlage 5) an, bei den vertraglichen
Regelungen ein Rückbaugebot bei Nichtinanspruchnahme der neu zu errichtenden
Anlagen oder bei Betriebsaufgabe aufzunehmen und zum Landschaftsschutzgebiet
ein dichte dreireihige Abpflanzung mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen.
Diese Forderungen sind im Rahmen der entsprechenden
Verfahrensschritte (Grundstücksverhandlungen, Baugenehmigung) zu prüfen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | LaPla19_Entwicklung01 (302 KB) | ||||
2 | öffentlich | LaPla19_Entwicklung02 (398 KB) | ||||
3 | öffentlich | LaPla19_Festsetzung01 (292 KB) | ||||
4 | öffentlich | LaPla19_Festsetzung02 (260 KB) | ||||
5 | öffentlich | LaPla19_textl_Darstellungen_Anlage3 (35 KB) | (7 KB) | |||
6 | öffentlich | Auszug_Niederschrift_Anlage4 (11 KB) | ||||
7 | öffentlich | S01_zu_Anlage4 (253 KB) | ||||
8 | öffentlich | S02_zu_Anlage4 (185 KB) | ||||
9 | öffentlich | Schreiben Fam_Saul_Wichert_S01 zu Anlage 4 (264 KB) | ||||
10 | öffentlich | Schreiben Fam_Saul_Wichert_S02 zu Anlage 4 (209 KB) | ||||
11 | öffentlich | Schreiben Paluch_zu_Anlage 4 (257 KB) | ||||
12 | öffentlich | Schreiben_Schindler_Drongowski_zu_Anlage4 (284 KB) | ||||
13 | öffentlich | Anlage 5 - Niederschrift_LBR_290604 (40 KB) |