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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0637  

Betreff: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 2627Aktenzeichen:54/2-Su./Sä.
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.11.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
17.11.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
03.12.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
14.12.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Herne beschließt den Entwurf zur Änderung Nr. 19 des             Landschaftsplanes für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße“ – Stadtbezirk Sodingen.

 

Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).

 

 

2.         Der Rat der Stadt Herne beschließt, den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 13.07.2004 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss zur o. g. Landschaftsplanänderung gefasst.

 

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss haben sich keine Änderungen ergeben.

Der vorliegende Entwurf beinhaltet weiterhin folgende Zielsetzungen:

 

·         Rücknahme der Grenze des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.21 ("Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums“) nördlich An der Linde, östlich Gewerkenstraße in östliche Richtung.

 

·         Ein Teilstück des Entwicklungsraumes 6.31 ("Nördlich der Castroper Straße / Westlich des Sodinger Baches“) wird dem Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.6 ("Voßnacken West“) angegliedert.

 

 

·         Eine südlich daran angrenzende Teilfläche des Entwicklungsraumes 6.31, die planungsrechtlich als baulicher Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch einzustufen ist, wird aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herausgenommen.

 

Am 13.10.2004 fand in einer Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die Bürgeranhörung statt.

Dabei wurden im Wesentlichen aus zweierlei Gründen Bedenken erhoben, zum Einen aufgrund der Verkehrssituation (Nutzung der zukünftigen Zuwegung zum Gewerbebetrieb von vielen Fußgängern, insbesondere Kindern –Schulweg-), zum Anderen, weil der Freiraum in diesem Bereich eingeengt wird.

 

Die mündlich in der Sitzung vorgetragenen bzw. im Laufe der Beteiligungsfrist (1 Woche vor der Sitzung bis 2 Wochen danach) schriftlich eingegangen Bedenken sind in der Anlage 4 zusammengefasst.

 

Die Frage der Verkehrssituation kann im Landschaftsplanverfahren nicht geklärt werden, sondern bleibt der baurechtlichen Genehmigung vorbehalten.

 

Eine gleichzeitige Freiraumsicherung und die Erweiterungsmöglichkeit für die im Planbereich gelegene Firma ist nicht möglich.

 

Aus diesem Grunde wurde auch das Landschaftsplanänderungsverfahren eingeleitet.

 

Im Zuge der Baugenehmigung ist zu prüfen, durch welche Maßnahmen die, mit der  Errichtung der baulichen Anlagen verbundenen, Eingriffe in Natur und Landschaft zu mindern oder auszugleichen sind.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden von Seiten des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Bedenken gegen die Flächenrücknahme zu Versiegelungszwecken geäußert.

 

Der BUND schließt sich in seiner Stellungnahme den Forderungen des Landschaftsbeirates (siehe Anlage 5) an, bei den vertraglichen Regelungen ein Rückbaugebot bei Nichtinanspruchnahme der neu zu errichtenden Anlagen oder bei Betriebsaufgabe aufzunehmen und zum Landschaftsschutzgebiet ein dichte dreireihige Abpflanzung mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen.

 

Diese Forderungen sind im Rahmen der entsprechenden Verfahrensschritte (Grundstücksverhandlungen, Baugenehmigung) zu prüfen.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LaPla19_Entwicklung01 (302 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich LaPla19_Entwicklung02 (398 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich LaPla19_Festsetzung01 (292 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich LaPla19_Festsetzung02 (260 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich LaPla19_textl_Darstellungen_Anlage3 (35 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Auszug_Niederschrift_Anlage4 (11 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich S01_zu_Anlage4 (253 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich S02_zu_Anlage4 (185 KB)      
Anlage 10 9 öffentlich Schreiben Fam_Saul_Wichert_S01 zu Anlage 4 (264 KB)      
Anlage 11 10 öffentlich Schreiben Fam_Saul_Wichert_S02 zu Anlage 4 (209 KB)      
Anlage 12 11 öffentlich Schreiben Paluch_zu_Anlage 4 (257 KB)      
Anlage 13 12 öffentlich Schreiben_Schindler_Drongowski_zu_Anlage4 (284 KB)      
Anlage 9 13 öffentlich Anlage 5 - Niederschrift_LBR_290604 (40 KB)