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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0610  

Betreff: Beschluss zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 - Auf der Wilbe -, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.11.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
17.11.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
02.12.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

 

 

Während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140 -Auf der Wilbe- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die entschieden werden muss:

 

 



1. Schreiben der Eigentümergemeinschaft Fritz-Reuter-Str. 9a/b vom 20.05.2004

 

 

Gegen die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 legen wir hiermit Einspruch ein.

In seiner öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss für Umweltschutz am 05.05.2004 beschlossen, den 1. Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 aufzustellen und für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. In dieser Sitzung hat der für die Planung zuständige Stadtrat Terhoeven die beabsichtigte Änderung begründet und die bisherigen Bürgereinwendungen beantwortet.

Die Bezirksvertreter der Bezirksvertretung Eickel haben doch offensichtliche Bedenken hinsichtlich dieser Umwandlung. Zwar votierte diese einstimmig für die Planung, jedoch bei 6 Enthaltungen (= 30%)!

Ohne dass immer noch einmal direkt Bezug genommen wird, geht die Begründung dieses Einspruchs auf die Ausführungen von Herrn Stadtrat Terhoeven ausführlich ein.

 

Schon in der Einführung seiner Begründung trifft Herr Stadtrat Terhoeven eine grobe Fehleinschätzung der tatsächlichen Situation. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes 140 am 23.02.1993 wurde unstreitig eine Umnutzung des ehemaligen Schulgeländes für wirtschaftliche und wohnungsbauliche Zwecke eingeleitet. Diese Umwidmung des bezeichneten Geländes ist, anders als durch Herrn Stadtrat Terhoeven in seiner Begründung dargelegt, durch den Bau der Gebäude Fritz-Reuter-Strasse 9a/b abgeschlossen worden.

Die damals vorhandenen, vorher schon baulich genutzten Freiflächen wurden durch entsprechende Bebauung mit dem Gebäude Fritz-Reuter-Strasse 9a/b umgewandelt.


1. Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Den Anregungen wird nicht gefolgt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 140 hatte nicht die Absicht, das ehemalige Schulgelände zu Wohnzwecken umzunutzen. Ziel war es vielmehr für diesen Bereich, die zuvor begonnene Umnutzung zu einem Medienzentrum weiterzuführen und dies planungsrechtlich zu sichern.

Dieses Ziel war mit Rechtskraft des Bebauungsplanes erreicht. Das schließt jedoch nicht aus, dass sich Ziele der Stadtentwicklung im Laufe der Zeit ändern und Bebauungspläne diesen Veränderungen angepasst werden. Es wird damit auf die allgemeine städtebauliche Entwicklungen reagiert. Gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch Dritter auf eine unveränderbare Umgebung besteht dabei ebenso wenig wie ein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Planungshoheit liegt grundsätzlich in der Hand der Gemeinde. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie jegliche Änderung wird jedoch in einer Form durchgeführt, die den Bürgern im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches ein großes Maß an Beteiligung zusichert. Die Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen wird nach sorgfältiger Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vom Rat der Stadt getroffen.


Herr Stadtrat Terhoeven stellt die Behauptung auf, dass “nach wie vor Bedarf an Wohnraum in zentraler und dennoch grüner Lage besteht".

Die Behauptung von Herrn Stadtrat Terhoeven lässt offen, woher der Bedarf an Wohnraum abgeleitet wird. Schon heute ist erkennbar, statistisch sogar bewiesen, dass die Bevölkerungsdichte im Ballungszentrum Ruhrgebiet in den nächsten Jahren weiter abnehmen wird.

 

Schon heute ist erkennbar, dass der Wohnungsmarkt gesättigt ist. Wohnungsleerstände und langfristig nicht begonnene Bauprojekte auf Baugrundstücken in grüner Lage, z, B. in unmittelbarer Nachbarschaft zur Grünanlage Königsgruber Park lassen erkennen, dass die behaupteten Bedarfe nicht vorhanden sind.

Wohnraum in “grüner Lage" ist nach der vorgesehenen Bebauung nicht mehr vorhanden. Es entsteht eine Straßenflucht mit dreigeschossiger Bauweise auf beiden Straßenseiten an der Fritz-Reuter-Strasse zwischen Heinrich-Lersch-Strasse und Eichendorfstrasse. Schon durch entsprechende Neubaumaßnahmen zwischen Eichendorfstrasse im Süden und Auf der Wilbe im Norden mit “Viterra-Häusern" hat eine erhebliche Reduktion der Grünfläche in diesem Gebiet stattgefunden. Mit der Umwidmung dieses letzten Grüngürtels wird endgültig ein Wohnraum in nicht mehr “grüner Lage" geschaffen!


Der Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtforschung und Wahlen hat sich mit dem Thema Bevölkerungsentwicklung im Rahmen verschiedener Untersuchungen intensiv beschäftigt.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einwohnerzahl der Stadt Herne zwar ebenso wie in allen anderen kreisfreien Städten des Ruhrgebietes rückläufig ist, der Stadt jedoch verschiedene Handlungsansätze zur Verfügung stehen, in diese Entwicklung einzugreifen.

Beeinflussbar sind in diesem Zusammenhang die Wanderungsbewe-gungen im Nahbereich, die durch einen Wegzug vom Ballungskern ins ländliche Umland gekennzeichnet sind. Die Gründe für diese Wanderungsbewegung liegen hauptsächlich in der Wohnungsgröße, in der Qualität des Wohnumfeldes und in der Eigentumsbildung.

Auslösender Faktor für einen Wohnungswechsel aufgrund von Haus-haltsveränderungen sind meist Änderungen der Haushaltszusammen-setzung und -größe, z.B. durch Heirat, Trennung oder die Geburt eines Kindes. Ein Wohnungswechsel führt dann in der Regel zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse. Ein häufiger Umzugsgrund sind demnach zu kleine Wohnungen. Zu große Wohnungen führen wesentlich seltener zum Wohnungswechsel.

Ein unangenehmes soziales Umfeld, zu viel Lärm oder zu wenig Grün sind darüber hinaus Faktoren, die die Qualität des Wohnens beeinflus-sen und somit Gründe für einen Wohnungswechsel sein können.

Das Bestreben der Kommune muss es demnach sein, wohn- und wohnumfeldmotivierte Abwanderungen möglichst gering zu halten.

 

Die Handlungsansätze zur Beeinflussung wohnorientierter Wanderun-gen sind gleichzeitig geeignet, Zuwanderung positiv zu beeinflussen. Schwerpunktmäßig geht es dabei um die Bereitstellung angemessener und ansprechender Wohnungen, die Durchführung wohnumfeldver-bessernder Maßnahmen und teilweise die Förderung von Wohneigentum.

 

Vor diesem Hintergrund kann von einem pauschal betrachteten Nachfragerückgang nach Wohnraum und einer daraus resultierenden Gesamtsättigung des Wohnungsmarktes nicht ausgegangen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vielmehr schafft der Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 140 die Voraussetzungen für einen Wohnungsbau in zentraler und dennoch – nach wie vor – grüner Lage mit guter Wohnumfeldqualität und entspricht somit dem Handlungsansatz, angemessenen und ansprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Wohnumfeldverbesserungen sind in diesem Bereich nicht erforderlich und daher auch nicht beabsichtigt. Sie finden an anderer Stelle im Stadtgebiet im Rahmen des Landesprogramms “Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf” statt.

 

Der Eindruck eines grünen Wohnumfeldes geht durch die beabsichtigte bauliche Inanspruchnahme nicht verloren, zumal der Bereich westlich der Fritz-Reuter-Str. 9a/b durch die Entsiegelungs- und Pflegemaßnahmen gegenüber dem derzeitigen Bestand ökologisch und optisch deutlich aufgewertet wird.

 

Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass für die Häuser Fritz-Reuter-Str. 9a/b ebenfalls Flächen versiegelt wurden.

 

 


In den Ausführungen von Herrn Stadtrat Terhoeven wird davon gesprochen, die südlich des Mediatec-Gebäudes gelegene Brachfläche in eine Parkanlagenfläche umzuwandeln, wie sie im Bebauungsplan Nr. 140 bereits ausgewiesen ist.

Weder die bisher vorgenommene Teilbegrünung, noch die bereits bestehende Begrünung haben einen park- oder parkähnlichen Charakter. Kleinpflanzen, Wildwuchs und eine als Hundewiese genutzte Grünfläche werden niemals den Anspruch einer öffentlichen Grünanlage erfüllen. Können sie auch deswegen nicht, weil sie von drei Seiten eingezäunt und an der vierten Seite an das bebaute Grundstück Fritz-Reuter-Strasse 9a/b grenzen. Ein Zugang zu dieser “Grünfläche" besteht nur über die Zuwegung zur anliegenden Turnhalle. Schon heute hat der Fachbereich Stadtgrün Schwierigkeiten, dem Pflanzenbewuchs abgesehen von regelmäßig stattfindenden Radikalschnitten die notwendige Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist zu befürchten, dass das Grundstück ähnlich verwahrlost, wie andere Grünstreifen im Stadtteil Röhlinghausen (z. B. Fritz-Reuter-Strasse/ Edmund-Weber-Strasse).

Der Eindruck einer “weitreichenden Durchgrünung der Umgebung" wird schon deshalb nicht mehr erreicht, weil die dann noch vorhandenen Grünflächen westlich und südlich des Mediatec-Gebäudes auf Grund der Geschosshöhen nur noch von den rückwärtigen Gebäudeseiten an der Fritz-Reuter-Strasse 9a/b (und ggf. c) sowie Teilen der Marktstrasse und der Eichendorfstrasse zu sehen sein wird.


In der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140 wird unter Punkt 1 und 4 erläutert, dass der Bereich südlich des Mediatec-Gebäudes im Bebauungsplan Nr. 140, also im bisher gültigen Plan, als Parkanlage festgesetzt war, als solche jedoch noch nicht angelegt wurde. Dass diese Festsetzung nicht in den Änderungsplan übernommen wird und welche Festsetzungen stattdessen getroffen werden, ist in der Begründung unter Punkt 1 und 4 ebenfalls erläutert.

Die Grünfläche weist noch keinen parkähnlichen Charakter auf, da Großteile der Flächen versiegelt sind. Durch die jetzige Festsetzung als Ausgleichsfläche mit den entsprechenden Entsiegelungs- und Pflegemaßnahmen wird sich dieses Bild positiv verändern. Die Zugänglichkeit im Sinne eines öffentlichen Parks wurde allerdings mit diesen Festsetzungen nicht verfolgt. Von einer ökologischen Aufwertung und einer Erstarkung der Durchgrünung ist jedoch auszugehen.

 

 

 

Für die Anwohner des Gebäudes 9a/b erfolgt somit hinsichtlich der Grünflächen sogar eine positive Veränderung.


Herr Stadtrat Terhoeven stellt in seiner Begründung die Behauptung auf, dass die privaten Parkflächen des Mediatec-Gebäudes zugunsten der Neubaufläche verkleinert werden könnten, da die vorhandenen 70 Stellplätze gar nicht genutzt werden.

Tatsächlich werden die Flächen in der Regel vollständig genutzt. Unzureichende Markierung der Fahr- und Stellflächen tragen darüber hinaus dazu bei, dass der Parkstreifen entlang der Fritz-Reuter-Strasse ebenfalls als Stellfläche genutzt wird. Dadurch, dass in dem Gebäude z. T. Firmen ansässig sind, die einen großen Besucherverkehr haben, reichen die vorhandenen Stellflächen schon jetzt regelmäßig nicht aus. Eine Verkleinerung der Fläche würde zu einer zusätzlichen Belastung der Straßenrandfläche führen.

 

 

Dass der ruhende Verkehr des neuen Wohngebäudes auf dem Grundstück untergebracht wird, ist zweifelhaft.

Wenn auch hier von der Verwaltung unter Leitung von Herrn Stadtrat Terhoeven eine Tiefgaragenanlage genehmigt wird, wie sie beim Bau des Gebäudes Fritz-Reuter-Strasse 9a/b genehmigt wurde, wird auch beim Neubau ein nicht unerheblicher Teil der Anwohnerfahrzeuge im Straßenraum parken müssen.


Durch den geplanten Wohnhausneubau werden die Parkplätze auf dem ehemaligen Schulgelände eingeschränkt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140 besteht auf ca. 2.300 m² der ehemaligen Schulhoffläche die Möglichkeit, 70 Stellplätze anzuordnen. Im Änderungsplan wird die Fläche um ca. 100 m² reduziert. Bei einer Neuaufteilung bietet der verbleibende Bereich Platz für ca. 60 Stellplätze. Für den derzeitigen Bürobetrieb im MediaTec sind ca. 50 Parkplätze erforderlich. Ein Parkplatzmangel konnte dort bei mehreren Ortsbesichtigungen und Befragungen nicht festgestellt werden.

Der Parkstreifen entlang der Fritz-Reuter-Straße bietet öffentliche Parkplätze im Straßenraum. Die Nutzung dieses Parkraumes wird aufgrund seiner öffentlichen Funktion nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt.

 

Dass der ruhende Verkehr des neuen Wohngebäudes auf dessen Grundstück untergebracht werden muss, ist gesetzlich geregelt. § 51 der Landesbauordnung NW trifft die entsprechenden Regelungen.  Dass Anwohner- bzw. Besucherfahrzeuge auch im öffentlichen Straßenraum untergebracht werden, ist je nach Bewohnerstruktur und der damit zusammenhängenden Pkw-Anzahl nicht ungewöhnlich.

 

Bei steigendem Bedarf besteht darüber hinaus nunmehr die Option, die  als öffentliche Parkplätze festgesetzte Fläche nördlich des Gebäudes mitzunutzen bzw. auszubauen. Durch diese Maßnahme werden - nach Endausbau -  ca. 30 öffentliche Stellplätze dauerhaft für den Besucherverkehr der näheren Umgebung gesichert, so dass eine Ausweisung weiterer Stellplätze nicht erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

 


Beim Bau des Gebäudes Fritz-Reuter-Strasse 9a/b wurde eine Tiefgaragenanlage genehmigt, deren Zufahrt und Garagenbreite so ausgelegt ist, dass Van's und größere Kombifahrzeuge diese nicht, oder nur mit erheblichem Aufwand befahren können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Tiefgarage des o. g. Gebäudes befindet sich, gutachterlich inzwischen bestätigt, in der Grundwasserzone, so dass hier bereits erhebliche Gebäudeschäden entstanden und eine Pumpenanlage vom Bauträger installiert wurde, um das aufsteigende Grundwasser der Kanalisation zuzuführen und das Gebäude trocken zu halten.

Es ist davon auszugehen, dass ein weiterer derartiger Eingriff in die Bodenstruktur zu einer Verschärfung der Grundwasserproblematik für beide Gebäude mit dauerhaftem Gebäudeschaden führen wird. Aufgrund der Grundstücksausmaße (Länge x Breite) des umzuwidmenden Grundstücks kann aber eine Unterbringung von KFZ nur in einer Tiefgarage erfolgen.

Die Stadt wird sich im Falle einer Umwidmung und Erteilung einer Baugenehmigung später fragen lassen müssen, inwieweit sie für entstehende Schäden an den vorhandenen und ggf. neu zu bauenden Gebäuden durch Grundwasser haftbar zu machen ist, da sie von dieser Problematik unstreitig auch durch entsprechende Bodengutachten gewusst hat.

Dies um so mehr, als der Stadt bekannt ist, dass das Grundwasser durch Chlorid, Sulfat, Nitrat sowie die Schwermetalle Blei und Zink belastet und Gutachterlich von dessen Nutzung abzuraten ist.


Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Wohnhauses. Aussagen über notwendige Garagenabmessungen werden dort nicht getroffen. Baumängel fallen in die Zuständigkeit des Bauherren. Für das neue Baugrundstück wurden Festsetzungen hinsichtlich der Garagen- bzw. Stellplatzstandorte bewusst nicht getroffen. Es bleibt dem späteren Investor überlassen, ob er Tiefgaragen, oberirdische Garagen oder nur Stellplätze anbietet.

Der Grundstückszuschnitt lässt in dieser Hinsicht alle Varianten unter Beibehaltung des geschützten Baumbestandes zu.

 

 

 

 

 

 

Die Problematik des hohen Grundwasserstandes ist aufgrund der Bodenuntersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 bekannt. Dies spricht jedoch nicht grundsätzlich gegen eine weitere Bebauung, da dieses Problem technisch beherrschbar ist. Eine Verschärfung der Grundwasserproblematik kann ausgeschlossen werden.

In den Änderungsplan wurde zudem der Hinweis aufgenommen, dass im Geltungsbereich dieser Änderung der Grundwasserspiegel bei 2–4m unter Geländeoberkante liegt und dass dies im Rahmen zukünftiger Bautätigkeiten zu berücksichtigen ist.

Ebenfalls wurde der Hinweis, dass von einer Nutzung des Grundwassers ohne vorherige Prüfung abzuraten ist, bereits in den Bebauungsplan Nr. 140 aufgenommen und bleibt auch im Änderungsplan nicht unerwähnt. Darüber hinaus sind Grundwassernutzungen genehmigungspflichtig.


Das Gesetz mag davon ausgehen, dass pro Wohneinheit 1 Stellplatz auf dem Grundstück und 0,5 Besucherstellplätze im Straßenraum vorzusehen sind. Realitätsnah ist das aber mit dem Anspruch einer “zentralen Lage im Grünen" nicht zu vereinbaren. In der Realität ist heute davon auszugehen, dass pro Wohneinheit 1,5 bis 2 KFZ vorhanden sind, die untergebracht werden müssen. Damit ist der vorhandene Straßenraum schon heute zeitweise überlastet.

 

 

 

 

Zwar wird von Herrn Stadtrat Terhoeven angeboten, Flächen nördlich des Mediatec-Gebäudes in öffentliche Parkplatzflächen umzuwidmen, jedoch sind diese Flächen noch gar nicht vorhanden. In Zeiten knapper Haushaltsmittel und eines geltenden Haushaltssicherungskonzeptes ist auch nicht damit zu rechnen, dass diese Umwidmung mittelfristig erfolgen kann.

Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die Anwohner dieser derzeit begrünten Fläche ebenfalls und berechtigt gegen eine Umwidmung wenden werden. Wir werden sie dabei unterstützen!

Es ist sicherlich einfach, sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen zurückzuziehen, aber mit verantwortungsvoller Wohnraumplanung hat das, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dann nichts mehr zu tun!

 


Die Stellplatzversorgung des neu entstehenden Wohngebäudes muss, wie bereits erläutert, auf eigenem Grundstück sichergestellt werden. Eine Versorgung von einem Stellplatz pro Wohneinheit ist im Bauantrag nachzuweisen. Da bekannt ist, dass heute durchschnittlich 1,5 Kfz pro Wohneinheit Standard sind, werden in der Nähe des neuen Wohnhauses 0,5 Besucherparkplätze pro Wohneinheit angestrebt. Diese stehen in der Regel im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Dabei kann nicht immer von der Möglichkeit des Parkens vor der eigenen Haustür ausgegangen werden. Auf die Möglichkeit des Ausbaus der öffentlichen Parkplätze nördlich des Mediatec-Gebäudes wurde bereits hingewiesen.

Diese im Änderungsplan als öffentliche Parkplätze festgesetzte Fläche ist, wie in der Örtlichkeit unschwer zu erkennen, bereits zur Hälfte asphaltiert vorhanden. Somit wären sowohl die Zufahrt als auch der südliche Bereich der Stellplätze (etwa die Hälfte der Gesamtfläche) ohne weitere bauliche Maßnahmen und somit auch ohne finanziellen Aufwand nutzbar. Die Zufahrt ist im Moment lediglich durch mobile Absperrungen (Pfosten) vom öffentlichen Straßenraum getrennt, da die Fläche noch nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

Der Änderungsplan hält die Option für zusätzliche Erweiterungen offen, um auf entsprechende Entwicklungen zeitnah reagieren zu können.

Im Übrigen ist das Problem der Einwender mit der öffentlichen Parkplatzausweisung ist in diesem Zusammenhang kaum nachzuvollziehen, da sich gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan in diesem Bereich  keine Veränderungen ergeben. Seit dem 23.02.1993 ist hier eine Stellplatzfläche im Bebauungsplan festgesetzt. Der Änderungsplan ändert diesen Bereich lediglich von private in öffentliche Stellplätze, um zusätzliche öffentliche Parkplätze im Bereich der Fritz-Reuter-Straße zu schaffen.


Herr Stadtrat Terhoeven spricht von einer Vergrößerung der Stellplatzfläche für die angrenzende Turnhalle zur weiteren Entlastung der Stellflächen im Straßenraum. Dazu müsste ein vorhandener Grünstreifen asphaltiert werden.

Darauf könnten dann 3! weitere Kraftfahrzeuge Platz finden. Es scheint, als wurde auch hier deutlich an der Realität vorbei gedacht.

Herr Stadtrat Terhoeven schreibt weiterhin dass eine Zuwegung zum Mediatec-Gelände nördlich der Turnhalle zu Gunsten der Begrünung entfallen würde.

Der ortsansässige Betrachter mag sich hier die Frage stellen, ob Herr Terhoeven sich der örtlichen Gegebenheiten überhaupt bewusst ist. Dazu müsste der Fußweg zur Turnhalle in einen ca. zwei Meter breiten Fuß- und Fahrweg umgewandelt werden. Gleichzeitig würden aber die o, g. Parkflächen für die Turnhalle wegfallen müssen, weil sie als Fahrweg gebraucht würden.

Verehrter Herr Oberbürgermeister, hier zeigt sich erneut, dass das Konzept von Herrn Stadtrat Terhoeven undurchdacht und unrealistisch ist.

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Änderungen im Bereich der Turnhalle ergaben sich aufgrund des veränderten Grundstückszuschnitts der Fritz-Reuter-Straße 9a/b, des Verzichtes auf den im Bebauungsplan Nr. 140 festgesetzten Fuß- und Radweg und der Notwendigkeit, mehr Besucherparkplätze für die Nutzer der Turnhalle anzubieten.

Von einer Zuwegung zum Mediatec-Gelände, die nördlich der Turnhalle verläuft, ist in der Begründung zum Änderungsplan nicht die Rede. Der Weg, der als Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 140 nördlich der Turnhalle verläuft, wird nicht benötigt und wird auch zukünftig nicht angelegt. Derzeit erfolgt die Zuwegung über Stellplatzflächen, die jedoch noch nicht ausgebaut wurden. Da die Gefahr besteht, dass die für Feuerwehr-, Rettungs- und Krankenfahrzeuge notwendige Zufahrt zukünftig zugeparkt wird und im Ernstfall nicht befahrbar ist, wurde dieser Bereich dahingehend geändert, dass für die Notversorgung eine Zuwegung zur Turnhalle sichergestellt wird. Aufgrund dieser neu hinzu gekommenen Notzufahrt musste die Fläche für die Stellplätze entsprechend verschoben werden. Der Zugang zur Turnhalle erfolgt für die Allgemeinheit nach wie vor über die Zufahrt auf der Stellplatzfläche, ohne dass ein zusätzlicher Fußweg angelegt werden muss. Die Anordnung der Stellplätze bleib dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr als Fachinstanz vorbehalten.

Die bisher festgesetzte Stellplatzfläche wies aufgrund des Zuschnitts im Verhältnis zu den erschlossenen Parkplätzen einen großen Zufahrtsanteil auf. Mit einer nicht viel größer angelegten Fläche (ca. 30m² mehr) bietet nun der Änderungsplan die Möglichkeit, mindestens doppelt so viele Stellplätze anzuordnen. Die Fläche, die für die Stellplätze zusätzlich in Anspruch genommen wird, war im Bebauungsplan Nr. 140 nicht als Grünfläche, sondern als “nicht überbaubare Grundstücksfläche” festgesetzt. Private Stellplätze sowie Garagen oder Nebenanlagen waren demnach bereits seit 1993 auf dieser Fläche zulässig.


Richtigerweise erkennt Herr Stadtrat Terhoeven, dass auf dem umzuwidmenden Grundstück neun, nach Baumschutzsatzung schützenswerte Bäume gewachsen sind. Diese nur aufgrund einer Stellungnahme des FB Stadtgrün aus dem Schutz zu nehmen, ist inakzeptabel. Bei der Festlegung der benötigten Parkplatzflächen wird streng nach den gesetzlichen Grundlagen gerechnet, hier muss man die Baumschutzsatzung plötzlich nicht mehr so ernst nehmen.

Während einer Ortsbegehung mit der Bezirksvertretung Eickel stellte der anwesende Mitarbeiter des FB Stadtgrün fest, dass die schützenswerten Pflanzen bei starken Winden natürlich umfallen und Fahrzeuge beschädigen könnten.

Danach gefragt, ob dies heute oder auch erst in 10 Jahren geschehen könnte, musste der Mitarbeiter zugeben dass diese Einschätzung richtig sei. Für das “Entschützen" dieser Pflanzen gibt es keinen sachlichen Grund.

Hier sollen u. E. durchaus erhaltenswerte Grünflächen zu Gunsten eines fraglichen Wohnraumbedarfes (s. o.) vernichtet werden.

Das passt nicht zum Image einer ökologischen Stadt der Zukunft, wie es sich die Stadt Herne in Imagebroschüren immer wieder richtiger Weise gibt. Wir fühlen uns aufgefordert, eine dem stadtökologischen Umbau widersprechende Maßnahme zu verhindern. Die abgeschiedene Lage der angebotenen Ausgleichsfläche schätzen wir für die Allgemeinheit als uninteressant ein.

Vielmehr sind wir der Auffassung, sehr geehrter Herr Oberbürgermeis-ter, dass hier lediglich dem Wunsch eines Bauträgers Rechnung getra-gen und in Zeiten knapper Haushaltsmittel ein, noch bebauungs-fähiges Restgrundstück versilbert werden soll. Wir sind der Auffassung, dass es Alternativen unter Erhaltung der derzeitigen Wohnsituation im Grünen gibt.

Es ist äußerst zweifelhaft, dass überhaupt erst durch unseren Neubau eine sogenannte Baulücke entstanden sein soll, die es nun wiederum zu schließen gilt. Diese Auffassung von Herrn Stadtrat Terhoeven dient aus unserer Sicht nicht einer Anpassung der Straßenrand-bebauung, sondern einer fortschreitenden, bei Inkrafttreten des ursprünglichen Bebauungsplanes vor gut 10 Jahren eigentlich überhaupt nicht gewollten, verdichteten baulichen Entwicklung.


Wie der Begründung zum Änderungsplan zu entnehmen ist, ist die Baumschutzsatzung der Stadt Herne innerhalb des Geltungsbereiches in der jeweils gültigen Fassung weiterhin zu beachten. Darunter fallen, wie beschrieben, neun der zwölf Einzelbäume, die selbstverständlich nicht aus dem Schutz der Satzung heraus genommen werden.

Gemäß § 5 (1) der Baumschutzsatzung sind Ausnahmen zu den verbotenen Handlungen des § 3 möglich, wenn z.B. “nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzungen sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden können.” In diesen Fällen sind gem. § 6 der Baumschutzsatzung Ersatzpflanzungen zu leisten, und zwar für jeden entfernten geschützten Baum einen neuen auf einem Grundstück im Stadtgebiet Herne.

Das zukünftige Baugrundstück wurde hinsichtlich der ökologischen Funktion eingehend untersucht. Die gesunden Einzelbäume mit besonderer Bedeutung wurden als erhaltenswert festgesetzt.

Ein vollständiger Erhalt der Grünfläche und damit eine Verlagerung oder Verhinderung der Bebauung wäre nur bei einer außergewöhnlich wertvollen Grünsubstanz zu begründen.

Aufenthaltsqualität im Sinne eines Aufenthaltes im Grünen war auf der bisherigen Grünfläche ebenfalls nicht möglich und ist auch nicht Intention von Kompensationsmaßnahmen. Die Lage der Ausgleichsfläche wurde aus ökologischer Sicht gewählt, um den bereits vorhandenen Grünstreifen zu verbreitern und so dessen Funktion zu stärken. Zusammenhängende Grünflächen sind gegenüber schmalen Streifen vorzuziehen.

Unter Berücksichtigung von grünplanerischen und sozialen Belangen stellt die angestrebte Lösung einen Kompromiss dar, welcher allen Belangen gerecht wird.


Aus den bereits vorgetragenen und hiermit noch einmal ausführlich ergänzten Gründen bitten wir die zuständigen Mandatsträger die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 in der von Herrn Stadtrat Terhoeven vorgelegten Form abzulehnen. Bevor diese angebliche Baulücke geschlossen werden kann, müssten erst einmal andere Baulücken in Röhlinghausen, die z, T. ja bereits als Bauland ausgewiesen sind, geschlossen werden.

 

Wir würden es begrüßen, wenn wir im Zuge einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Verwaltung über die weiteren Schritte und Beschlussfassungstermine vorher informiert würden, und diese nicht morgens aus der Zeitung entnehmen müssen. Wir würden es begrüßen, wenn unsere Einlassungen beantwortet und nicht wie unsere Schreiben vom 31.05.2003 und 03.06.2003 bis heute unbeantwortet blieben.

Für weitere Gespräche stehen wir auch im Rahmen eines Ortstermines gerne zur Verfügung, da es nach wie vor gilt, öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen.


 

 

 

 

 

 

 

 

Die mit Schreiben vom 31.05. und 03.06.2003 vorgebrachten Anregungen erfolgten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (der Öffentlichkeit) gem. § 3 (1) BauGB. Eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Entscheidung über die Anregungen ist gem. § 3 (2) BauGB gesetzlich erst im Rahmen der Offenlage vorgeschrieben und wird somit nach der Beschlussfassung im Rat erfolgen.


2. Schreiben der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) vom 19.07.2004

 

Gegen die geplanten Maßnahmen haben wir keine Bedenken.

Zur Berücksichtigung der Belange des ÖPNV bitten wir unter 3.4 (Erschließung) fol­gende Ergänzung vorzunehmen:

Die Anbindung des Plangebietes an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt an der südlich gelegenen Haltestelle Königsgruber Straße in etwa 350 Meter Entfer­nung. Von hier aus bestehen Fahrtbeziehungen nach Gelsenkirchen (Linie 385), Bo­chum Dahlhausen und Herne Bahnhof (Linie 390) sowie Wanne-Eickel Hauptbahn­hof und Bochum Harpen über Bochum Zentrum (Linie 368).

Das Angebot der HCR bleibt von diesen Angaben unberührt.


2. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Die Begründung wurde um den genannten Absatz ergänzt.


3. Schreiben der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR) vom 28.07.2004

 

Zu der vorgelegten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 nehmen wir wie folgt Stellung: Gegen die Änderung des o.g. Bebauungsplanes erheben wir keine Einwände.

Die textliche Begründung bitten wir um den folgenden Punkt zu ergänzen: Durch die Buslinie 387 (Röhlinghausen Kirche - Wanne-Eickel Hbf - Königsberger Str.) der Straßenbahn Herne - Castrop-Rauxel GmbH wird im Zuge der “Plutostraße" der nördliche Bereich des Bebauungsplanes Nr. 140 über die Haltestelle “Plutostraße" an den ÖPNV in Herne angeschlossen.


3. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

Die Begründung wurde um den genannten Absatz ergänzt.


4. Schreiben des Bergamtes Gelsenkirchen vom 30.06.2004

 

Nach den Unterlagen des Bergamts Gelsenkirchen ist im Bereich des Plangebietes Bergbau geführt worden. Das in Rede stehende Gebiet ist unterdeckt von zwei Berechtsamen. Die im Zuständigkeitsbereich des Bergamtes Gelsenkirchen liegende Berechtsame unterdeckt den nördlichen Teil des Bebauungsgebietes und befindet sich im Besitz der Ruhrkohle AG (RAG) vertreten durch die Deutsche Steinkohle AG (DSK). Angaben zu bergbaulichen Aktivitäten auf der Berechtsamen, die den südlichen Teil des Bebauungsplanes (südlich der Eichendorffstraße) unterdeckt, liegen dem Bergamt Gelsenkirchen nicht vor.

Ich bitte das Bergamt Recklinghausen, in dessen Zuständigkeitsbereich der südliche Teil des Bebauungsplanes (in den vorgelegten Plänen als Änderungsbereich ausgewiesen) liegt, an dem Verfahren zu beteiligen.

Bezüglich der im Besitz der DSK befindlichen Berechtsamen weise ich darauf hin, dass hier Bergbau betrieben wurde. Möglicherweise sind hier bergbauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Gem. §§ 110 ff Bundesberg Gesetz (BBergG) sollten im Zuge der Bauplanung Bauherren zwecks eventuell zu treffender Sicherungs- und Anpassungsmaßnahmen mit dem Grubenfeldeigentümer, der Deutschen Steinkohle AG, Postfach in 44620 Herne, Kontakt aufnehmen.

Gemäß § 63 des Bundesbergesetzes vom 13.08.1980 (BGB1. I, S. 1310) hat der Grundeigentümer das Recht sich selbst über die bergbaulichen Verhältnisse im Bereich seines Grundstücks durch Einsichtnahme in die bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung “Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25 in 44135 Dortmund vorhandenen Grubenbilder zu unterrichten. Die Grubenbildeinsichtnahme ist schriftlich zu beantragen und kann auch durch einen vom Grundeigentümer beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden. Ich mache darauf  aufmerksam, dass für die Grubenbildeinsichtnahme Kenntnisse im Lesen  von Grubenbildern erforderlich sind.

 


4. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bergamt Recklinghausen wurde beteiligt. Anregungen wurden nicht vorgebracht.

 

 

Ein entsprechender Hinweis wurde bereits vor der Offenlage in die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 aufgenommen.

 

Die deutsche Steinkohle AG wurde beteiligt (siehe nachfolgendes Schreiben Nr. 5).

 

 


5. Schreiben der Deutschen Steinkohle AG vom 08.07.2004

 

Zu der 1. Änderung des o g. Bebauungsplanes werden seitens unserer Gesellschaft keine Bedenken vorgebracht

Das Plangebiet hat in der Vergangenheit bergbaulichen Einwirkungen unterlegen. Nach heutigem Planungs- und Kenntnisstand sind Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Der Punkt 8 der Begrünung kann daher entfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat

 


5. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Auf der Grundlage der Informationen des Bergamtes Gelsenkirchen (siehe vorhergehendes Schreiben Nr. 4) ist nach wie vor davon auszugehen, dass möglicherweise bergbauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.

Da sich die beiden Aussagen widersprechen, bleibt der Hinweis sicherheitshalber in der Begründung bestehen.

 

 

 

Sachverhalt: