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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 -Auf der Wilbe-, Stadtbezirk Eickel  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 14.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2004/0612 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 -Auf der Wilbe-, Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 01.09.2004 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, wird zugestimmt.

 

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2004 (BGBl I S. 2414) mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz l BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Eichendorffstraße im Norden, die Fritz-Reuter-Straße im Osten, den Fuß- und Radweg westlich des Mediatec-Gebäudes im Westen sowie die ehemalige Bahntrasse (Flur 61, Flurstück 382, Gemarkung Wanne-Eickel) und das Flurstück 257 der Flur 61, Gemarkung Wanne-Eickel im Süden.

 

Er ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            52          

dagegen:        8

Enthaltung:     2