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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt
beschließt:
1. Der ergänzten
Begründung vom 01.09.2004 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe,
wird zugestimmt.
2. Die 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.09.2004 (BGBl I S. 2414) mit den aufgrund der Beschlüsse über die
Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 in Verbindung
mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz l BauGB und § 7
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der Änderungsbereich
wird begrenzt durch die Eichendorffstraße im Norden, die Fritz-Reuter-Straße im
Osten, den Fuß- und Radweg westlich des Mediatec-Gebäudes im Westen sowie die
ehemalige Bahntrasse (Flur 61, Flurstück 382, Gemarkung Wanne-Eickel) und das
Flurstück 257 der Flur 61, Gemarkung Wanne-Eickel im Süden.
Er ist im
beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 52
dagegen: 8
Enthaltung: 2