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Vorlage - 2004/0612  

Betreff: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 -Auf der Wilbe-, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.11.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
17.11.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
02.12.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 01.09.2004 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, wird zugestimmt.

 

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.09.2004 (BGBl I S. 2414) mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz l BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der Änderungsbereich wird begrenzt durch die Eichendorffstraße im Norden, die Fritz-Reuter-Straße im Osten, den Fuß- und Radweg westlich des Mediatec-Gebäudes im Westen sowie die ehemalige Bahntrasse (Flur 61, Flurstück 382, Gemarkung Wanne-Eickel) und das Flurstück 257 der Flur 61, Gemarkung Wanne-Eickel im Süden.

 

Er ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 29.06.2004 bis 28.07.2004 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140, Auf der Wilbe. Nach der Offenlage wurde der Plan aufgrund von Anregungen und zum besseren Verständnis in folgenden Punkten geändert:

 

 

Änderungen im Textteil:

 

1.  Um die im Textteil “A Festsetzungen” unter dem Punkt 2.2 genannten Maßnahmen zu konkretisieren wird der Absatz:

 

“Die Flächen sind entsprechend den Bepflanzungskonzepten der Stadt Herne bzw. dem Planfeststellungsbeschluss (Ausgleichsfläche B) zu entsiegeln und/oder zu bepflanzen.”

                       

gestrichen und stattdessen durch folgenden Text ersetzt:

 

“Die Ausgleichsfläche A ist vom Vorhabenträger der durch diese Änderung neu festgesetzten Bebauung im allgemeinen Wohngebiet zu entsiegeln und mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Die Ausgleichsmaßnahmen auf den Flächen B und C ergeben sich aus dem genannten Planfeststellungsbeschluss bzw. sind bereits erfolgt.”

 

 

Änderungen in der Begründung zum Änderungsentwurf

 

Die Begründung erhält das Datum 01.09.2004. Änderungen gegenüber der Begründung vom 11.02.2004 sind in kursiver Schrift vorgenommen.

 

1. Unter Punkt 1 Planungsanlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planung, bisheriges Planverfahren wird zur besseren Verständlichkeit der folgende, kursiv markierte Halbsatz eingefügt:

 

“Die Festsetzung als öffentliche Grünfläche bleibt bestehen, die Zweckbestimmung wird jedoch in “Wiese” und in “Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 und § 9 Abs. 1a BauGB” umgewandelt, die Asphaltdecke wird teilweise entsiegelt und bepflanzt (Näheres siehe Punkt 4).”

 

 

2.  Unter Punkt 3.4 Erschließung wird aufgrund von Anregungen der ÖPNV-Betriebe der folgende Zusatz eingefügt:

 

“Die Anbindung des Plangebietes an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen an der südlich gelegenen Haltestelle Königsgruber Straße in etwa 350 m Entfernung. Von hier aus bestehen Fahrtbeziehungen nach Gelsenkirchen (Linie 385), Bochum Dahlhausen und Herne Bahnhof (Linie 390) sowie Wanne-Eickel Hbf und Bochum Harpen über Bochum Zentrum (Linie 368).

Der nördliche Bereich wird durch die Buslinie 387 (Röhlinghausen Kirche – Wanne-Eickel Hbf – Königsberger Str.) der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH über die Haltestelle “Plutostraße” an den ÖPNV in Herne  angeschlossen.”

 

 

3.  Unter Punkt 4 Umweltbelange wird aufgrund von Gesetzesänderungen der folgende Absatz eingefügt:

 

“Mit Wirkung vom 20.07.2004 ist das Baugesetzbuch durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) dahin gehend novelliert worden, dass künftig jeder Bebauungsplan, dessen Aufstellung nach dem 20.07.2004 beschlossen wurde bzw. nicht bis zum 20.07.2006 abgeschlossen wird, einer Umweltprüfung unterzogen werden muss. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 kann nach der alten Fassung des BauGB abgeschlossen werden, weil der Aufstellungsbeschluss schon im Mai 2004 erfolgte.”

 

4. Unter Punkt 4 Umweltbelange wird zur besseren Verständlichkeit der folgende Absatz eingefügt:

 

“Der Bereich zwischen dem Mediatec-Gelände und der Turnhalle ist im Bebauungsplan Nr. 140 bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Parkanlage” festgesetzt. Diese wurde als solche jedoch nie angelegt und ist noch immer überwiegend versiegelt. Im Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 140  bleibt die Festsetzung als öffentliche Grünfläche erhalten. Neben kleineren Bereichen mit der Zweckbestimmung Wiese wird der überwiegende Teil als Kompensationsfläche zum ökologischen Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 und § 9 Abs. 1a BauGB für die folgenden baulichen Maßnahmen festgesetzt, entsiegelt und bepflanzt:”

 

 

Nach Beschlussfassung des Rates über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 als Satzung beschlossen werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

   Stadtrat

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

·        Übersichtsplan M.: 1: 10 000

·        Bebauungsplanentwurf M.: 1: 500

·        Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan (1569 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (64 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Mitteilung (19 KB) PDF-Dokument (2 KB)