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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten Begründung vom
01.09.2004 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, wird
zugestimmt.
2. Die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 140, Auf der Wilbe, in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.09.2004 (BGBl I S. 2414) mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen
aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz l BauGB und § 7 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.
Der Änderungsbereich wird begrenzt
durch die Eichendorffstraße im Norden, die Fritz-Reuter-Straße im Osten, den
Fuß- und Radweg westlich des Mediatec-Gebäudes im Westen sowie die ehemalige
Bahntrasse (Flur 61, Flurstück 382, Gemarkung Wanne-Eickel) und das Flurstück
257 der Flur 61, Gemarkung Wanne-Eickel im Süden.
Er ist im beigefügten
Übersichtsplan dargestellt.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 29.06.2004 bis 28.07.2004 erfolgte
die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
140, Auf der Wilbe. Nach der Offenlage wurde der Plan aufgrund von Anregungen
und zum besseren Verständnis in folgenden Punkten geändert:
Änderungen im Textteil:
1. Um die im Textteil “A
Festsetzungen” unter dem Punkt 2.2 genannten Maßnahmen zu konkretisieren wird
der Absatz:
“Die Flächen sind
entsprechend den Bepflanzungskonzepten der Stadt Herne bzw. dem
Planfeststellungsbeschluss (Ausgleichsfläche B) zu entsiegeln und/oder zu
bepflanzen.”
gestrichen und stattdessen durch
folgenden Text ersetzt:
“Die Ausgleichsfläche A ist vom Vorhabenträger
der durch diese Änderung neu festgesetzten Bebauung im allgemeinen Wohngebiet
zu entsiegeln und mit heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Die
Ausgleichsmaßnahmen auf den Flächen B und C ergeben sich aus dem genannten
Planfeststellungsbeschluss bzw. sind bereits erfolgt.”
Änderungen in der Begründung zum Änderungsentwurf
Die Begründung erhält das Datum 01.09.2004.
Änderungen gegenüber der Begründung vom 11.02.2004 sind in kursiver Schrift
vorgenommen.
1. Unter
Punkt 1 Planungsanlass, Ziel und Erforderlichkeit der Planung, bisheriges
Planverfahren wird zur besseren Verständlichkeit der folgende, kursiv markierte
Halbsatz eingefügt:
“Die Festsetzung als
öffentliche Grünfläche bleibt bestehen, die Zweckbestimmung wird jedoch in
“Wiese” und in “Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3
und § 9 Abs. 1a BauGB” umgewandelt, die Asphaltdecke wird teilweise
entsiegelt und bepflanzt (Näheres siehe Punkt 4).”
2. Unter Punkt 3.4 Erschließung
wird aufgrund von Anregungen der ÖPNV-Betriebe der folgende Zusatz eingefügt:
“Die Anbindung des Plangebietes an den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt durch die Bochum-Gelsenkirchener
Straßenbahnen an der südlich gelegenen Haltestelle Königsgruber Straße in etwa
350 m Entfernung. Von hier aus bestehen Fahrtbeziehungen nach Gelsenkirchen
(Linie 385), Bochum Dahlhausen und Herne Bahnhof (Linie 390) sowie Wanne-Eickel
Hbf und Bochum Harpen über Bochum Zentrum (Linie 368).
Der nördliche Bereich wird durch die
Buslinie 387 (Röhlinghausen Kirche – Wanne-Eickel Hbf – Königsberger Str.) der
Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH über die Haltestelle “Plutostraße” an den
ÖPNV in Herne angeschlossen.”
3. Unter Punkt 4 Umweltbelange
wird aufgrund von Gesetzesänderungen der folgende Absatz eingefügt:
“Mit
Wirkung vom 20.07.2004 ist das Baugesetzbuch durch das
Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) dahin gehend novelliert worden, dass
künftig jeder Bebauungsplan, dessen Aufstellung nach dem 20.07.2004 beschlossen
wurde bzw. nicht bis zum 20.07.2006 abgeschlossen wird, einer Umweltprüfung
unterzogen werden muss. Das Verfahren zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 140 kann nach der alten Fassung des BauGB abgeschlossen
werden, weil der Aufstellungsbeschluss schon im Mai 2004 erfolgte.”
4. Unter Punkt 4 Umweltbelange wird zur besseren
Verständlichkeit der folgende Absatz eingefügt:
“Der
Bereich zwischen dem Mediatec-Gelände und der Turnhalle ist im Bebauungsplan
Nr. 140 bisher als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
“Parkanlage” festgesetzt. Diese wurde als solche jedoch nie angelegt und ist
noch immer überwiegend versiegelt. Im Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr.
140 bleibt die Festsetzung als
öffentliche Grünfläche erhalten. Neben kleineren Bereichen mit der
Zweckbestimmung Wiese wird der überwiegende Teil als Kompensationsfläche zum
ökologischen Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 und § 9 Abs. 1a BauGB für
die folgenden baulichen Maßnahmen festgesetzt, entsiegelt und bepflanzt:”
Nach Beschlussfassung des Rates über die während der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen kann die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 140 als Satzung beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
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Übersichtsplan M.: 1:
10 000
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Bebauungsplanentwurf
M.: 1: 500
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Begründung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan (1569 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begründung (64 KB) | ||||
3 | öffentlich | Mitteilung (19 KB) | (2 KB) |