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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, Stadtbezirk Herne-Mitte  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 14.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2004/0621 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 18.10.2004 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, wird zugestimmt.

 

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, in der Fassung vom 18.10.2004 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des

§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 10. Dieser wird begrenzt durch den Hölkeskampring im Nordwesten, die Altenhöfener Straße im Nordosten und Osten und der Jean-Vogel-Straße im Südwesten.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig