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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der ergänzten
Begründung vom 18.10.2004 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 -
Katholisches Krankenhaus -, wird zugestimmt.
2. Die 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, in der Fassung vom
18.10.2004 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen und Hinweise aus
der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des
§ 244 Abs. 2 Satz 1
BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung
beschlossen.
Der räumliche
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 umfasst den gesamten
Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 10. Dieser wird begrenzt
durch den Hölkeskampring im Nordwesten, die Altenhöfener Straße im Nordosten
und Osten und der Jean-Vogel-Straße im Südwesten.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan
dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig