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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0699  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne:
Beschluss über eine vorab durchzuführende Gewinnausschüttung und Rücklagenauflösung an die Stadt Herne im Jahr 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Fischer - 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verwaltungshaushalt:

4.146.074,--

1.570.210/000/0

x

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2004 vorab durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 4.146.074,-- Euro an die Stadt Herne zu.

 

Sofern im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2004 für den Eigenbetrieb Bäder Herne festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2004 für diese beschlossene Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist an der Energie- und Wasserversorgung mittleres Ruhrgebiet(ewmr) beteiligt.

 

In der Gesellschafterversammlung der ewmr vom 07.07.04 wurde im Rahmen der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2003 beschlossen, anteilig einen Betrag von 5.254.847,-- Euro an die Stadt Herne auszuschütten. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages von 1.108.773,-- Euro wird der Eigenbetrieb Bäder Herne voraussichtlich im Dezember 2004 ein Betrag 4.146.074,-- Euro ausgezahlt bekommen.

 

Der Dividendenertrag wird, wie in den Vorjahren auf der städtischen Haushaltsstelle 1.570.210/000/0 - Gewinnanteile – vereinnahmt und dadurch der Stadt Herne – zunächst vorläufig – zur Verfügung gestellt. Er soll der Stadt aber endgültig verbleiben. Hierzu bedarf es eines Beschlusses.

 

Es handelt sich insoweit um eine Vorabausschüttung, als die Stadt Herne bereits jetzt dem erst im kommenden Jahr festzustellenden Gewinn 2004 des Eigenbetrieb Bäder Herne erhält.

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung. Der Beschluss über eine Vorabausschüttung steht dem Beschluss über die Ergebnisverwendung gleich.

 

Ob der tatsächliche Jahresüberschuss 2004 des Eigenbetrieb Bäder Herne den vollen Betrag der Vorabausschüttung decken kann ist insofern nicht sicher, da ein Teil der ewmr-Dividende eine Kapitalrückzahlung dieser Gesellschaft darstellt, die mit den Anschaffungskosten des Eigenbetriebes Bäder Herne für die ewmr-Beteiligung zu verrechnen ist und deshalb bei der Ermittlung des Jahresüberschusses 2004 nicht als Ertrag berücksichtigt werden kann. Für diesen Fall soll bereits jetzt eine Auflösung von Rücklagen in Höhe des möglichen Differenzbetrages beschlossen werden.

 

Gemäß § 4 der Betriebssatzung entscheidet  der Rat auch über die Rückzahlung von Eigenkapital (hier Auflösung von Rücklagen).

 

Nach § 5 (4) der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) berät der Werksausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Werksausschuss gebildet wurde, nimmt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NW die Aufgaben des Werksausschusses wahr.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor