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Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 1992 beschlossen, die
städtische Gärtnerei zum 01. Januar 1993 für die Dauer von 5 Jahren auf die
Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH, GBH, zu übertragen. Der
entsprechende Übertragungsvertrag wurde erstmals 1997 um weitere 5 Jahre bis
zum 31.12.2002 (Ratsbeschluss 04.11.1997, 1997.0756) und letztmalig per
Zusatzvereinbarung (Ratsbeschluss 08.10.2002, 2002.0551) bis zum 31.12.2005
verlängert.
An die GBH wurde dabei für die Jahre 2003 - 2005 im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung ein Erstattungsbetrag in Höhe von 205.000,-- € p.a. festgelegt. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass eine kritische Überprüfung einer eventuellen Aufgabe/Auflösung der Gärtnerei stattzufinden hat.
Mit
Ratsbeschluss vom 13.07.2004 (2004/0468) hat der Rat der Stadt der
Gesellschafterversammlung der GBH die Weisung erteilt, der Kündigung des
Übertragungsvertrages/Pachtvertrages zwischen der GBH und der Stadt Herne über
den Betrieb der städtischen Gärtnerei mit Wirkung zum 31.12.2004 zuzustimmen.
Die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft
Herne mbH hat am 07. September 2004 die Kündigung des vorgenannten Vertrages
zum 31.12.2004 beschlossen.
Begründung:
Die
Gärtnerei liegt an der Wiescherstraße 123 und grenzt an das städtische
Friedhofsgelände (Südfriedhof). Die Gärtnerei befindet sich auf einem Gelände,
das vom Fachbereich 55, Stadtgrün, als Betriebshof mitgenutzt wird.
Im
Rahmen des Erstattungsbetrages an die GBH wurden in den zurückliegenden Jahren
von der Gärtnerei für die Stadt Herne im wesentlichen die nachfolgenden
Leistungen erbracht:
-
Dekorationen,
Ausschmückungen und Kranzlieferungen für alle städtischen Veranstaltungen
-
Blumen
und Dekorationen für Ehrungen und Repräsentationen durch die Stadt Herne
-
Pflanzenversorgung
und Dekoration der städtischen Einrichtungen
-
Pflanzenversorgung
der Trauerhallen etc. auf städtischen Friedhöfen
-
Bereitstellung
der Beet- und Balkonpflanzen, Dauerpflanzen für Frühjahrs-/Sommerbepflanzung
sowie Dauerbepflanzung für die Bereiche des Fachbereichs 55 für das gesamte
Stadtgebiet einschließlich der Friedhöfe.
Die
Kündigung des oben genannten Übertragungs/-Pachtvertrages ist wesentlich darin
begründet, dass sich die Gärtnerei angesichts des Auslaufens der
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie der in der Zukunft
notwendigen Investitionen betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend
bewirtschaften lässt, zumal der Betrieb der Gärtnerei voraussichtlich auch den
steuerrechtlichen vorteilhaften Status eines Zweckbetriebes verliert. Aufgrund
dieser Entscheidungslage wurde nunmehr geprüft, ob eine Fortführung des
Betriebes der städtischen Gärtnerei unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten durch
den Fachbereich 55, Stadtgrün, möglich bzw. wirtschaftlich vertretbar ist.
I. Beibehaltung
des Status Quo (Fortsetzung des Betriebes durch den Fachbe-
reich
55)
Um den Betrieb der städtischen Gärtnerei weiterhin sinnvoll fortzusetzen, wären insgesamt 5 Personen (bisheriges Personal der Gärtnerei bei der Beschäftigungsgesellschaft) erforderlich. Hierfür würden bei der Stadt Herne die entsprechenden Personalkosten anfallen.
Daneben sind zur Abdeckung des Leistungsspektrums der
Gärtnerei ca. 106.500,-- € erforderlich (Frühjahrs- und Sommerblumen im Wert
von 38.000,-- € sowie Kosten für Dekorationen, Blumensträuße und Kränze zu
verschiedenen Anlässen im Wert von 68.500,-- €).
Aufgrund des derzeitigen baulichen Zustandes der
Gärtnerei wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 200.000,-- € vom
Gebäudemanagement Herne definiert.
Zur Fortführung des Betriebes der städtischen Gärtnerei wären folgende Ausgaben zu veranschlagen:
Durchschnittliche Personalkosten für
ca. 5 Mitarbeiter/innen 185.000,-- €
p.a.
(Kosten eines Arbeitsplatzes auf der
Grundlage der
Daten der kommunalen Gemeinschafts-
stelle für Verwaltungsvereinfachung,
KGST)
Abdeckung des Leistungsspektrums 106.500,-- € p.a.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(Kosten für Heizung etc.) 50.000,-- €
p.a.
341.500,-- €
Der jährliche Zuschuss, den die
Stadt Herne der GBH für die Aufwendungen der Gärtnerei zur Verfügung gestellt
hat belief sich auf 205.000,-- €. Hieraus ergäbe sich im Falle der Fortsetzung
des Gärtnereibetriebes ein jährlicher Mehrbedarf von 136.500,-- €.
Darüber hinaus fallen nach
Erhebungen des Gebäudemanagements einmalige Sanierungskosten in Höhe von
200.000,-- € an.
Da die vorgenannte Maßnahme den
Konsolidierungsbemühungen des Fachbereichs 55 sowie des Gesamthaushaltes
widerspricht, wird vorgeschlagen, den Betrieb der städtischen Gärtnerei zum
01.01.2005 einzustellen.
III. Umsetzungsmaßnahmen
(Schließung der Gärtnerei zum 31.12.2004)
Im Rahmen der Beendigung des Pachtvertrages mit der GBH wurde vereinbart, zum 01.01.2005 die eingesetzte Floristin, einen Gärtner sowie eine Hilfskraft in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Herne, Fachbereich 55, zu übernehmen. Das weitere Personal, welches bisher für die Gärtnerei tätig war, 2 Mitarbeiter sowie ein Auszubildender werden zum 01.01.2005 in Herner Betrieben weiterbeschäftigt.
Durch die Zuordnung der 3
Mitarbeiter/innen zum Fachbereich 55 fallen insgesamt Personalkosten von ca.
111.000,-- € (KGST) an. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass ein Gärtner im Fachbereich
55, Stadtgrün, auf einer frei gewordenen Gärtnerstelle eingesetzt wird, so dass
dieser Personalkostenanteil als haushaltsneutral zu betrachten ist und somit
der zusätzliche Personalkostenanteil 74.000,-- € beträgt.
Die dem Fachbereich 55 zugeordnete
Floristin wird aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen den Bereich der
Dekorationen, Blumensträuße und Kränze für diverse Veranstaltungen abdecken.
Zum Ersatz der Leistungen der Gärtnerei für die Stadt Herne sollen die
Bepflanzungen sowie die Dekorationen extern auf der Grundlage der in der
Vergangenheit eingesetzten Auftragssumme von 106.500,-- € realisiert werden.
Durch den Abschluss von Rahmenverträgen können zukünftig zudem noch Synergien
realisiert werden. Dabei sind die vergaberechtlichen Bestimmungen entsprechend
zu beachten.
Mit der Schließung der Gärtnerei
wird somit ein Einsparpotential gegenüber der Zuschussgewährung von jährlich
24.500,-- € realisiert (Zuschussbedarf bisher 205.000,-- € gegenüber Personal-
und Sachkosten von 180.500,-- €). Dennoch wird die Aufgabe der Bepflanzungen
und Belieferung mit Blumendekorationen wie bisher sichergestellt.
Darüber hinaus entfallen die
Sanierungskosten in Höhe von 200.000,-- €.
Zur Fortsetzung der Frühjahrs- und
Sommerbepflanzung sowie der Beschaffung von Dekorationen, Blumensträußen und
Kränzen zu diversen Anlässen wird vorgeschlagen, dass Gesamtbudget von
106.500,-- € in einem ersten Schritt dem Fachbereich Stadtgrün zuzuordnen. Die
jeweiligen Fachbereiche sollten für 2005 auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen
und Lieferumfänge die notwendigen Bestellungen für Dekorationen über den
Fachbereich 55 abwickeln.
Über die zukünftige Nutzung des
Betriebsgeländes der städtischen Gärtnerei an der Wiescherstraße 123 wird eine
gesonderte Entscheidung herbeigeführt. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die Heizungsanlage der Gärtnerei gleichzeitig auch die
benachbarten Gebäude des Fachbereichs 55 versorgt. Dies ist im Rahmen der
Schließung des Betriebes in technischer Hinsicht entsprechend zu berücksichtigen.
Der Betrieb der städtischen
Gärtnerei sollte daher unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte zum
31.12.2004 eingestellt werden.
Da es sich hierbei um eine
mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
(LPVG) handelt, ist der Personalrat zu beteiligen. Eine Entscheidung des Personalrates
lag zum Zeitpunkt der Fertigung der Beschlussvorlage noch nicht vor.
Der Oberbürgermeister
Schiereck