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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0680  

Betreff: Schließung der städtischen Gärtnerei zum 31.12.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Latza
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
16.11.2004 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
14.12.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 1992 beschlossen, die städtische Gärtnerei zum 01. Januar 1993 für die Dauer von 5 Jahren auf die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH, GBH, zu übertragen. Der entsprechende Übertragungsvertrag wurde erstmals 1997 um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2002 (Ratsbeschluss 04.11.1997, 1997.0756) und letztmalig per Zusatzvereinbarung (Ratsbeschluss 08.10.2002, 2002.0551) bis zum 31.12.2005 verlängert.

 

An die GBH wurde dabei für die Jahre 2003 - 2005 im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung ein Erstattungsbetrag in Höhe von 205.000,-- € p.a. festgelegt. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass eine kritische Überprüfung einer eventuellen Aufgabe/Auflösung der Gärtnerei stattzufinden hat.

 


Mit Ratsbeschluss vom 13.07.2004 (2004/0468) hat der Rat der Stadt der Gesellschafterversammlung der GBH die Weisung erteilt, der Kündigung des Übertragungsvertrages/Pachtvertrages zwischen der GBH und der Stadt Herne über den Betrieb der städtischen Gärtnerei mit Wirkung zum 31.12.2004 zuzustimmen. Die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH hat am 07. September 2004 die Kündigung des vorgenannten Vertrages zum 31.12.2004 beschlossen.

 

Begründung:

Die Gärtnerei liegt an der Wiescherstraße 123 und grenzt an das städtische Friedhofsgelände (Südfriedhof). Die Gärtnerei befindet sich auf einem Gelände, das vom Fachbereich 55, Stadtgrün, als Betriebshof mitgenutzt wird.

 

Im Rahmen des Erstattungsbetrages an die GBH wurden in den zurückliegenden Jahren von der Gärtnerei für die Stadt Herne im wesentlichen die nachfolgenden Leistungen erbracht:

 

-          Dekorationen, Ausschmückungen und Kranzlieferungen für alle städtischen Veranstaltungen

-          Blumen und Dekorationen für Ehrungen und Repräsentationen durch die Stadt Herne

-          Pflanzenversorgung und Dekoration der städtischen Einrichtungen

-          Pflanzenversorgung der Trauerhallen etc. auf städtischen Friedhöfen

-          Bereitstellung der Beet- und Balkonpflanzen, Dauerpflanzen für Frühjahrs-/Sommerbepflanzung sowie Dauerbepflanzung für die Bereiche des Fachbereichs 55 für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Friedhöfe.

 

Die Kündigung des oben genannten Übertragungs/-Pachtvertrages ist wesentlich darin begründet, dass sich die Gärtnerei angesichts des Auslaufens der Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte sowie der in der Zukunft notwendigen Investitionen betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend bewirtschaften lässt, zumal der Betrieb der Gärtnerei voraussichtlich auch den steuerrechtlichen vorteilhaften Status eines Zweckbetriebes verliert. Aufgrund dieser Entscheidungslage wurde nunmehr geprüft, ob eine Fortführung des Betriebes der städtischen Gärtnerei unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten durch den Fachbereich 55, Stadtgrün, möglich bzw. wirtschaftlich vertretbar ist.

 

I.        Beibehaltung des Status Quo (Fortsetzung des Betriebes durch den Fachbe-

reich 55)

 

Um den Betrieb der städtischen Gärtnerei weiterhin sinnvoll fortzusetzen, wären insgesamt 5 Personen (bisheriges Personal der Gärtnerei bei der Beschäftigungsgesellschaft) erforderlich. Hierfür würden bei der Stadt Herne die entsprechenden Personalkosten anfallen.

 

Daneben sind zur Abdeckung des Leistungsspektrums der Gärtnerei ca. 106.500,-- € erforderlich (Frühjahrs- und Sommerblumen im Wert von 38.000,-- € sowie Kosten für Dekorationen, Blumensträuße und Kränze zu verschiedenen Anlässen im Wert von 68.500,-- €).

 

Aufgrund des derzeitigen baulichen Zustandes der Gärtnerei wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 200.000,-- € vom Gebäudemanagement Herne definiert.

 


II.       Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Zur Fortführung des Betriebes der städtischen Gärtnerei wären folgende Ausgaben zu veranschlagen:

 

Durchschnittliche Personalkosten für ca. 5 Mitarbeiter/innen   185.000,-- € p.a.

(Kosten eines Arbeitsplatzes auf der Grundlage der

Daten der kommunalen Gemeinschafts-

stelle für Verwaltungsvereinfachung, KGST)

 

Abdeckung des Leistungsspektrums       106.500,-- € p.a.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen (Kosten für Heizung etc.)  50.000,-- € p.a.

 

                          341.500,-- €

 

Der jährliche Zuschuss, den die Stadt Herne der GBH für die Aufwendungen der Gärtnerei zur Verfügung gestellt hat belief sich auf 205.000,-- €. Hieraus ergäbe sich im Falle der Fortsetzung des Gärtnereibetriebes ein jährlicher Mehrbedarf von 136.500,-- €.

 

Darüber hinaus fallen nach Erhebungen des Gebäudemanagements einmalige Sanierungskosten in Höhe von 200.000,-- € an.

 

Da die vorgenannte Maßnahme den Konsolidierungsbemühungen des Fachbereichs 55 sowie des Gesamthaushaltes widerspricht, wird vorgeschlagen, den Betrieb der städtischen Gärtnerei zum 01.01.2005 einzustellen.

 

III.       Umsetzungsmaßnahmen (Schließung der Gärtnerei zum 31.12.2004)

 

Im Rahmen der Beendigung des Pachtvertrages mit der GBH wurde vereinbart, zum 01.01.2005 die eingesetzte Floristin, einen Gärtner sowie eine Hilfskraft in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Herne, Fachbereich 55, zu übernehmen. Das weitere Personal, welches bisher für die Gärtnerei tätig war, 2 Mitarbeiter sowie ein Auszubildender werden zum 01.01.2005 in Herner Betrieben weiterbeschäftigt.

 

Durch die Zuordnung der 3 Mitarbeiter/innen zum Fachbereich 55 fallen insgesamt Personalkosten von ca. 111.000,-- € (KGST) an. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass ein Gärtner im Fachbereich 55, Stadtgrün, auf einer frei gewordenen Gärtnerstelle eingesetzt wird, so dass dieser Personalkostenanteil als haushaltsneutral zu betrachten ist und somit der zusätzliche Personalkostenanteil 74.000,-- € beträgt.

 

Die dem Fachbereich 55 zugeordnete Floristin wird aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen den Bereich der Dekorationen, Blumensträuße und Kränze für diverse Veranstaltungen abdecken. Zum Ersatz der Leistungen der Gärtnerei für die Stadt Herne sollen die Bepflanzungen sowie die Dekorationen extern auf der Grundlage der in der Vergangenheit eingesetzten Auftragssumme von 106.500,-- € realisiert werden. Durch den Abschluss von Rahmenverträgen können zukünftig zudem noch Synergien realisiert werden. Dabei sind die vergaberechtlichen Bestimmungen entsprechend zu beachten.

 

Mit der Schließung der Gärtnerei wird somit ein Einsparpotential gegenüber der Zuschussgewährung von jährlich 24.500,-- € realisiert (Zuschussbedarf bisher 205.000,-- € gegenüber Personal- und Sachkosten von 180.500,-- €). Dennoch wird die Aufgabe der Bepflanzungen und Belieferung mit Blumendekorationen wie bisher sichergestellt.

 

Darüber hinaus entfallen die Sanierungskosten in Höhe von 200.000,-- €.

 

Zur Fortsetzung der Frühjahrs- und Sommerbepflanzung sowie der Beschaffung von Dekorationen, Blumensträußen und Kränzen zu diversen Anlässen wird vorgeschlagen, dass Gesamtbudget von 106.500,-- € in einem ersten Schritt dem Fachbereich Stadtgrün zuzuordnen. Die jeweiligen Fachbereiche sollten für 2005 auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Lieferumfänge die notwendigen Bestellungen für Dekorationen über den Fachbereich 55 abwickeln.

 

Über die zukünftige Nutzung des Betriebsgeländes der städtischen Gärtnerei an der Wiescherstraße 123 wird eine gesonderte Entscheidung herbeigeführt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Heizungsanlage der Gärtnerei gleichzeitig auch die benachbarten Gebäude des Fachbereichs 55 versorgt. Dies ist im Rahmen der Schließung des Betriebes in technischer Hinsicht entsprechend zu berücksichtigen.

 

Der Betrieb der städtischen Gärtnerei sollte daher unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte zum 31.12.2004 eingestellt werden.

 

Da es sich hierbei um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) handelt, ist der Personalrat zu beteiligen. Eine Entscheidung des Personalrates lag zum Zeitpunkt der Fertigung der Beschlussvorlage noch nicht vor.

 

Der Oberbürgermeister

 

 

Schiereck