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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0794  

Betreff: Umsetzung von Hartz IV in Herne
hier: "Angemessenheit der Wohnung"
-Anfrage des Stadtverordneten Ixert vom 29. November 2004 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SVO Ixert, AndreasAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Matzko, Christian
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2004 
des Rates der Stadt (offen)     

Sachverhalt

Wie hinreichend bekannt ist, machen sich in Herne viele Betroffene Sorgen um den Fortbestand ihrer Mietverhältnisse

Wie hinreichend bekannt ist, machen sich in Herne viele Betroffene Sorgen um den Fortbestand ihrer Mietverhältnisse. Auch in der Lokalpresse (WAZ vom 18.11.2004) werden schon Fälle genannt, wo MieterInnen wegen "zu hoher Miete" (Wattenscheid 13,65 € / Göttingen 18,00 €) "nahe gelegt" wurde, umzuziehen.

 

Es herrscht auch in Herne / Wanne-Eickel große Verunsicherung über den Begriff der "Angemessenheit".

 

Hier ist weitere Aufklärung dringend notwendig.

 

In diesem Zusammenhang bittet die PDS-Ratsgruppe um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 1)     Was bedeutet in Herne / Wanne-Eickel "angemessen"?

          a)          Größe in qm

          b)          Preis

 

 2)     Auf welcher Grundlage ist die Angemessenheit von wem definiert und wo schriftlich fixiert?

 

 3)     Wie viele Haushalte sind in Herne / Wanne-Eickel von Hartz IV betroffen?

 

 4)     Wie viele Haushalte davon bezogen zuvor Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und wie viele Haushalte kommen aus der Arbeitslosenhilfe hinzu?

 

 5)     Wie viele Haushalte / Personen fallen aufgrund der geänderten Regelungen aus dem Leistungsbezug?

 

 6)     Auf wie viele Fälle träfe "unangemessenes" Wohnen in Herne / Wanne-Eickel zu?

 

 7)     Wer kommt für anfallende Umzugskosten auf?

          a)          Abbau von Möbeln

          b)          Transport

          c)          Aufbau

 

 8)     In welcher Höhe werden Kosten erstattet?

          a)          Vollerstattung der tatsächlichen Kosten

          b)          anteilmäßig

          c)          pauschal

 

 9)     Was passiert mit Möbeln (Einbauküche, Schrank o. ä.), die nicht in die "neue Wohnung" passen?

 

10)    Wer zahlt in welchem Umfang für notwenige Neuanschaffungen?

          a)          neu

          b)          gebraucht

 

11)    Wo dürfen Einrichtungsgegenstände gekauft werden?

          a)          Privat

          b)          Handel

          c)          egal

 

12)    Wer bezahlt notwendige Renovierungskosten im neuen / alten Wohnraum?

          a)          Material

          b)          Arbeitsleistung – Elektriker, Maler usw.

 

13)    Wer trägt verlangte / wer bekommt zurückerstattete Kautionszahlungen / Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften und in welcher Höhe?

 

14)    Werden Maklergebühren übernommen?

 

15)    Wer entscheidet letztendlich über "Umzugsvorschläge"?

 

16)    Welche Möglichkeit des Widerspruches gibt es für Betroffene und wo müssen diese innerhalb welcher Frist eingereicht werden?

 

17)    Gelten o.a. Regelungen nur bei einem "nahegelegtem" Umzug oder auch bei einem durch die Betroffenen gewünschten Umzug, wenn z. B. der "Angemessenheitsrahmen" nicht ausgefüllt ist – der Wohnraum ist kleiner oder billiger als erlaubt?