|
|
Wie
hinreichend bekannt ist, machen sich in Herne viele Betroffene Sorgen um den
Fortbestand ihrer Mietverhältnisse. Auch in der Lokalpresse (WAZ vom
18.11.2004) werden schon Fälle genannt, wo MieterInnen wegen "zu hoher
Miete" (Wattenscheid 13,65 € / Göttingen 18,00 €) "nahe gelegt"
wurde, umzuziehen.
Es
herrscht auch in Herne / Wanne-Eickel große Verunsicherung über den Begriff der
"Angemessenheit".
Hier
ist weitere Aufklärung dringend notwendig.
In
diesem Zusammenhang bittet die PDS-Ratsgruppe um die Beantwortung folgender
Fragen:
1) Was bedeutet in Herne / Wanne-Eickel
"angemessen"?
a) Größe in qm
b) Preis
2) Auf welcher Grundlage
ist die Angemessenheit von wem definiert und wo schriftlich fixiert?
3) Wie viele Haushalte
sind in Herne / Wanne-Eickel von Hartz IV betroffen?
4) Wie
viele Haushalte davon bezogen zuvor Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und
wie viele Haushalte kommen aus der Arbeitslosenhilfe hinzu?
5) Wie
viele Haushalte / Personen fallen aufgrund der geänderten Regelungen aus dem
Leistungsbezug?
6) Auf
wie viele Fälle träfe "unangemessenes" Wohnen in Herne / Wanne-Eickel
zu?
7) Wer
kommt für anfallende Umzugskosten auf?
a) Abbau
von Möbeln
b) Transport
c) Aufbau
8) In
welcher Höhe werden Kosten erstattet?
a) Vollerstattung
der tatsächlichen Kosten
b) anteilmäßig
c) pauschal
9) Was
passiert mit Möbeln (Einbauküche, Schrank o. ä.), die nicht in die "neue
Wohnung" passen?
10) Wer zahlt in welchem Umfang für notwenige
Neuanschaffungen?
a) neu
b) gebraucht
11) Wo dürfen Einrichtungsgegenstände gekauft
werden?
a) Privat
b) Handel
c) egal
12) Wer bezahlt notwendige Renovierungskosten im
neuen / alten Wohnraum?
a) Material
b) Arbeitsleistung
– Elektriker, Maler usw.
13) Wer trägt verlangte / wer bekommt
zurückerstattete Kautionszahlungen / Einlagen bei Wohnungsgenossenschaften und
in welcher Höhe?
14) Werden Maklergebühren übernommen?
15) Wer entscheidet letztendlich über
"Umzugsvorschläge"?
16) Welche Möglichkeit des Widerspruches gibt es
für Betroffene und wo müssen diese innerhalb welcher Frist eingereicht werden?
17) Gelten o.a. Regelungen nur bei einem
"nahegelegtem" Umzug oder auch bei einem durch die Betroffenen
gewünschten Umzug, wenn z. B. der "Angemessenheitsrahmen" nicht
ausgefüllt ist – der Wohnraum ist kleiner oder billiger als erlaubt?