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Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines
ehrenamtlichen Bürgerbeauftragten durch den Rat der Stadt zu prüfen und über
die Ergebnisse dieser Prüfung in der nächsten Ratssitzung zu berichten.
Sachverhalt:
Mehr Bürgerfreundlichkeit und ein professionelles
Ideen- und Beschwerdemanagement auf Verwaltungsebene sowie ein erweitertes
Petitionswesen auf Ratsebene haben in den vergangenen Jahren eine gute
Grundlage für die Verbesserung der Kommunikation zwischen der Bürgerschaft,
Politik und Verwaltung geschaffen.
Obwohl die Zugänge zur Verwaltung und zur Politik
z.B. über das Bürgertelefon oder – vereinzelte – Bürgersprechstunden
erleichtert wurden, hat sich gezeigt, dass es nach wie vor einen großen
Personenkreis gibt, der seine Anregungen und Probleme – aus welchen Gründen
auch immer – nicht an offizielle Stelle herangetragen möchte.
Auf politischer Ebene setzt die Einbringung einer
Petition im Normalfall einen schriftlichen Antrag bzw. eine persönliche
Vorsprache im Rathaus und die Teilnahme an der Sitzung des Petitionsgremiums
(Ausschuss für Bürgereingaben/Bezirksvertretungen) voraus. Dieses formale und
durchaus anspruchsvolle Verfahren wird, wie die Erfahrung gezeigt hat, nur von
wenigen Personen genutzt.
Einen einfacheren Zugang ermöglichen die
bürgerschaftlichen Vertreter im Rahmen ihrer täglichen politischen Arbeit vor
Ort. Je nach Zuständigkeit und Bedeutung können so entgegengenommene
Bürgereingaben unbürokratisch über Anfragen in den Gremien bzw. durch
Weiterleitung an die Verwaltung zur Überprüfung und Bearbeitung gebracht
werden.
Die Arbeit des Bürgerbeauftragten sollte daher in
organisatorischer und räumlicher Hinsicht zum bestehenden politischen und
administrativen Petitions- und Eingabeweisen abgegrenzt werden. Die
Perspektiven einer weitergehenden Konzeption zur „Bürgerstadt Herne“, die
Anlaufstellen außerhalb der Rathäuser und Verwaltungsgebäude („Bürgercafés“)
vorsieht, sind dabei einzubeziehen.