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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0790  

Betreff: Keine Einrichtung von "Ein-Euro-Jobs" in städtischen Einrichtungen
- Antrag der AL-Fraktion vom 29.11.2004 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:AL-Fraktion
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Matzko, Christian
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2004 
des Rates der Stadt abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Herne wird bei keiner städtischen Einrichtung sogenannte „Ein-Euro-Jobs“ einrichten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV) sind in keiner Weise geeignet, existenzsichernde Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Im Gegenteil werden sie dazu beitragen, bisherige tarifliche entlohnte Arbeit zu ersetzen, auch wenn in den Vorschriften zunächst die „Zusätzlichkeit“ der Tätigkeiten zu den bisherigen Arbeitsverhältnissen vorgeschrieben ist.

 

Im Bericht der WAZ vom 26.10.2004 wird festgestellt, dass schon durch die Einführung der „400-Euro-Jobs“, Vollzeitarbeitsplätze in mehrere 400-Euro-Jobs aufgesplittet und auf dem Arbeitsmarkt keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen wurden. Stattdessen entgehen den Sozialsystemen dadurch Beitragszahlungen, da nur noch eine geringe Pauschale vom  Arbeitgeber zu entrichten ist.

 

Die „1-Euro-Jobs“ sollen Langzeitarbeitslose durch eine geregelte Arbeits-/Tagesstruktur und Fortbildungen für den „Ersten Arbeitsmarkt“ qualifizieren. Doch nach allen bisherigen Erfahrungen wird kaum jemand in der jetzigen Arbeitsmarktsituation eine Chance auf einen regulären tariflichen Arbeitsplatz haben, um seine persönliche Lebenssituation zu verbessern. Ganz im Gegenteil: Bei Erwerbslosen werden Hoffnungen geschürt, die nicht einzulösen sind und nach 6 bis 9 Monaten werden sie in den früheren Zustand zurückgeschickt mit einer weiteren Frustration.

 

Die Einführung von „1-Euro-Jobs“ bedeutet darüber hinaus eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation der Bundesagentur für Arbeit, denn neben der 100%igen Kostenübernahme für die „1-Euro-Job“-Beschäftigten erhalten die Arbeitgeber monatliche Betreuungskosten von ca. 350 € von der Agentur für Arbeit. Hiermit werden keine Arbeitsplätze geschaffen, sondern Erwerbslose nur gemaßregelt und zusätzlich Versicherungsgelder verschleudert.

 

„1-Euro-Job“-Arbeitgeber haben keine Kosten, zahlen von den „Betreuungsgeldern“ nur den Mindestbeitrag in die Sozialsysteme ein und profitieren einseitig von dieser Regelung durch Ausbeutung billiger Arbeitskräfte. De facto wird eine Spirale der Lohnsenkung in Gang gesetzt.

 

In allen Artikeln der WAZ vom 29. Oktober 2004 stellt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Handwerks in Düsseldorf fest, dass die „1-Euro-Jobs“ Handwerksfirmen gefährden. „Arbeitslosigkeit wird zementiert“ wird der Präsident Dieter Philipp zitiert. Er befürchtet einen Rückgang öffentlicher Aufträge für Handwerksbetriebe. Experten der stationären Pflege wie Claus Fussek befürchten eine Verschlechterung der Qualität in der Pflege, anspruchsvolle Pflege-Jobs werden entwertet.

 

Diese weitere Aushöhlung tariflich bezahlter, existenzsichernder Arbeitsplätze darf von öffentlichen Arbeitgebern nicht gefördert werden. Letztendlich schadet die Kommune sich hierdurch selbst.