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Am
01.07.2004 hat der Bundestag dem Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz zugestimmt.
Im Gesetzesteil, der sich mit der Integration befasst, wurde vereinbart, dass
alle Zuwanderer einen Rechtsanspruch für Integrationskurse erhalten. In diesen
sollen sie die für einen Daueraufenthalt notwendigen Deutschkenntnisse
erwerben.
Bereits
hier lebende Ausländer/innen können zum Besuch von Sprachkursen verpflichtet werden.
Beide Personengruppen unterliegen einer Teilnahmepflicht, die bei
Neuzuwanderern mit aufenthaltsrechtlichen und bei bereits hier lebenden
Migranten/innen mit sozialrechtlichen Maßnahmen unterlegt sind.
Die
Ausländerbehörden erhalten im Rahmen des Gesetzes einen weiten
Ermessenspielraum, wem letztendlich Zugang zu einem Integrationskurs gewährt
wird.
Die
Verwaltung sollte darlegen, wie die Ausführung des Gesetzes demnächst in Herne
praktiziert wird.