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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 14.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Benennung von zwei stimmberechtigten Abgeordneten sowie von Gästen für die 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages 2005 (Verfasser : Christian Matzko)
2004/0765  
Ö 2  
Vertreter der Stadt Herne für den Beirat des Freundeskreises Bochumer Synagoge (Verfasser : Herr Matzko)
2004/0766  
Ö 3  
Kündigung der "öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Gemeinsamen Kommunalen Datenverarbeitungszentrale Ruhr" (Verfasser : Herr Giersbach, Tel. 2483)
2004/0712  
Ö 4  
Schließung der städtischen Gärtnerei zum 31.12.2004 (Verfasser : Herr Latza)
2004/0680  
Ö 5  
Neuordnung der Dezernate III und IV - Antrag der SPD-Fraktion und Grüne Fraktion vom 26.11.2004 - (Verfasser : SPD-Fraktion Verfasser 2: Grüne Fraktion)
2004/0780  
Ö 6  
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle (Verfasser : Herr Schwesig)
Enthält Anlagen
2004/0714  
Ö 7  
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Herne für das Haushaltsjahr 2003 durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 101 GO NRW Entlastungsvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses (Verfasser : Herr Hüttche, 2287)
2004/0694  
Ö 8  
Eigenbetrieb Bäder Herne - Jahresabschluss 2003 - Wirtschaftsplan 2005 (Verfasser : Herr Fischer - 24 02 -)
Enthält Anlagen
2004/0678  
Ö 9  
Eigenbetrieb Bäder Herne: Beschluss über eine vorab durchzuführende Gewinnausschüttung und Rücklagenauflösung an die Stadt Herne im Jahr 2004 (Verfasser : Herr Fischer - 24 02)
2004/0699  
Ö 10  
Stadtmarketing Herne GmbH (SMH) - Abtretung Geschäftsanteil Herner Sparkasse/Neuaufnahme Gesellschafter P. Möcklinghoff GmbH (Verfasser : Frau Hunke - 24 24)
2004/0795  
Ö 11  
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE): Zuführung zur Kapitalrücklage der CTH Container Terminal Herne GmbH (Verfasser : Frau Erfurt - 28 49)
2004/0811  
Ö 12  
Verwaltungsstreitverfahren Stadt Herne ./. Bezirksregierung Arnsberg vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Neuerrichtung einer Maßregelvollzugseinrichtung auf dem ehemaligen Zechengelände Pluto-Wilhelm in Wanne-Eickel (Verfasser : Herr Dufhues)
2004/0778  
Ö 13  
Aufhebung von Diskothekentgelten (Verfasser : Leckscheid, Markus)
2004/0658  
Ö 14  
Siebzehnte Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne (Verfasser : Marek, Sabine)
Enthält Anlagen
2004/0615  
Ö 15  
Entgeltordnung für die Teilnahme an der Cranger Kirmes in der Stadt Herne (Verfasser : Marek, Sabine)
Enthält Anlagen
2004/0616  
Ö 16  
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtbezirk Wanne am 20.02.2005 (Verfasser : Friedhoff, Werner)
Enthält Anlagen
2004/0665  
Ö 17  
Beschluss zu den Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 - Auf der Wilbe -, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß)
2004/0610  
Ö 18  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 -Auf der Wilbe-, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2004/0612  
Ö 19     Anregungen und Hinweise zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Herr Lökenhoff)
2004/0622  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 –Katholisches Krankenhaus- sind die folgenden Anregungen und Hinweise zum Planentwurf eingegangen, über die entschieden werden muss:


1.         Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 04.10.2004

 

Es ergeben sich Fragen bezüglich des Verbleibs des Niederschlagwassers. Unter Punkt 7 der Begründung ist nicht zu erkennen, was mit dem anfallenden Niederschlagswasser geschehen soll.

Unter Punkt 9 –Altlastenuntersuchung- haben sich nach den Untersuchungen des Büros Rummel & Knüfermann keine Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen ergeben. Aus diesem Grund sei auch das Grundwasser nicht näher untersucht worden. Fragen ergeben sich jedoch, da das Krankenhaus erst in den sechziger Jahren errichtet wurde. Die gravierenden Grundwasserbelastungen stammen aber im Bereich Herne zu wesentlichen Teilen aus der Zeit vor 1960. Daher ist es wichtig, das Grundwasser in Bezug auf seine Höhe und Zusammensetzung zu beurteilen. In die Beurteilung ist auch die Betonaggressivität einzubeziehen.


1.                  Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Im Rahmen der Untersuchungen des Büros AWG, Dortmund wurden entsprechende Versickerungsuntersuchungen durchgeführt.

Dabei wurden in den Versuchsauswertungen Durchlässigkeiten ermittelt, die prinzipiell den Anforderungen der ATV 138 (Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung für Versickerungsanlagen) entsprechen.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse, wurde eine generelle Festsetzung der Versickerung im Bebauungsplangebiet bei Neubaumaßnahmen getroffen.

Die Überprüfung soll jedoch im Einzelfall bei Neubaumaßnahmen entsprechend den Festsetzungen des § 51 a LWG geprüft werden, da der weitaus überwiegende Teil der Bebauung bereits aufgrund einer genehmigten Kanalnetzplanung verwirklicht wurde und eine nachträgliche Änderung der Entwässerung in bestehenden Bebauungen erhebliche rechtliche Probleme mit sich bringen würde.

 

Vom Büro AWG, Dortmund wurde ebenfalls eine orientierende Untersuchung auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten durchgeführt, in die auch die bekannten altlastverdächtigen Flächen einbezogen waren. Hinweise auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, die Auswirkungen auf die angestrebte Nutzung haben könnten, haben sich nicht ergeben, Grundwasser wurde in den bis 5 m unter Gelände niedergebrachten Sondierungen nicht angetroffen.

Bei dieser Ausgangslage wird die Auffassung des Sachverständigen geteilt, dass "konkrete Gefährdungen des Grundwassers unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Schadstoffmobilität und des Rückhaltevermögens



des bindigen Bodens nicht ersichtlich" sind, zumal auch oberstromige Belastungen des Grundwassers nicht bekannt sind.

Inwiefern der Zeitpunkt der Errichtung des Krankenhauses Relevanz für die Notwendigkeit von Grundwasseruntersuchungen besitzt, ist nicht nachzuvollziehen. Ebenso ist von gravierenden Grundwasserbelastungen im Bereich Herne nichts bekannt.

 

Eine Notwendigkeit zur Durchführung weitergehender Untersuchungen besteht demnach nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            2.         Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 23.09.2004

 

            Gegen das Vorhaben werden keine Einwände erhoben. Es ist zu hinterfragen, inwieweit es noch stadtökologisch hinnehmbar ist, dass innerstädtische Flächen zunehmend versiegelt werden, bei gleichzeitigem Leerstand abrissreifer Gebäude.


2.                  Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

            Die durch die Änderung des Bebauungsplanes möglich werdenden Bodenversiegelungen resultieren vor allem aus der Standortgebundenheit des Krankenhauses. Dem Krankenhausträger bzw. dem Krankenhausbetrieb ist nicht damit gedient, indem Erweiterungsmöglichkeiten in sich fernab befindenden leerstehenden abrissreifen und funktionsfremden Gebäuden angeboten werden.

           

            Darüber hinaus soll den Eigentümern und Nutzern der Wohngebäude im Planbereich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Wohnhäuser angemessen zu erweitern und heutigen Wohnanforderungen anzupassen. Auch dies kann aufgrund der Immobilität der Gebäude nur vor Ort geschehen.


3.                  Schreiben der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) vom 24.09.2004

 

Zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10

-Katholisches Krankenhaus- erheben wir keine Bedenken.

Wie wir bereits in der Stellungnahme vom 13.04.2004 ausgeführt hatten, weisen wir darauf hin, dass die Belange des ÖPNV in der Jean-Vogel-Straße (Linie 312) und Altenhöfener Straße (Linie 367) nicht beeinträchtigt werden dürfen. Dies gilt sowohl während der Bauphase für die Organisation des Baustellenan- und ablieferungsverkehres, sowie nach Fertigstellung des Objektes für die verkehrliche Regelung der Zu- und Abfahrtswege zu den dort dann geschaffenen Parkplätzen.

 

Daher ist die Aussage der Begründung in Punkt 4.3 „Ruhender Verkehr“, dass der Stellplatzbedarf für das Baugebiet Nr. 4 innerhalb des Baugebietes gedeckt werden kann, für die störungsfreie Abwicklung des Linienbusbetriebes von zentraler Bedeutung, da sonst insbesondere im Zuge der Jean-Vogel-Straße von weiteren, nicht mehr tolerierbaren Beeinträchtigungen des Busverkehres auszugehen ist.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)


3.         Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes sieht u. a. die Errichtung eines Parkhauses auf dem Krankenhausgrundstück vor. Dies bedingt eine wesentliche Neuorganisation des ruhenden Verkehrs und damit eine Entlastung des Straßenraumes von parkenden Kraftfahrzeugen rund um den Krankenhausbereich. Mit einer Beeinträchtigung des Linienbusbetriebs trotz weiterer baulicher Entwicklungen und damit verbundenem höheren Stellplatzbedarf ist daher nicht zu rechnen.

 

Hinsichtlich der geplanten baulichen Maßnahmen auf dem Krankenhausgrundstück und an der Jean-Vogel-Straße werden im Bedarfsfall straßenverkehrliche Regelungen durchgeführt, die den Busbetrieb vor Beeinträchtigungen bewahren.

 

   
    09.11.2004 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 6 - beschlossen
    Zu 1

Zu 1.:   Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 04.10.2004

 

                        Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

            Zu 2.:  Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 23.09.2004

 

                        Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

           

Zu 3.:   Schreiben der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) vom

            24.09.2004

 

                        Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

   
    17.11.2004 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    Zu 1

Frau Wasmuth von der SPD-Fraktion bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Verwaltung bei Erteilung von Baugenehmigungen zum Bebauungsplan Nr. 10 – Katholisches Krankenhaus festhält, dass erforderliche Ausgleichzahlungen auf das Öko-Konto erfolgen müssen.

 

 

Zu 1.:   Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 04.10.2004

 

                        Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

 

            Zu 2.:  Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 23.09.2004

 

                        Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

           

Zu 3.:   Schreiben der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) vom                               24.09.2004

 

                        Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

   
    25.11.2004 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
    Während der öffentlichen Auslegung der 1

Während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 –Katholisches Krankenhaus- sind die folgenden Anregungen und Hinweise zum Planentwurf eingegangen:

 

1. Schreiben des Staatlichen Umweltamtes Hagen vom 04.10.2004

 

Es ergeben sich Fragen bezüglich des Verbleibs des Niederschlagwassers. Unter Punkt 7 der Begründung ist nicht zu erkennen, was mit dem anfallenden Niederschlagswasser geschehen soll.

Unter Punkt 9 –Altlastenuntersuchung- haben sich nach den Untersuchungen des Büros Rummel & Knüfermann keine Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen ergeben. Aus diesem Grund sei auch das Grundwasser nicht näher untersucht worden. Fragen ergeben sich jedoch, da das Krankenhaus erst in den sechziger Jahren errichtet wurde. Die gravierenden Grundwasserbelastungen stammen aber im Bereich Herne zu wesentlichen Teilen aus der Zeit vor 1960. Daher ist es wichtig, das Grundwasser in Bezug auf seine Höhe und Zusammensetzung zu beurteilen. In die Beurteilung ist auch die Betonaggressivität einzubeziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Im Rahmen der Untersuchungen des Büros AWG, Dortmund wurden entsprechende Versickerungsuntersuchungen durchgeführt.

Dabei wurden in den Versuchsauswertungen Durchlässigkeiten ermittelt, die prinzipiell den Anforderungen der ATV 138 (Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung für Versickerungsanlagen) entsprechen.

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse, wurde eine generelle Festsetzung der Versickerung im Bebauungsplangebiet bei Neubaumaßnahmen getroffen.

Die Überprüfung soll jedoch im Einzelfall bei Neubaumaßnahmen entsprechend den Festsetzungen des § 51 a LWG geprüft werden, da der weitaus überwiegende Teil der Bebauung bereits aufgrund einer genehmigten Kanalnetzplanung verwirklicht wurde und eine nachträgliche Änderung der Entwässerung in bestehenden Bebauungen erhebliche rechtliche Probleme mit sich bringen würde.

 

Vom Büro AWG, Dortmund wurde ebenfalls eine orientierende Untersuchung auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten durchgeführt, in die auch die bekannten altlastverdächtigen Flächen einbezogen waren. Hinweise auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, die Auswirkungen auf die angestrebte Nutzung haben könnten, haben sich nicht ergeben, Grundwasser wurde in den bis 5 m unter Gelände niedergebrachten Sondierungen nicht angetroffen.

Bei dieser Ausgangslage wird die Auffassung des Sachverständigen geteilt, dass "konkrete Gefährdungen des Grundwassers unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Schadstoffmobilität und des Rückhaltevermögens des bindigen Bodens nicht ersichtlich" sind, zumal auch oberstromige Belastungen des Grundwassers nicht bekannt sind.

Inwiefern der Zeitpunkt der Errichtung des Krankenhauses Relevanz für die Notwendigkeit von Grundwasseruntersuchungen besitzt, ist nicht nachzuvollziehen. Ebenso ist von gravierenden Grundwasserbelastungen im Bereich Herne nichts bekannt.

 

Eine Notwendigkeit zur Durchführung weitergehender Untersuchungen besteht demnach nicht.

 

 

2. Schreiben des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 23.09.2004

 

Gegen das Vorhaben werden keine Einwände erhoben. Es ist zu hinterfragen, inwieweit es noch stadtökologisch hinnehmbar ist, dass innerstädtische Flächen zunehmend versiegelt werden, bei gleichzeitigem Leerstand abrissreifer Gebäude.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Die durch die Änderung des Bebauungsplanes möglich werdenden Bodenversiegelungen resultieren vor allem aus der Standortgebundenheit des Krankenhauses. Dem Krankenhausträger bzw. dem Krankenhausbetrieb ist nicht damit gedient, indem Erweiterungsmöglichkeiten in sich fernab befindenden leerstehenden abrissreifen und funktionsfremden Gebäuden angeboten werden.

           

Darüber hinaus soll den Eigentümern und Nutzern der Wohngebäude im Planbereich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Wohnhäuser angemessen zu erweitern und heutigen Wohnanforderungen anzupassen. Auch dies kann aufgrund der Immobilität der Gebäude nur vor Ort geschehen.

 

 

3. Schreiben der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) vom 24.09.2004

 

Zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus- erheben wir keine Bedenken.

Wie wir bereits in der Stellungnahme vom 13.04.2004 ausgeführt hatten, weisen wir darauf hin, dass die Belange des ÖPNV in der Jean-Vogel-Straße (Linie 312) und Altenhöfener Straße (Linie 367) nicht beeinträchtigt werden dürfen. Dies gilt sowohl während der Bauphase für die Organisation des Baustellenan- und ablieferungsverkehres, sowie nach Fertigstellung des Objektes für die verkehrliche Regelung der Zu- und Abfahrtswege zu den dort dann geschaffenen Parkplätzen.

 

Daher ist die Aussage der Begründung in Punkt 4.3 „Ruhender Verkehr“, dass der Stellplatz-Bedarf für das Baugebiet Nr. 4 innerhalb des Baugebietes gedeckt werden kann, für die störungsfreie Abwicklung des Linienbusbetriebes von zentraler Bedeutung, da sonst insbesondere im Zuge der Jean-Vogel-Straße von weiteren, nicht mehr tolerierbaren Beeinträchtigungen des Busverkehres auszugehen ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes sieht u. a. die Errichtung eines Parkhauses auf dem Krankenhausgrundstück vor. Dies bedingt eine wesentliche Neuorganisation des ruhenden Verkehrs und damit eine Entlastung des Straßenraumes von parkenden Kraftfahrzeugen rund um den Krankenhausbereich. Mit einer Beeinträchtigung des Linienbusbetriebs trotz weiterer baulicher Entwicklungen und damit verbundenem höheren Stellplatzbedarf ist daher nicht zu rechnen.

 

Hinsichtlich der geplanten baulichen Maßnahmen auf dem Krankenhausgrundstück und an der Jean-Vogel-Straße werden im Bedarfsfall straßenverkehrliche Regelungen durchgeführt, die den Busbetrieb vor Beeinträchtigungen bewahren.

 

 

   
    07.12.2004 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 19 - zur Kenntnis genommen
    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregungen und Hinweise zur Kenntnis.

   
    14.12.2004 - Rat der Stadt
    Ö 19 - zur Kenntnis genommen
   
Ö 20  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 - Katholisches Krankenhaus -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Herr Lökenhoff)
Enthält Anlagen
2004/0621  
Ö 21  
Aufhebung der Satzungen über die Genehmigung von Grundstücksteilungen in Bebauungsplangebieten (Verfasser : Schmid, Volker (FB 52/2))
Enthält Anlagen
2004/0583  
Ö 22  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 -Dornstraße / Eschstraße-, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Herr Muhss)
Enthält Anlagen
2004/0813  
Ö 23  
Erlass der Siebzehnten Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herne (Verfasser : Herr Heinrich)
Enthält Anlagen
2004/0607  
Ö 24  
Bereitstellung einer außerplanmäßigen und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 306 (Verfasser : Herr Fahrenkamp)
2004/0689  
Ö 25  
Beibehaltung der Entwässerungsgebühren 2004 entsprechend der "9. Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Herne vom 05. August 1993" für die Erhebung der Entwässerungsgebühren 2005 (Verfasser : Frau Lenschen)
2004/0787  
Ö 26  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2004/0637  
Ö 27  
Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Herne (Verfasser : Herr Krieter, 2886)
Enthält Anlagen
2004/0655  
Ö 28  
Neuwahl des Beirates bei der Stadt Herne als untere Landschaftsbehörde (Landschaftsbeirat) (Verfasser : Herr Kemmsies, 2735)
2004/0674  
Ö 29  
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der öffentlichen Friedhöfe der Stadt Herne - Friedhofsgebührensatzung (Verfasser : Conrad, Maria)
2004/0606  
Ö 30  
Aufstellung des Wirtschaftsplanes des Gebäudemanagements Herne für das Wirtschaftsjahr 2005 (Verfasser : Herr Brings)
2004/0738  
Ö 31  
Wahl eines ehrenamtlichen Bürgerbeauftragten durch den Rat der Stadt Herne - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2004 - (Verfasser : CDU-Fraktion)
2004/0759  
Ö 32  
Einrichtung einer "Mittelstandsagentur" - Antrag der SPD-Fraktion vom 26.11.2004 - (Verfasser : SPD-Fraktion)
2004/0791  
Ö 33  
Ombut-Stelle für Probleme im Zusammenhang mit "Hartz IV - Antrag der AL-Fraktion vom 30.11.2004 - (Verfasser : AL-Fraktion)
2004/0789  
Ö 34  
Keine Einrichtung von "Ein-Euro-Jobs" in städtischen Einrichtungen - Antrag der AL-Fraktion vom 29.11.2004 - (Verfasser : AL-Fraktion)
2004/0790  
Ö 35  
Verzicht auf die Berufung in einem Prozess gegen eine Mitarbeiterin - Antrag der AL-Fraktion vom 02. Dezember 2004 - (Verfasser : AL-Fraktion)
2004/0792  
Ö 36  
Umsetzung Zuwanderungsgesetz in Herne - Anfrage der Grünen-Fraktion vom 30. November 2004 - (Verfasser : Grüne-Fraktion)
2004/0793  
Ö 37  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 38     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 38.1     Umsetzung von Hartz IV in Herne hier: "Angemessenheit der Wohnung" -Anfrage des Stadtverordneten Ixert vom 29. November 2004 - (Verfasser : SVO Ixert, Andreas)
2004/0794  
N 1     Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH/Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Güterverkehrszentrum (GVZ) Emscher mbH (PEG): Umwandlung eines Gesellschafterdarlehns (Verfasser : Frau Erfurt - 28 49)      
N 2     Verkauf eines Grundstücks "An der Linde" (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)      
N 3     Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses für den Erwerb von Grundstücken zur Realisierung des Landschaftsparks Pluto V (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)      
N 4     Genehmigung eines Dringlickeitsbeschlusses über die Übertragung einer Grundstücksteilfläche an der Bulmker-/Heinrich-Imbusch-Straße (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)      
N 5     Aufhebung eines Erbbaurechtsvertrages an der Bulmker-/Heinrich-Imbusch-Straße (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)      
N 6     Erwerb der Keingartenanlagen Erholung, Teutoburgia und Unverzagt (Verfasser : Herr Richardt - 26 58)      
N 7     Veräußerung städtischer Wohnhäuser (Verfasser : Frau Fack, 22 70)      
N 8     Stellenübersicht 2005 des Eigenbetriebes Gebäudemanagement Herne (Verfasser : Herr Baumgart)      
N 9     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 10     Anfragen der Stadtverordneten