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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Änderung ortsrechtlicher Bestimmungen: 1. Hauptsatzung der Stadt Herne 2. Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt 3. Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen | 2007/0777 | |||||||||
Ö 2 | Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten sowie von Gästen für die Mitgliederversammlung 2008 des Städtetages Nordrhein-Westfalen | 2008/0076 | |||||||||
Ö 3 | Wahrnehmung von Mitgliedschaften der Stadt Herne hier: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen | 2008/0082 | |||||||||
Ö 4 | Personalentwicklungskonzept - Stand der Umsetzung - mündlicher Bericht - | ||||||||||
Ö 5 | Sachstandsbericht zur Einführung des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)" bei der Stadt Herne | 2008/0073 | |||||||||
Ö 6 | Festlegung der Wertgrenzen für den Ausweis von Investitionsmaßnahmen im Neuen Kommunalen Haushalt | 2008/0095 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen in den Teilfinanz-plänen des neuen kommunalen Haushaltes ab 2009 nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO wird für die Stadt Herne festgelegt: a) für Baumaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, den Erwerb von Finanzanlagen auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf b) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen und immateriellen Vermögensgegenständen
auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf Für den Fall a) bezieht sich die Wertgrenze auf die Gesamtsumme der Auszahlungen über die gesamte Laufzeit der Maßnahme (die Summe aller Auszahlungsarten über alle Planjahre zuzüglich der bisher bereitgestellten Mittel). Für den Fall b) orientiert sich die Wertgrenze an der Summe der Auszahlungen des Planjahres (die Summe aller Auszahlungsarten für das Planjahr), da diese Maßnahmen im Planjahr abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Investitionsmaßnahmen, die diese Wertgrenzen überschreiten, im Haushaltsplan separat auszuweisen. Alle anderen Maßnahmen werden in der Übersicht über die Investitionsmaßnahmen bei den Teilfinanzplänen wie eine separate Maßnahme „ unterhalb der Wertgrenze“ abgebildet. |
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12.02.2008 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen in den Teilfinanz-plänen des neuen kommunalen Haushaltes ab 2009 nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO wird für die Stadt Herne festgelegt: a) für Baumaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, den Erwerb von Finanzanlagen auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf b) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen und immateriellen Vermögensgegenständen
auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf Für den Fall a) bezieht sich die Wertgrenze auf die Gesamtsumme der Auszahlungen über die gesamte Laufzeit der Maßnahme (die Summe aller Auszahlungsarten über alle Planjahre zuzüglich der bisher bereitgestellten Mittel). Für den Fall b) orientiert sich die Wertgrenze an der Summe der Auszahlungen des Planjahres (die Summe aller Auszahlungsarten für das Planjahr), da diese Maßnahmen im Planjahr abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Investitionsmaßnahmen, die diese Wertgrenzen überschreiten, im Haushaltsplan separat auszuweisen. Alle anderen Maßnahmen werden in der Übersicht über die Investitionsmaßnahmen bei den Teilfinanzplänen wie eine separate Maßnahme „ unterhalb der Wertgrenze“ abgebildet. Abstimmungsergebnis:
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26.02.2008 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 5 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt: Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen in den Teilfinanz-plänen des neuen kommunalen Haushaltes ab 2009 nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO wird für die Stadt Herne festgelegt: a) für Baumaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, den Erwerb von Finanzanlagen auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf b) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen und immateriellen Vermögensgegenständen
auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf Für den Fall a) bezieht sich die Wertgrenze auf die Gesamtsumme der Auszahlungen über die gesamte Laufzeit der Maßnahme (die Summe aller Auszahlungsarten über alle Planjahre zuzüglich der bisher bereitgestellten Mittel). Für den Fall b) orientiert sich die Wertgrenze an der Summe der Auszahlungen des Planjahres (die Summe aller Auszahlungsarten für das Planjahr), da diese Maßnahmen im Planjahr abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Investitionsmaßnahmen, die diese Wertgrenzen überschreiten, im Haushaltsplan separat auszuweisen. Alle anderen Maßnahmen werden in der Übersicht über die Investitionsmaßnahmen bei den Teilfinanzplänen wie eine separate Maßnahme „ unterhalb der Wertgrenze“ abgebildet. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Entwicklungsgesellschaft Mont-Cenis mbH (EMC) - Organbesetzung Gesellschafterversammlung | 2008/0004 | |||||||||
Ö 8 | Gemeinnützige Beschäftigungsgesesellschaft Herne mbH (GBH): Gesellschaftsvertragsänderung | 2008/0034 | |||||||||
Ö 9 | Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH): Verlustübernahme | 2008/0035 | |||||||||
Ö 10 | Stadtwerke Herne AG (StwH): Beteiligung am RWE-Kohlekraftwerksprojekt GEKKO | 2008/0087 | |||||||||
Ö 11 | last mile logistik netzwerk gmbh: Organbesetzung Aufsichtsrat | 2008/0109 | |||||||||
Ö 12 | Eigenbetrieb Bäder Herne Änderung der Betriebssatzung | 2008/0114 | |||||||||
Ö 13 | Einrichtung eines Bildungsganges nach Anlage C 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Zweijährige Berufsfachschule -erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife – Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen" am Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne | 2007/0700 | |||||||||
Ö 14 | Offene Ganztagsschule – Auswahl der Förderschule an der Viktor-Reuter-Straße - Förderschwerpunkt Lernen - für 2008/2009 | 2007/0763 | |||||||||
Ö 15 | Übergabe der Trägerschaft des städtischen Jugendtreffs Pantringshof an den Jugendverband der Falken | 2008/0066 | |||||||||
Ö 16 | Aktualisierung des Herner Bäderkonzeptes | 2007/0677 | |||||||||
Ö 17 | Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel | 2008/0021 | |||||||||
Ö 18 | Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XI - Friedrich der Große - in der Stadt Herne vom 25.11.1980 | 2007/0779 | |||||||||
Ö 19 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 216 - Riemker Straße - Stadtbezirk Herne-Mitte | 2008/0062 | |||||||||
Ö 20 | Änderung der Betriebssatzung des Gebäudemanagement Herne | 2008/0111 | |||||||||
Ö 21 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
Ö 22 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||
Ö 22.1 | Einsatz von Nokia Handys - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 24.01.2008 - | 2008/0096 | |||||||||
Ö 22.2 | Schadstoffgruppen der städtischen Fahrzeuge - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 01.02.2008 - | 2008/0115 | |||||||||
N 1 | Abberufung einer Prüferin des Fachbereichs Rechnungsprüfung | ||||||||||
N 2 | Veräußerung von Erbbaugrundstücken an der Straße Am Großmarkt | ||||||||||
N 3 | Veräußerung eines Grundstücks im Bereich der Straße Altcrange | ||||||||||
N 4 | Übertragung des Grundstücks Gemarkung Wanne-Eickel Flur 57 Flurstücke Nr. 343, 354, 355, 378, 379, 385 und damit verbunden die Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH | ||||||||||
N 5 | Veräußerung eines Grundstücks im Lerchenweg | ||||||||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||
N 7 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||