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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt |
ca. 420 € Lehr- und Unterrichtsmittel |
246.607.000.7 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW, am Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne zum Schuljahr 2008/2009 - 01.08.2008 - den Bildungsgang nach Anlage C 5 der APO-BK "Zweijährige Berufsfachschule - erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife – Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen“ einzurichten.
Sachverhalt:
Das Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne beantragt, zum Schuljahr 2008/2009 den Bildungsgang "Zweijährige Berufsfachschule - erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife - Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen" gemäß Anlage C 5 der APO-BK ein- bis zweizügig einzurichten. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 23.05.2007 die Einrichtung des Bildungsganges beschlossen.
Eingangsvoraussetzungen, Form
und Abschlüsse / Qualifikationen im Überblick
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Zweijähriger Bildungsgang |
Eingangsvoraus- setzungen |
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) |
Form |
Vollzeitform |
Abschlüsse / Qualifikation |
a) Fachhochschulreife nach Bestehen der Fachhochschul-reifeprüfung und Ableistung der geforderten 24 Wochen Praktikumszeiten unmittelbar vor und innerhalb des zweijährigen Bildungsganges oder b)Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife |
Begründung:
Das Emschertal - Berufskolleg der Stadt Herne begründet den Antrag im Wesentlichen wie folgt:
·
Lt. Befragung von potentiellen Arbeitgebern (z. B.
Krankenhäuser, Altenheime und niedergelassene Ärzte) durch die schulinterne
Arbeitsgruppe wird die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen und die
gleichzeitige Abnahme pflegender Angehöriger den Markt für professionelle
Pflegeleistungen rasant wachsen lassen.
·
Altenpfleger/Innen aber auch Fachkräfte in der
Prävention, Rehabilitation und Gesundheits- und Krankenpflege werden zukünftig
verstärkt gebraucht.
· Der Bildungsauftrag der Zweijährigen Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen - erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife - (APO-BK, Anlage C 5) bietet interessierten Jugendlichen einen nachfrageorientierten Einstieg für weitere berufliche Qualifizierungen im Bereich Gesundheitswesen.
· Der Bildungsgang stellt eine attraktive Alternative zum Bildungsgang Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Schwerpunkt Gesundheitswesen, dar.
Zur näheren Erläuterung der mit dem o.g. Bildungsgang verbundenen Anforderungen, Zielsetzungen und Hintergründen liegt dieser Sitzungsvorlage der Antrag des Emschertal-Berufskollegs vom 12.06.2007 (Anlage 1) bei.
Räumliche, sächliche und
personelle Voraussetzungen
Bedürfnisprüfung
1.
Im laufenden Schuljahr mussten trotz Dreizügigkeit nahezu die
Hälfte der Bewerber/innen für die Fachoberschule abgewiesen werden – viele
davon nicht nur mit großem Interesse, sondern auch mit Praktikumszusage für das
Gesundheitswesen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der
erforderliche Bedarf besteht.
2. Zu
dem Antrag wurden das Arbeitsamt Bochum, die Arbeiterwohlfahrt Dortmund, die
Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne - Castrop-Rauxel (Krankenpflege-schule), das
Marienhospital Herne (Krankenpflegeschule), die Ärztekammer Münster und der
Fachbereich Gesundheit der Stadt Herne gehört. Die Einrichtung des beantragten
Bildungsganges wird einheitlich befürwortet.
Lt. Stellungnahme des Arbeitsamtes lässt es die derzeitige Situation auf dem
Ausbildungsmarkt geboten erscheinen, die schulischen Möglichkeiten für Jugendliche
zu erweitern. Die Chancen in der Gesundheitsbranche eine berufliche Eingliederung zu finden,
werden durch weitere Qualifikationen nach der allgemeinbildenden Schule erhöht.
Als Alternative zur Fachoberschule erscheine der Bildungsgang insbesondere für Jugendliche geeignet, die
einen stärkeren theoretischen/schulischen Bezug benötigen, um die
Fachhochschulreife zu erwerben. Zu begrüßen sei auch die relativ flexible
Gestaltung der praktischen Orientierungszeiten, die vor, während oder/und nach
dem schulischen Teil des Bildungsganges vorgesehen sind.
3. Die benachbarten Schulträger (Stadt Bochum, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen) wurden gemäß § 80 Schulgesetz NRW angeschrieben. Die o. g. Schulträger haben gegen die Einrichtung des Bildungsganges keine Bedenken.
Schulfachliche Beratung
Die Bezirksregierung Arnsberg ist
über den Antrag des Emschertal-Berufskollegs informiert worden und befürwortet
die Einrichtung des o. g. Bildungsganges (Anlage 2).
Die Einrichtung des Bildungsganges bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung als oberer Schulaufsichtsbehörde .
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Anlagen
Antrag des Emschertal-
Berufskollegs
Stellungnahme der
Bezirksregierung
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlagen Vorlage Neuer Bildungsgang EBK (212 KB) |