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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0700  

Betreff: Einrichtung eines Bildungsganges nach Anlage C 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) "Zweijährige Berufsfachschule -erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife – Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen" am Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Winkler, Barbara
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
13.12.2007 
des Schulausschusses beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben/Einnahmen in €:

Haushaltsstelle:

Verw.-/Vermögenshaushalt

 

ca. 420 € Lehr- und Unterrichtsmittel

 

 

246.607.000.7

 

Verwaltungshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW, am Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne zum Schuljahr 2008/2009 - 01.08.2008 - den Bildungsgang nach Anlage C 5 der APO-BK "Zweijährige Berufsfachschule - erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife – Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen“ einzurichten.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Emschertal-Berufskolleg der Stadt Herne beantragt, zum Schuljahr 2008/2009 den Bildungsgang "Zweijährige Berufsfachschule - erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife - Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen" gemäß Anlage C 5 der APO-BK ein- bis zweizügig einzurichten. Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 23.05.2007 die Einrichtung des Bildungsganges beschlossen.

 

 

Eingangsvoraussetzungen, Form und Abschlüsse / Qualifikationen im Überblick

 

 

Zweijähriger Bildungsgang

Eingangsvoraus-

setzungen

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

 

Form

 

Vollzeitform

 

Abschlüsse /

Qualifikation

a) Fachhochschulreife nach Bestehen der Fachhochschul-reifeprüfung und Ableistung der geforderten 24 Wochen Praktikumszeiten unmittelbar vor und innerhalb des zweijährigen Bildungsganges oder

b)Erlangung des schulischen Teils der  Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird vergeben, wenn nach Beendigung des Bildungsganges entweder die 24 Wochen Praktikumszeiten oder eine mindestens  zweijährige Berufsausbildung abgeleistet und nachgewiesen werden.

 

 

Begründung:

 

Das Emschertal - Berufskolleg der Stadt Herne begründet den Antrag im Wesentlichen wie folgt:

 

·         Lt. Befragung von potentiellen Arbeitgebern (z. B. Krankenhäuser, Altenheime und niedergelassene Ärzte) durch die schulinterne Arbeitsgruppe wird die steigende Anzahl der Pflegebedürftigen und die gleichzeitige Abnahme pflegender Angehöriger den Markt für professionelle Pflegeleistungen rasant wachsen lassen.

·         Altenpfleger/Innen aber auch Fachkräfte in der Prävention, Rehabilitation und Gesundheits- und Krankenpflege werden zukünftig verstärkt gebraucht.

·         Der Bildungsauftrag der Zweijährigen Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen - erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife - (APO-BK, Anlage C 5) bietet interessierten Jugendlichen einen nachfrageorientierten Einstieg für weitere berufliche Qualifizierungen im Bereich Gesundheitswesen.

 

·         Der Bildungsgang stellt eine attraktive Alternative zum Bildungsgang Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Schwerpunkt Gesundheitswesen, dar.

 

 

Zur näheren Erläuterung der mit dem o.g. Bildungsgang verbundenen Anforderungen, Zielsetzungen und Hintergründen liegt dieser Sitzungsvorlage der Antrag des Emschertal-Berufskollegs vom 12.06.2007 (Anlage 1) bei.

 

 

Räumliche, sächliche und personelle Voraussetzungen

 

  1. Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sind vorhanden.

 

  1. Ein besonderer Aufwand an Lehr- und Unterrichtsmaterial entsteht nicht. Es ist von dem normalen Bedarf 4 € pro Schüler und 90 € je Klasse auszugehen.

 

  1. Lt. Angaben der Schule stehen für alle Unterrichtsfächer Lehrkräfte mit den entsprechenden Fakultäten sowohl für die Theorie als auch für die Praxis zur Verfügung.

 

 

Bedürfnisprüfung

 

1.      Im laufenden Schuljahr mussten trotz Dreizügigkeit nahezu die Hälfte der Bewerber/innen für die Fachoberschule abgewiesen werden – viele davon nicht nur mit großem Interesse, sondern auch mit Praktikumszusage für das Gesundheitswesen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der erforderliche Bedarf besteht.

2.      Zu dem Antrag wurden das Arbeitsamt Bochum, die Arbeiterwohlfahrt Dortmund, die Ev. Krankenhausgemeinschaft Herne - Castrop-Rauxel (Krankenpflege-schule), das Marienhospital Herne (Krankenpflegeschule), die Ärztekammer Münster und der Fachbereich Gesundheit der Stadt Herne gehört. Die Einrichtung des beantragten Bildungsganges wird einheitlich befürwortet.
Lt. Stellungnahme des Arbeitsamtes lässt es die derzeitige Situation auf dem Ausbildungsmarkt geboten erscheinen, die schulischen Möglichkeiten für Jugendliche zu erweitern. Die Chancen in der Gesundheitsbranche eine  berufliche Eingliederung zu finden, werden durch weitere Qualifikationen nach der allgemeinbildenden Schule erhöht. Als Alternative zur Fachoberschule erscheine der  Bildungsgang insbesondere für Jugendliche geeignet, die einen stärkeren theoretischen/schulischen Bezug benötigen, um die Fachhochschulreife zu erwerben. Zu begrüßen sei auch die relativ flexible Gestaltung der praktischen Orientierungszeiten, die vor, während oder/und nach dem schulischen Teil des Bildungsganges vorgesehen sind.

 

3.      Die benachbarten Schulträger (Stadt Bochum, Stadt Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen) wurden gemäß § 80 Schulgesetz NRW angeschrieben. Die o. g. Schulträger haben gegen die Einrichtung des Bildungsganges keine Bedenken.

 

Schulfachliche Beratung

 

Die Bezirksregierung Arnsberg ist über den Antrag des Emschertal-Berufskollegs informiert worden und befürwortet die Einrichtung des o. g. Bildungsganges (Anlage 2).

Die Einrichtung des Bildungsganges bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung als oberer Schulaufsichtsbehörde .

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

 

 

Anlagen

 

Antrag des Emschertal- Berufskollegs

Stellungnahme der Bezirksregierung

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen Vorlage Neuer Bildungsgang EBK (212 KB)