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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des
Gebäudemanagement Herne vom 08.04.2002 (Anlage 1).
Sachverhalt:
Am
20. September 2007 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen u. a. das „Gesetz zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO Reformgesetz“ beschlossen, dass
am 17. Oktober 2007 in Kraft trat.
Durch
diese beschlossenen Änderungen muss die Betriebssatzung des Gebäudemanagements
Herne entsprechend angepasst werden.
Die
vorgesehenen Änderungen werden wie folgt begründet:
§ 5 Absatz 3 Spiegelstrich 7 und 8
Streichung,
da durch die Änderung der Gemeindeordnung die Stellung des Oberbürgermeisters
gestärkt wurde.
Der
Betriebsleiter
(Tschöke)
Anlage:
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BA 13.02.08 Änderung der Satzung GMH v. 01.02.08 (Anlage 1) (25 KB) | (4 KB) | |||
2 | öffentlich | BA 13.02.08 Änderung der Satzung GMH v. 01.02.08 (Anlage 2) (27 KB) | (9 KB) |