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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0087  

Betreff: Stadtwerke Herne AG (StwH): Beteiligung am RWE-Kohlekraftwerksprojekt GEKKO
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

xxx

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die Beteiligung der Stadtwerke Herne AG an der Kraftwerks-gesellschaft mbH Co. KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 0,46 Mio. € und einem zusätzlichen Finanzierungsvolumen von 16,84 Mio. €.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen von Überlegungen zur Absicherung ihres mittel- bis langfristigen Strombezugs prüft die Stadtwerke Herne AG (StwH AG) seit mehreren Jahren Alternativen zur nachhaltigen Diversifizierung des Stromeinkaufs.

Als Ergebnis möchte sich die StwH AG nun an einem von RWE Power AG geplanten Neubau eines Steinkohledoppelblockkraftwerkes in Hamm (Projekt „Gemeinschaftskraft-werk-Steinkohle-GEKKO“) beteiligen. Das Kraftwerk ist zur Erzeugung von elektrischer Energie im Grundlastbetrieb bei einer elektrischen Gesamtleistung von 1.530 Megawatt (MW) vorgesehen. Der elektrische Nettowirkungsgrad des Kraftwerkes ist mit ca. 46 % angesetzt. Die gesamten Investitionskosten werden ca. 1.920 Mio. € betragen. RWE Power AG wird ca. 77 % der Leistung des Kraftwerkes nutzen und die technische und kaufmännische Betriebsführung erbringen.

Der finanzielle Rahmen für die Beteilung der StwH AG beläuft sich auf 17,3 Mio. € bei 12 MW und verteilt sich auf die Jahre 2008 bis 2012 wie folgt:

 

                        2008                5,1 Mio. €

                        2009                4,7 Mio. €

                        2010                4,5 Mio. €

                        2011                2,5 Mio. €

                        2012                0,5 Mio.

 

Für den Bau und den Betrieb des Kraftwerks ist die Gründung der Kraftwerksgesellschaft Steinkohle-Doppelblock GmbH & Co. KG vorgesehen.

 

Die Beteiligung der StwH AG am Projekt erfolgt somit durch den Erwerb eines Kommanditanteils von 0,46 Mio. € und der Zurverfügungstellung des zusätzlichen anteiligen Finanzierungsvolumens als Gesellschafterdarlehen von 16,84 Mio. €.

 

Die Kraftwerksbeteiligung ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit und Stetigkeit im eigenen Strombeschaffungsportfolio. Die sichere und preiswerte Energieversorgung gewinnt vor dem Hintergrund steigender und zunehmend schwankender Stromgroßhandelspreise an Bedeutung. Durch den Ausbau seines Beschaffungsportfolios mittels einer Beteiligung an einem gemeinschaftlich genutzten Großkraftwerk kann ein regionaler Energieversorger wie die StwH AG seine Wettbewerbsposition langfristig stärken. Aufgrund des stark ausgeprägten regionalen Charakters der StwH AG ist eine enge leistungsmäßige Verflechtung mit lokalen Marktteilnehmern, insbesondere Handwerk und mittelständische Wirtschaft, weiterhin gesichert.

 

Dem Stadtwerke Aufsichtsrat obliegt gem. § 12 Abs. 2 Ziffer 6 der Satzung die Zustimmung u. a. über den Erwerb von wesentlichen Beteiligungen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19. November 2007 der vorgenannten Beteiligung einstimmig zugestimmt.

 

Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe b) und Absatz 2 i. V. m. § 108 Absatz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Entscheidung der Gemeinde zur Beteiligung der Stadtwerke Herne AG an der Kraftwerksgesellschaft mbH Co. KG der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Aufgrund der Vielzahl kommunaler Beteiligungen ist die Bezirksregierung Münster lt. § 120 Absatz 5 GO NRW durch Erlass des Innenministeriums NRW zur zuständigen Aufsichtsbehörde bestellt. Die Anzeige der Stadt ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Vor der Entscheidung über die mittelbare Beteiligung ist der Rat gemäß § 107 Absatz 5 GO NRW auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel sowie der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Marktanalyse zu geben. Die Abfrage ist zwischenzeitlich eingeleitet; über das Ergebnis des Marktanalyseverfahrens wird der Rat unterrichtet.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit kann eine Vorberatung durch den Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe ausnahmsweise nicht erfolgen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.