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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen in den Teilfinanz-plänen des neuen kommunalen Haushaltes ab 2009 nach § 4 Abs. 4 Satz 2 GemHVO wird für die Stadt Herne festgelegt:
a) für Baumaßnahmen, den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, den Erwerb von Finanzanlagen
auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf
b) für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen und immateriellen
Vermögensgegenständen
auf 50.000 € Gesamtauszahlungsbedarf
Für den Fall a) bezieht sich die Wertgrenze auf die Gesamtsumme der Auszahlungen über die gesamte Laufzeit der Maßnahme (die Summe aller Auszahlungsarten über alle Planjahre zuzüglich der bisher bereitgestellten Mittel).
Für den Fall b) orientiert sich die Wertgrenze an der Summe der Auszahlungen des Planjahres (die Summe aller Auszahlungsarten für das Planjahr), da diese Maßnahmen im Planjahr abgeschlossen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Investitionsmaßnahmen, die diese Wertgrenzen überschreiten, im Haushaltsplan separat auszuweisen. Alle anderen Maßnahmen werden in der Übersicht über die Investitionsmaßnahmen bei den Teilfinanzplänen wie eine separate Maßnahme „ unterhalb der Wertgrenze“ abgebildet.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |