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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0034  

Betreff: Gemeinnützige Beschäftigungsgesesellschaft Herne mbH (GBH): Gesellschaftsvertragsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
22.01.2008 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

XXX

XXX

XXX

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/-innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird in der nächsten Gesellschafterversammlung die Weisung erteilt, in Ergänzung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 11.12.2007 die weiteren Änderungen des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage zu beschließen.

 

Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GBH beschlossen (Vorlage 0672/2007). Bei Beschlussfassung wurde bereits mitgeteilt, dass hinsichtlich des § 18 des Gesellschaftsvertrages noch Handlungsbedarf besteht. § 18 regelt die Verpflichtungen der Gesellschafterin Stadt Herne (Einstellung in die Kapitalrücklage zur Verlustabdeckung). Weitere Änderungen (§ 2 letzter Absatz und § 18 neu Abs. 2) mussten nach Abstimmung mit dem Finanzamt Herne-West vorgenommen werden.

 

Gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages unterliegen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzubereiten. Die Termine für die jeweiligen Sitzungen standen bei Vorlagenerstellung noch nicht fest.

                       

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Einzelaufstellung der Vertragsänderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Einzelaufstellung der Gesellschaftsvertragsänderungen (28 KB) PDF-Dokument (7 KB)