|
|
Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
|
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XI – Friedrich der Große – vom 25.11.1980
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
12.06.1980 das Gebiet, das umgrenzt wird
im Norden
durch die südliche Begrenzungslinie des Rhein-Herne-Kanals und die nördliche
Begrenzungslinie der Gneisenaustraße
im Osten
durch die Stadtgrenze Castrop-Rauxel
im Süden
durch die nördliche Begrenzungslinie des Landwehrbaches und
im Westen
durch die östliche Begrenzungslinie der Autobahn A 42 (Emscherschnellweg)
durch
Satzung förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Diese Satzung trat am
30.11.1980 in Kraft.
Das
Ziel der Sanierung nach Schließung der Schachtanlage Friedrich der Große in
1978 war, das ehemalige Zechengelände wieder einer gewerblichen Nutzung
zuzuführen. Nach Abbruch der Übertageanlagen, Abtragung der Bergehalde
und
Einbau des Bergematerials zur Geländeanpassung und Herstellung eines
tragfähigen Baugrundes und Erstellung einer ersten Sticherschließungsstraße
wurde in 1983 mit der Vermarktung der Baugrundstücke begonnen. In den
Folgejahren wurde Zug um Zug aus erzielten Kaufpreiserlösen die Erschließung
erweitert und wurden 35 Betriebe mit rd. 2.500 Beschäftigten neu angesiedelt.
Mit dem Bau der Erschließungsanlage zum Hafen Friedrich der Große konnte die
Sanierung im Herbst 2007 abgeschlossen werden.
Die
Satzung über die förmlich festgelegten des Sanierungsgebietes muss deshalb
aufgehoben werden.
Der
Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Satzung (626 KB) | ![]() |