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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt
folgende am 23. Januar 2008 von Herrn Oberbürgermeister Schiereck und Herrn
Stadtverordneten Gleba gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Herr Oberbürgermeister Schiereck
und Herr Stadtverordneter Gleba fassen gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung –
GO-Reformgesetz – vom 09.10.2007 (GV.NRW.S.380) folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 216 - Riemker Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs.
1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316)
aufgestellt.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die
Südstraße im Norden, die Bochumer Straße im Osten, die Stadtgrenze Bochum im
Süden und die Autobahn A 43 im Westen. Der Geltungsbereich ist im
Übersichtsplan dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |