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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 216 - Riemker Straße - Stadtbezirk Herne-Mitte  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 12.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0062 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 216
- Riemker Straße - Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt folgende am 23. Januar 2008 von Herrn Oberbürgermeister Schiereck und Herrn Stadtverordneten Gleba gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

Herr Oberbürgermeister Schiereck und Herr Stadtverordneter Gleba fassen gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz – vom 09.10.2007 (GV.NRW.S.380) folgenden Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 216 - Riemker Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316) aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Südstraße im Norden, die Bochumer Straße im Osten, die Stadtgrenze Bochum im Süden und die Autobahn A 43 im Westen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--