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Ratsinformationssystem

Auszug - Schadstoffgruppen der städtischen Fahrzeuge - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 01.02.2008 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 22.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2008/0115 Schadstoffgruppen der städtischen Fahrzeuge
- Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 01.02.2008 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Markus Schlüter
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  AöR Entsorgung Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Schadstoffklassen städt. Gesellschaften (41 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Schadstoffgruppen (388 KB)      

Nach dem derzeitigen Zeitplan des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW

Nach dem derzeitigen Zeitplan des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) ist zum 15. Mai 2008 die Inkraftsetzung

der drei Luftreinhaltepläne für das Ruhrgebiet vorgesehen. Spätestens ab dem 01. Oktober 2008 sind erste Fahrverbote innerhalb der (gemeinsamen) Umweltzone vorgesehen. Fahrzeughalter, die Fahrverbote vermeiden wollen, sind gehalten ihr Fahrzeug mit einer Plakette entsprechend der Schadstoffklasse des Fahrzeuges zu versehen.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Februar 2008 nachstehende Fragen gem. § 25 Abs. 1 i.V.m. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.       Wie viele Kraftfahrzeuge der Stadt Herne sind den jeweiligen Schadstoffklassen gemäß Feinstaubverordnung zuzuordnen?

 

2.       Wie viele Kraftfahrzeuge der städtischen Gesellschaften sind den jeweiligen Schadstoffklassen gemäß Feinstaubverordnung zuzuordnen?

 

3.       Wie soll gegebenenfalls mit städtischen Fahrzeugen bzw. solchen städtischer Gesellschaften, die der Schadstoffklasse 1 (keine Plakette) zuzuordnen sind, verfahren werden?

 

4.       Sind Ersatzbeschaffungen bzw. Umrüstungen für vorgenannte Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 vorgesehen? Wie hoch ist der voraussichtliche Finanzbedarf hierfür?

 

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck beantwortet die Fragen:

 

Zu Fragen 1. und 2.:

Die städtischen Fachbereiche, das GMH und die AÖR entsorgung herne verfügen über insgesamt 216 Fahrzeuge. Hiervon sind 115 LKW und 101 PKW.

 

Von den 115 LKW erhalten

58 – Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette)

19 – Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette)

17 – Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette)

21 – Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette)

 

Von den 101 PKW erhalten

  1 – Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette)

26 – Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette)

31 – Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette)

43 – Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette)

 

In dieser Auflistung sind die Fahrzeuge der städtischen Beteiligungsgesellschaften noch nicht enthalten. Eine detaillierte Übersicht aller Fahrzeuge sowohl der Stadtverwaltung, als auch der städtischen Gesellschaften wird mit dem Versand der Sitzungsniederschrift erfolgen.

 

Zu Fragen 3. und 4.:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierzu noch keine Aussage getroffen werden, da die endgültigen Regelungen noch nicht bekannt sind. Eine Entscheidung bzgl. möglicher Maßnahmen wird zu gegebener Zeit getroffen. Der voraussichtliche Finanzbedarf kann insofern erst anhand der erforderlichen Maßnahmen ermittelt werden.

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die o. g. Übersicht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

 

dagegen:

 

Enthaltung: