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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0115  

Betreff: Schadstoffgruppen der städtischen Fahrzeuge
- Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 01.02.2008 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Markus Schlüter
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  AöR Entsorgung Herne
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach dem derzeitigen Zeitplan des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) ist zum 15. Mai 2008 die Inkraftsetzung

der drei Luftreinhaltepläne für das Ruhrgebiet vorgesehen. Spätestens ab dem 01. Oktober 2008 sind erste Fahrverbote innerhalb der (gemeinsamen) Umweltzone vorgesehen. Fahrzeughalter, die Fahrverbote vermeiden wollen, sind gehalten ihr Fahrzeug mit einer Plakette entsprechend der Schadstoffklasse des Fahrzeuges zu versehen.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Februar 2008 nachstehende Fragen gem. § 25 Abs. 1 i.V.m. § 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

1.       Wie viele Kraftfahrzeuge der Stadt Herne sind den jeweiligen Schadstoffklassen gemäß Feinstaubverordnung zuzuordnen?

 

2.       Wie viele Kraftfahrzeuge der städtischen Gesellschaften sind den jeweiligen Schadstoffklassen gemäß Feinstaubverordnung zuzuordnen?

 

3.       Wie soll gegebenenfalls mit städtischen Fahrzeugen bzw. solchen städtischer Gesellschaften, die der Schadstoffklasse 1 (keine Plakette) zuzuordnen sind, verfahren werden?

 

4.       Sind Ersatzbeschaffungen bzw. Umrüstungen für vorgenannte Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 vorgesehen? Wie hoch ist der voraussichtliche Finanzbedarf hierfür?