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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0021  

Betreff: Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Friedhoff, WernerAktenzeichen:44/2-Fr.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
24.01.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
29.01.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
07.02.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
26.02.2008 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erlässt in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 4 Abs. 1 LÖG an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

 

Da die Freigabe der Öffnung gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW auf bestimmte Bezirke beschränkt werden kann, können in unterschiedlichen Bezirken einer Stadt durchaus jeweils vier verkaufsoffene Sonntage in einem Jahr durchgeführt werden. Der Zeitraum, währenddessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Werbegemeinschaften Wanne-Mitte, Eickel und die Interessengemeinschaft Herne City e.V. haben beantragt, dass aus Anlass von Veranstaltungen in den Stadtbezirken Wanne, Herne-Mitte und Eickel den Verkaufsstellen sonntags Sonderöffnungszeiten erlaubt werden.

 

Stadtbezirk

Sonderöffnungszeiten

Wanne

09.03.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

Herne-Mitte

04.05.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

Eickel

01.06.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

Wanne

06.07.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

Eickel

14.09.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

Wanne

05.10.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

Wanne

21.12.2008, 13.00 – 18.00 Uhr

 

Die Interessengemeinschaft Herne City e.V. hat trotz mehrfacher persönlicher und schriftlicher Aufforderungen bisher keine weiteren Vorschläge für verkaufsoffene Sonntage für 2008 vorgelegt.

 

Eine Festlegung der Veranstaltungen als Jahrmärkte ist nicht mehr erforderlich.

 

Zu den Veranstaltungen werden seitens der Werbegemeinschaften besondere Ordnungsdienste eingerichtet, Vorkehrungsgespräche mit dem ÖPNV geführt sowie die Parkhäuser geöffnet gehalten.

 

Nach Bewertung des Sachverhaltes sollte aufgrund der Regelungen der § 6 LÖG NRW den vorliegenden Anträgen der Interessengemeinschaft Herne City e.V., Werbegemeinschaft Wanne-Mitte und der Werbegemeinschaft Eickel als gewünschte Aufwertung der Wirtschaftsstandorte stattgegeben und dem Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen zugestimmt werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Meinolf Nowak

- Stadtrat -

Anlagen:

Anlagen:

Ordnungsbehördliche Verordnung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ordnungsbehördliche Verordnung (30 KB) PDF-Dokument (5 KB)