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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0114  

Betreff: Eigenbetrieb Bäder Herne
Änderung der Betriebssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2008 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung des Eigenbetriebes Bäder Herne.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Am 20. September 2007 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen u. a. das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstversorgung – GO Reformgesetz“ beschlossen.

 

Diese beschlossenen Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bäder Herne, die entsprechend angepasst werden soll.

Durch die im Reformgesetz erfolgte Stärkung der Stellung des Oberbürgermeisters sind im

§ 5 Abs. 3 Spiegelstriche 7 und 8 zu streichen:

          -       beamtenrechtliche Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Betriebes ab Besoldungsgruppe A 12 mit Ausnahme

                       a)    der Betriebsleitung

                 b)          der Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf eigenen Antrag,

                 c)          der Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand

          und soweit nicht der Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzter zuständig ist

          -       Einstellung, Höhergruppierung und ordentliche Kündigung der Angestellten des Betriebes ab der Vergütungsgruppe 11 TVöD

 

Die Gemeindeordnung wird zukünftig GO NRW abgekürzt. Diese redaktionellen Anpassungen im § 5 Abs. 1, 5 und 6 sollen ebenso eingearbeitet werden wie die richtige Fachbereichsbezeichnung im § 16.

 

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW i. V. m. § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat über die Änderung der Satzung.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

Anlagen:

Anlagen:

Betriebssatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Betriebssatzung 02-08 (58 KB) PDF-Dokument (27 KB)