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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung des Eigenbetriebes Bäder Herne.
Sachverhalt:
Am 20. September 2007 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen u. a. das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstversorgung – GO Reformgesetz“ beschlossen.
Diese beschlossenen Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bäder Herne, die entsprechend angepasst werden soll.
Durch die im Reformgesetz erfolgte Stärkung der Stellung des Oberbürgermeisters sind im
§ 5 Abs. 3 Spiegelstriche 7 und 8 zu streichen:
- beamtenrechtliche
Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Betriebes ab Besoldungsgruppe A
12 mit Ausnahme
a) der Betriebsleitung
b) der Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf eigenen Antrag,
c) der Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand
und soweit
nicht der Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzter zuständig ist
- Einstellung, Höhergruppierung und ordentliche Kündigung der Angestellten des Betriebes ab der Vergütungsgruppe 11 TVöD
Die Gemeindeordnung wird zukünftig GO NRW abgekürzt. Diese redaktionellen Anpassungen im § 5 Abs. 1, 5 und 6 sollen ebenso eingearbeitet werden wie die richtige Fachbereichsbezeichnung im § 16.
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW i. V. m. § 4 der Betriebssatzung entscheidet der Rat über die Änderung der Satzung.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Betriebssatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Betriebssatzung 02-08 (58 KB) | (27 KB) |