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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2008/0035  

Betreff: Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH): Verlustübernahme
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
22.01.2008 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

10.000,--

739.715.000.4

Verw.HH

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den geplanten Verlust der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) für das Jahr 2008 in Höhe von 10 T€ zu übernehmen. 

 

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Rat der Stadt über die Streichung des § 18 des Gesellschaftsvertrages der GBH (Verpflichtungen der Gesellschafterin) beschließt (Vorlage-Nr. 2008/0034).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GBH beschlossen (Vorlage 0672/2007). Bei Beschlussfassung wurde bereits mitgeteilt, dass hinsichtlich des § 18 des Gesellschaftsvertrages noch Handlungsbedarf besteht. § 18 regelt die Verpflichtungen der Gesellschafterin Stadt Herne (Einstellung in die Kapitalrücklage zur Verlustabdeckung). Diese Regelung soll nach Rücksprache mit der Bezirksregierung aus dem Gesellschaftsvertrag gestrichen werden (vgl. auch Vorlage-Nr. 2008/0034 für die Sitzung des Rates am 26.02.2008). Damit entfällt die Berechtigung zur Übernahme des voraussichtlichen Jahresfehlbetrages durch die Stadt Herne. Diese wird nunmehr jährlich durch den Haupt- und Finanzausschuss gegeben werden müssen. Die Höhe des Verlustausgleiches richtet sich nach dem jeweiligen Wirtschaftsplan für das betreffende Jahr. Für das Jahr 2008 wurden 10 T€ Verlust geplant; der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 einen entsprechenden Weisungsbeschluss hinsichtlich des Wirtschaftsplanes 2008 gefasst (Vorlage-Nr. 2007/0668).

                       

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.