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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
10.000,-- |
739.715.000.4 |
Verw.HH |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den geplanten Verlust der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) für das Jahr 2008 in Höhe von 10 T€ zu übernehmen.
Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Rat der Stadt über die Streichung des § 18 des Gesellschaftsvertrages der GBH (Verpflichtungen der Gesellschafterin) beschließt (Vorlage-Nr. 2008/0034).
Sachverhalt:
Der Rat der
Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 über die Änderung des
Gesellschaftsvertrages der GBH beschlossen (Vorlage 0672/2007). Bei
Beschlussfassung wurde bereits mitgeteilt, dass hinsichtlich des § 18 des
Gesellschaftsvertrages noch Handlungsbedarf besteht. § 18 regelt die
Verpflichtungen der Gesellschafterin Stadt Herne (Einstellung in die
Kapitalrücklage zur Verlustabdeckung). Diese Regelung soll nach Rücksprache mit
der Bezirksregierung aus dem Gesellschaftsvertrag gestrichen werden (vgl. auch
Vorlage-Nr. 2008/0034 für die Sitzung des Rates am 26.02.2008). Damit entfällt
die Berechtigung zur Übernahme des voraussichtlichen Jahresfehlbetrages durch
die Stadt Herne. Diese wird nunmehr jährlich durch den Haupt- und
Finanzausschuss gegeben werden müssen. Die Höhe des Verlustausgleiches richtet
sich nach dem jeweiligen Wirtschaftsplan für das betreffende Jahr. Für das Jahr
2008 wurden 10 T€ Verlust geplant; der Ausschuss für Beteiligungen und
optimierte Regiebetriebe hat in seiner Sitzung am 22.11.2007 einen
entsprechenden Weisungsbeschluss hinsichtlich des Wirtschaftsplanes 2008
gefasst (Vorlage-Nr. 2007/0668).
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.