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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG), die die Interessen der Stadt Herne vertreten, wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung der WFG anzuweisen,
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in den Aufsichtsrat der last mile logistik netzwerk gmbH (lml) zu entsenden.
Die Entsendung des/der Vertreters/in gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der/die Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zu seiner/ihrer Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Förderung der last mile logistik netzwerk gmbH läuft Ende 2008 aus. Aus diesem Grund wird derzeit unter Einbindung der beteiligten Städte Herne, Herten und Gelsenkirchen und der an der Gesellschaft beteiligten Wirtschaftsförderungsgesellschaften ein Konzept zur Fortführung der Gesellschaft erstellt. Ein Ergebnis steht noch aus. Die bürgerschaftlichen Gremien werden über den Beratungsstand zeitnah informiert
Angepasst an die Förderphase ist auch der Anstellungsvertrag des jetzigen Geschäftsführers der lml, Herr Dr. Janssen, bis Ende 2008 befristet. Herr Dr. Janssen hat die Möglichkeit, sich anderweitig beruflich weiter zu entwickeln. Er hat daher um Entlassung aus seinem Vertrag zum 31.03.2008 gebeten. Der Aufsichtsrat der lml hat in seiner Sitzung am 07.01.2008 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ebenfalls in seiner Sitzung am 07.01.2008 hat sich der Aufsichtsrat der lml darauf verständigt, dass Herr Dr. Grollmann bis zur Entscheidung über die weitere Zukunft der lml die Gesellschaft als nebenamtlicher Geschäftsführer leiten soll. Die Gesellschafterversammlung der lml hat dies in der Zwischenzeit im Umlaufverfahren entsprechend beschlossen.
Die Stadt Herne ist über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) mittelbar an der last mile logistik netzwerk gmbh (lml) beteiligt und kann daher Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsenden.
Gemäß § 10.6 des Gesellschaftsvertrages der WFG kann der Rat der Stadt den von der Gemeinde bestellten oder auf Vorschlag der Gemeinde gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates Weisungen erteilen. Der Aufsichtsrat hat wiederum nach § 12.1 des Vertrages ein Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführer der WFG.
Der Gesellschaftsvertrag der lml sieht im Zusammenhang mit der Besetzung des Aufsichtsrates folgende Regelungen vor:
Der Aufsichtsrat der last mile logistik netzwerk gmbh besteht nach § 10 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages aus acht Mitgliedern. Als ständiges Mitglied gehört diesem der Oberbürgermeister der Stadt Herne an. Des Weiteren werden von der WFG zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt (§ 10 Absatz 2 des Vertrages).
Mitglieder des Aufsichtsrates sind neben Herrn Oberbürgermeister Horst Schiereck derzeit
1. Herr Dr. Joachim Grollmann
2. Herr Stadtverordneter Horst Severin
Herr Dr. Grollmann
wird, wie oben ausgeführt, ab dem 01.04.2008 die Geschäftsführung der lml
übernehmen und kann somit nicht weiterhin Mitglied des Aufsichtsrates der lml
sein. Daher ist über eine Nachfolge zu beschließen.
Die Beratungsfolge
beginnt ausnahmsweise erst mit dem Haupt- und Finanzausschuss, da über die
Nachfolgeregelung im Aufsichtsrat der lml bereits in der Sitzung des
Aufsichtsrates der WFG am 05.03.2008 beschlossen werden soll.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine