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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0777  

Betreff: Änderung ortsrechtlicher Bestimmungen:
1. Hauptsatzung der Stadt Herne
2. Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
3. Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Telkemeier, -2348
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
24.01.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
29.01.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
30.01.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
07.02.2008 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.02.2008 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.02.2008 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Finanzposition:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

v   die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne vom 16.12.2002 ‑ Hauptsatzung – (Anlage 1)

v   die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herne vom 12.12.2006 ‑ Zuständigkeitsordnung – (Anlage 2)

v   die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vom 12.12.2006 – Geschäftsordnung – (Anlage 3)

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 19. Juni 2007 trat das geänderte Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in Kraft.

Am 20. September 2007 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen u. a. das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz“ beschlossen, das am 17. Oktober 2007 in Kraft trat. Die beschlossenen Änderungen machen neben einigen Klarstellungen und redaktionellen Änderungen Anpassungen bei der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsordnung an die neuen Gegebenheiten erforderlich.

 

Im Einzelnen werden die vorgesehenen Änderungen wie folgt begründet:

Hauptsatzung

1.     § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 4 Nr. 1 bis 3, § 8 Abs. 5, § 12 Abs. 4, § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 6 und 7, § 18 Abs. 2 Nr. 5 und § 20:

Redaktionelle Anpassung

2.     Zu § 4 Überschrift und Abs. 1:

Redaktionelle Änderung

3.     Zu § 5 Abs. 2 Buchstabe c), § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3:

Streichung, da durch die Änderung der Gemeindeordnung die Stellung des Oberbürgermeisters gestärkt wurde.

4.     Zu § 7 Abs. 1 Nr. 5 (neu):

Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu beabsichtigten Befreiungen der Unteren Landschaftsbehörde.

5.     Zu § 15 Abs. 2:

Einführung des Ratsbürgerentscheides

6.     Zu § 16 Abs. 1 und 2:

Änderung des Akteneinsichtsrechts

7.     Zu § 17 Abs. 1:

§ 45 Abs. 2 GO NRW legt fest, dass in der Hauptsatzung ein täglicher oder monatlicher Höchstbetrag bei der Haushaltsentschädigung festgelegt werden kann.

8.     Zu § 17 Abs. 3:

Neue Regelung der GO NRW.

9.     Zu § 17 Abs. 5:

Die Anzahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen ist nach der Änderung der GO NRW verbindlich festzulegen.

 

Zuständigkeitsordnung

1.     § 1 Abs. 1, 3 und 6, § 4 Abs. 3 (neu):

Redaktionelle Anpassung

2.     § 1 Abs. 3:

Redaktionelle Anpassungen aufgrund von Änderungen in der Hauptsatzung.

3.     Zu § 3 Abs. 2 Nr. 4 (neu):

Beratung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu beabsichtigten Befreiungen der Unteren Landschaftsbehörde.

4.     Zu § 4 Abs. 2 Nr. 6 und 7 und Abs. 3:

Streichung, da durch die Änderung der Gemeindeordnung die Stellung des Oberbürgermeisters gestärkt wurde.

 

Geschäftsordnung

1.     § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 2 Nr. 7, § 9 Abs. 3 Nr. 9, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 21 Abs. 2, § 29, § 32:

Redaktionelle Anpassung

2.     Zu § 1:

Berücksichtigung der neuen Regelungen bei der Änderung der GO NRW bei Gruppen und Einzelmitgliedern.

3.     Zu § 16 Abs. 4 und 5,

Anpassung aufgrund der neuen Regelungen bei der Änderung der GO NRW beim Stimmrecht des Oberbürgermeisters.

4.     Zu § 26 Abs. 1 (neu):

Anpassung aufgrund der neuen Regelungen bei der Änderung der GO NRW

5.     Zu § 33 Abs. 1:

Redaktionelle Änderung aufgrund der Änderung in § 26

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

Schiereck

 

 

 

 

Anlagen:

1.     Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne vom 16. Dezember 2002

2.     Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt (Zuständigkeitsordnung) vom 12. Dezember 2006

3.     Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (Geschäftsordnung) vom 12. Dezember 2006

4.     Synopse der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne

5.     Synopse der Änderung der Zuständigkeitsordnung

6.     Synopse der Änderung der Geschäftsordnung

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung_Änderung4Satzung2007_A1_E (33 KB) PDF-Dokument (11 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Zuständigkeitsordnung_Änderung2007_A2_E (29 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Geschäftsordnung_Änderung2007_A3_E (31 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Hauptsatzung_Änderung4_Synopse_E (171 KB) PDF-Dokument (129 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Zuständigkeitsordnung_Synopse_E (112 KB) PDF-Dokument (84 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Geschäftsordnung_Synopse_E (175 KB) PDF-Dokument (102 KB)