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Die Verwaltung wird ermächtigt, den geplanten Verlust der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) für das Jahr 2008 in
Höhe von 10 T€ zu übernehmen.
Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Rat
der Stadt über die Streichung des § 18 des Gesellschaftsvertrages der GBH
(Verpflichtungen der Gesellschafterin) beschließt (Vorlage-Nr. 2008/0034).
22.01.2008 - Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
Ö 8 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den geplanten Verlust der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) für das Jahr 2008 in
Höhe von 10 T€ zu übernehmen.
Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Rat
der Stadt über die Streichung des § 18 des Gesellschaftsvertrages der GBH
(Verpflichtungen der Gesellschafterin) beschließt (Vorlage-Nr. 2008/0034).
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
14
dagegen:
/
Enthaltung:
/
12.02.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den geplanten Verlust der
Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) für das Jahr 2008 in
Höhe von 10 T€ zu übernehmen.
Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Rat
der Stadt über die Streichung des § 18 des Gesellschaftsvertrages der GBH
(Verpflichtungen der Gesellschafterin) beschließt (Vorlage-Nr. 2008/0034).
Übertragung des Grundstücks Gemarkung Wanne-Eickel Flur 57 Flurstücke Nr. 343, 354, 355, 378, 379, 385
und damit verbunden die Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH
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