Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 20.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Neues Kommunales Finanzmanagement - Analyse und Projektstand - mündlicher Vortrag -    
Ö 2  
Enthält Anlagen
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE): Gründung der ETZ Betriebs GmbH (ETZ)
Enthält Anlagen
2007/0116  
Ö 3  
Stadtmarketing Herne GmbH (smh): Geschäftsführerangelegenheiten
2007/0162  
Ö 4  
last mile logistik netzwerk gmbh, Institut für Logistik, Informationstechnologie und Verkehr in Ballungsräumen GmbH - Organbesetzung: Gesellschafterversammlung
2007/0196  
Ö 5  
Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH (GBH): Besetzung des Aufsichtsrates
2007/0197  
Ö 6  
ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) - Organbesetzung: Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung
2007/0198  
Ö 7  
Leitrahmen der Stadtentwicklung
2006/0670  
Ö 8  
Nahversorgungskonzept 2006
2006/0679  
Ö 9  
Regionale Zusammenarbeit im Mittleren Ruhrgebiet
Enthält Anlagen
2007/0074  
Ö 10  
Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne
Enthält Anlagen
2007/0189  
Ö 11  
Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
Enthält Anlagen
2007/0117  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

   
    01.03.2007 - Schulausschuss
    Ö 4 - beschlossen
    Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

7

 

   
    08.03.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:

Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag:

 

Satz 3 des Beschlussvorschlages soll nach „...Schulräume vorhanden sind...“ wie folgt ergänzt werden

 

 „– sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt –„

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

2

 

Danach stellt Herr Brüggemann den Beschlussvorschlag mit der Änderung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt – der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

6

Enthaltung:

2

 

   
    13.03.2007 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind - sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume / Mehrzweckräume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - ,der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

7

dagegen:

5

Enthaltung:

3

 

   
    14.03.2007 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

11

dagegen:

4

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die o.a. tabellarische Übersicht ist Anlage zum Original der Niederschrift.

 

Die von Frau Meißner-Moroz zur Einsicht gewünschte Stellungnahme der Katholischen Grundschule an der Bergstraße ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A2-StellungSchulK (91 KB)      
   
    15.03.2007 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 6 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

5

Enthaltung:

1

 

   
    15.03.2007 - Integrationsrat
    Ö 3 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

3

Enthaltung:

1

 

   
    20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
    Herr Stadtverordneter Dr

Herr Stadtverordneter Dr. Dudda schlägt in einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der GRÜNEN Fraktion vor, statt der beschlossenen Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den Terminus „Schulräume“ in „Klassenräume“ zu ändern.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

Danach lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

   
    27.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 12 - beschlossen
    Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes

Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes. Frau Stadträtin Thierhoff kündigt an, der Niederschrift das Programm beizufügen (Anlage).

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

39

dagegen:

25

Enthaltung:

 --

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2007-0117_A1_AufnahmerahmenGrundschulen2008-09 (35 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2007-0117_A2-Raumprogramm (855 KB)      
Ö 12  
Neufeststetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne einschließlich Brandschaugebührensatzung
Enthält Anlagen
2007/0173  
Ö 13  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 21.03.1991
Enthält Anlagen
2007/0082  
Ö 14  
Übertragung der Aufgabe `Vereinfachte Umlegung` zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss
2007/0088  
Ö 15  
Bestellung des Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss (Wiederbestellung nach Ende der Amtszeit)
2007/0098  
Ö 16  
Verlängerung der Buslinie 323 von Wanne-Eickel Hbf. bis in den Bereich Bickern
2007/0129  
Ö 17  
Neukonzeptionierung der Buslinien 328 und 329
2007/0130  
Ö 18  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 19  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) - Geschäftsführungsangelegenheit      
N 2     Beförderung eines Beamten      
N 3     Veräußerung eines Grundstücks im Lerchenweg      
N 4     Veräußerung eines Grundstücks im Bereich der Baukauer Straße      
N 5     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 6     Anfragen der Stadtverordneten