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Auszug - Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 20.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0189 Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bolle, Claudia
Federführend:Büro Dezernat III Bearbeiter/-in: Spitzer, Claudia
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die nachfolgenden Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne:

 

I           Verständnis von Integration

 

Die religiöse und kulturelle Identität aller Einwohnerinnen und Einwohner wird geachtet. Grundgesetz und Rechtsordnung bilden den Rahmen für das Zusammenleben.

 

Einwohnerinnen und Einwohner nichtdeutscher Herkunft werden in unserer Stadt als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft anerkannt. Sie sind als Potenzial für unsere Gesellschaft zu begreifen.

 

In diesem Prozess sind der Dialog und der Austausch zwischen den unterschiedlichen        Kulturen und Religionen in gegenseitiger Achtung und im Sinne eines friedlichen Miteinanders zu fördern.

 

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am    gesellschaftlichen Leben. 

 

Integration bedeutet, die gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am   gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierzu gehört auch, dass Kenntnisse der gesellschaftspolitischen Grundordnung und des kulturellen Entstehungshintergrundes der aufnehmenden Gesellschaft erworben und anerkannt werden müssen.

 

Die Aufnahmegesellschaft muss hingegen den Erwerb dieser Fähigkeiten und Kenntnisse ermöglichen und fördern und ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz für die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Kommune schaffen. Sie hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesen Prozess und somit eine Chancengleichheit für alle fördert.

 

Integration ist ein dauerhafter gesellschaftlicher Prozess, der zu einem permanenten        Bestandteil im gemeinsamen Miteinander wird. Dieser Prozess wird auch Probleme aufwerfen. Es muss von beiden Seiten die Bereitschaft vorhanden sein, diese Konflikte konstruktiv zu lösen.

 

 

 

II          Grundsätze der kommunalen Integrationsarbeit

 

 

Kommunale Integrationsarbeit umfasst alle Menschen mit legalem Zuwanderungshintergrund. Es wird dabei nicht unterschieden nach nationaler, kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit.

 

Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der vorrangigen Zukunftsaufgaben in Herne, die als Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung verstanden wird. Dazu sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund notwendig. 

 

Die Stadtverwaltung ist ein entscheidender Akteur vor Ort. Sie hat eine Vorbild- und Vorreiterrolle und übernimmt Verantwortung für die Planung und Steuerung des Integrations-     prozesses. 

 

Die Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten müssen auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verbessert werden. Sie sind entscheidender Faktor im Integrationsprozess.

 

Grundvoraussetzung bei allen Maßnahmen ist die Bereitschaft und die Überzeugung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen, Organisationen und Einrichtungen, sich auf interkulturelles Denken und Handeln einzulassen.

 

Frauen haben eine wesentliche Schlüsselfunktion im Integrationsprozess. Aus diesem Grund findet diese Zielgruppe bei der Entwicklung von Zielen und Maßnahmen besondere Berücksichtigung.

 

Alle integrationsrelevanten städtisch veranlassten Maßnahmen sind sozialräumlich und zielgruppenspezifisch anzulegen.

 

 

 

III         Ziele der Integrationsarbeit

 

Ziel ist es, für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Herne Möglichkeiten für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu schaffen.

 

Ziel ist es, ein Angebot an Maßnahmen für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten vorzuhalten, das ihnen die Eingewöhnung in das neue soziale Umfeld erleichtert und die selbständige Gestaltung ihres Lebensalltags in einer ihnen nicht vertrauten Gesellschaft ermöglicht. Der Verbesserung der Bildungschancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

Ziel ist es,  die Interkulturelle Öffnung aller Dienststellen der Stadtverwaltung zu erreichen.

 

Ziel ist es, die im Bereich der Kommune vorhandenen Institutionen und Netzwerke der Integrationsarbeit abzusichern, zu stärken und auszubauen. Dies bedeutet, dass alle auf kommunaler Ebene arbeitenden Dienste, Institutionen, Einrichtungen, Vereine und ehrenamtliche Initiativen in den Integrationsprozess eingebunden werden.

 

Ziel ist es, ein gemeinsames Leben und Lernen von Deutschen und Nichtdeutschen unter Einbezug ihrer unterschiedlichen Lebenserfahrungen zu ermöglichen und ihre Handlungskompetenzen und Erfahrungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass ein Miteinander gefördert und Isolation und Misstrauen untereinander überwunden werden.

 

Ziel ist es, Migrantinnen und Migranten an allen Maßnahmen, die das Zusammenleben fördern, zu beteiligen. Die Selbsthilfepotenziale sind hierbei zu fördern und zu nutzen.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Herne appelliert gleichzeitig an alle gesellschaftlichen Gruppen und Verbände in Herne, sich in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung dieser Leitlinien ein-zusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --