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Ratsinformationssystem

Auszug - ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) - Organbesetzung: Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 20.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0198 ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) - Organbesetzung: Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.          Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG), die die Interessen der Stadt vertreten, wird die Weisung erteilt, als Mitglied des Aufsichtsrates der ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS)

 

1.         Herrn Dr. Joachim Grollmann und

2.         Herrn Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven *

 

zu benennen.

 

* vorgeschlagener Beamter gemäß § 113 Absatz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

 

Die Benennung gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.  Scheidet der Vertreter aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter der Stadt.

 

II.          Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der WFG wird die Weisung erteilt, als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ELIAS GmbH

 

                        Herrn Dr. Joachim Grollmann

 

            zu benennen.

 

Die Benennung gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt.  Scheidet der Vertreter aus dem Amt, das zur Benennung geführt hat, aus, so endet seine Benennung als Vertreter der Stadt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --