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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt zunächst über die Änderungsvorschläge der vorberatenden Gremien abstimmen:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung:
Die Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes hat zeitnah – alle zwei Jahre – zu erfolgen, um Veränderungen in diesem dynamischen Handlungsbereich begegnen zu können.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |
Bezirksvertretung Herne-Mitte:
Ortsteil Herne-Süd, Seite 48 / Fazit, der letzte Satz wird ersetzt durch
„Die Suche nach geeigneten Flächen erfolgt seitens der Verwaltung in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Herne.“
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
10 |
dagegen: |
6 |
Enthaltung: |
-- |
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Die in der Bezirksvertretung Herne Mitte vorgeschlagene Änderung zu Seite 50 bis Seite 51 wird ergänzt durch den folgenden, gemeinsamen Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion:
Seite 51 / Nahversorgungskonzept / 2. Absatz bis Ende:
Beginnend mit „Im zentralen Versorgungsbereich...Ende: spätestens dann aufgegeben werden.“ wird wie folgt geändert:
Im zentralen Versorgungsbereich erscheint die diagonal gegenüber dem Holsterhauser Markt im Kreuzungsbereich Dorstener Straße / Bielefelder Straße gelegene Fläche, wo gewachsenes Zentrum und Verkehrslage aufeinander treffen, als ein geeigneter Standort für eine Ansiedlung. Eine Ansiedlung auf eine zentral im Versorgungsbereich gelegene unbebaute Fläche ist abzuwehren. Der vorhandene Discountmarkt an der Dorstener Straße ist als leistungsschwach einzustufen und dürfte spätestens dann aufgegeben werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
10 |
dagegen: |
6 |
Enthaltung: |
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Herr Oberbürgermeister
Schiereck lässt über den so geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt beschließt das Nahversorgungskonzept 2006 mit den vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen als Handlungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu entwickeln und ihre Realisierung zu betreiben. Einzelhandelsvorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sortimentsschwerpunkten, die die Verwirklichung der angestrebten Nahversorgungsstruktur gefährden können, sind abzuwehren. Die Fortschreibung des Nahversorgungskonzeptes hat zeitnah – alle zwei Jahre – zu erfolgen, um Veränderungen in diesem dynamischen Handlungsbereich begegnen zu können.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
16 |
dagegen: |
-- |
Enthaltung: |
-- |