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Ratsinformationssystem

Auszug - Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 20.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2007/0117 Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Seppmann, Jürgen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Winkler, Barbara
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stadtverordneter Dr

Herr Stadtverordneter Dr. Dudda schlägt in einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der GRÜNEN Fraktion vor, statt der beschlossenen Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den Terminus „Schulräume“ in „Klassenräume“ zu ändern.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --

 

Danach lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen:

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

10

dagegen:

  6

Enthaltung:

 --