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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 20.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Neues Kommunales Finanzmanagement - Analyse und Projektstand - mündlicher Vortrag -    
Ö 2  
Enthält Anlagen
Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (WHE): Gründung der ETZ Betriebs GmbH (ETZ)
Enthält Anlagen
2007/0116  
Ö 3  
Stadtmarketing Herne GmbH (smh): Geschäftsführerangelegenheiten
2007/0162  
Ö 4  
last mile logistik netzwerk gmbh, Institut für Logistik, Informationstechnologie und Verkehr in Ballungsräumen GmbH - Organbesetzung: Gesellschafterversammlung
2007/0196  
Ö 5  
Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH (GBH): Besetzung des Aufsichtsrates
2007/0197  
Ö 6  
ELIAS Emscher-Lippe-Institut für Automatisierungstechnik und Qualitätssicherung GmbH (ELIAS) - Organbesetzung: Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung
2007/0198  
Ö 7  
Leitrahmen der Stadtentwicklung
2006/0670  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Konzept „Herne 2015 – Leitrahmen der Stadtentwicklung“ als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Leitrahmens zu konkreten Handlungskonzepten in den kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen eines Leitlinienprozesses.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in den übrigen Handlungsfeldern gemeinsam mit den jeweils zuständigen Institutionen Problemlösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.
   
    27.02.2007 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 1 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Für die CDU-Fraktion trägt Herr Finke als Ergänzung zum Leitrahmen der Stadtentwicklung folgende drei Änderungsvorschläge zu Punkt 5.4, Seite 47, Absatz 1, vor:

 

  1. Die stadtentwicklungsplanerischen Ziele einer angemessenen Wohnungsversorgung sowie lebenswerter und funktionsgerechter Wohnquartiere sind durch den kombinierten Einsatz neubau- und bestandspolitischer Maßnahmen zu verfolgen. Erforderlich sind dazu ein Baulücken- und Flächenkataster sowie die Erfassung von so genannten Problemimmobilien!
  2. Durch attraktive Wohnangebote können Neubürgerinnen und Neubürger gewonnen und Fortzugsbereite in Herne gehalten werden. Aufgrund der Flächensituation in Herne sowie der unterschiedlichen Wünsche und finanziellen Belastbarkeit der wohnungssuchenden Haushalte sind die Angebote aber nicht nur als Neubauten sondern auch wesentlich im Bestand zu schaffen. Flächen für ....
  3. Zur Durchsetzung dieser Ziele sind Fördermöglichkeiten vermehrt in Anspruch zu nehmen, dass planungs- und baurechtliche Instrumentarium konsequenter anzuwenden sowie eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Stadtentwicklungsgesellschaft und der Wohnungswirtschaft anzustreben.

 

Nachdem Herr Finke im Anschluss an die Beratungsdiskussion den 3. Änderungsvorschlag zurückzieht lässt der Vorsitzende, Herr Schwanengel, über die verbliebenen Änderungsvorschläge 1 und 2 abstimmen.

Diese werden mit 6 Ja-Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.

 

Anschließend lässt er über die Vorlage einschließlich der Änderung abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Konzept „Herne 2015 – Leitrahmen der Stadtentwicklung“ als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern, einschließlich der beigefügten Ergänzungen zu Punkt 5.4, Seite 47, Absatz 1.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Leitrahmens zu konkreten Handlungskonzepten in den kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen eines Leitlinienprozesses.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in den übrigen Handlungsfeldern gemeinsam mit den jeweils zuständigen Institutionen Problemlösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Geänderter Beschluss

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:

6

dagegen:

0

Enthaltung:

9

 

   
    15.03.2007 - Integrationsrat
    Ö 4 - geändert beschlossen
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Konzept „Herne 2015 – Leitrahmen der Stadtentwicklung“ als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern, einschließlich der beigefügten Ergänzungen zu Punkt 5.4, Seite 47, Absatz 1.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Leitrahmens zu konkreten Handlungskonzepten in den kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen eines Leitlinienprozesses.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in den übrigen Handlungsfeldern gemeinsam mit den jeweils zuständigen Institutionen Problemlösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.

 

 

Ergänzungen:

 

 Änderungsvorschläge des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zu Punkt 5.4, Seite 47, Absatz 1:

 

  1. Die stadtentwicklungsplanerischen Ziele einer angemessenen Wohnungsversorgung sowie lebenswerter und funktionsgerechter Wohnquartiere sind durch den kombinierten Einsatz neubau- und bestandspolitischer Maßnahmen zu verfolgen. Erforderlich sind dazu ein Baulücken- und Flächenkataster sowie die Erfassung von so genannten Problemimmobilien!
  2. Durch attraktive Wohnangebote können Neubürgerinnen und Neubürger gewonnen und Fortzugsbereite in Herne gehalten werden. Aufgrund der Flächensituation in Herne sowie der unterschiedlichen Wünsche und finanziellen Belastbarkeit der wohnungssuchenden Haushalte sind die Angebote aber nicht nur als Neubauten sondern auch wesentlich im Bestand zu schaffen. Flächen für ....
  3. Zur Durchsetzung dieser Ziele sind Fördermöglichkeiten vermehrt in Anspruch zu nehmen, dass planungs- und baurechtliche Instrumentarium konsequenter anzuwenden sowie eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Stadtentwicklungsgesellschaft und der Wohnungswirtschaft anzustreben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

4

dagegen:

-

Enthaltung

10

 

   
    20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt zunächst über die Änderungen aus der Sitzung des Planungsausschusses abstimmen

Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt zunächst über die Änderungen aus der Sitzung des Planungsausschusses abstimmen. Nachdem die CDU-Fraktion die Ziffer 3 ihres Antrages dort bereits selbst zurückgezogen hat, bleiben noch die Ziffern 1. + 2.

 

Ziffer 1. der Änderung des Planungsausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

  6

dagegen:

10

Enthaltung:

 --

 

Ziffer 2. der Änderung des Planungsausschusses:

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

  6

dagegen:

10

Enthaltung:

 --

 

Diese Änderungen werden damit nicht in den Beschlussvorschlag übernommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Konzept „Herne 2015 – Leitrahmen der Stadtentwicklung“ als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Leitrahmens zu konkreten Handlungskonzepten in den kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen eines Leitlinienprozesses.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in den übrigen Handlungsfeldern gemeinsam mit den jeweils zuständigen Institutionen Problemlösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

 --

Enthaltung:

 --

 

   
    27.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 8 - beschlossen
    Herr Stadtverordneter Schlüter stellt für die CDU-Fraktion folgende Änderungsanträge, über die Herr Oberbürgermeister Schierec

Herr Stadtverordneter Schlüter stellt für die CDU-Fraktion folgende Änderungsanträge, über die Herr Oberbürgermeister Schiereck getrennt abstimmen lässt:

 

„Unter Ziffer 5.4 auf Seite 47 wird zu Absatz 1 folgender Satz angefügt:

 

Erforderlich sind dazu ein Baulücken- und Flächenkataster sowie die Erfassung von so genannten Problemimmobilien!“

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

28

dagegen:

36

Enthaltung:

 --

 

„Im folgenden Absatz ist das Wort „wesentlich“ einzufügen:

 

...sind die Angebote aber nicht nur als Neubauten sondern auch wesentlich im Bestand zu schaffen...“

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

28

dagegen:

36

Enthaltung:

 --

 

Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt das vorliegende Konzept „Herne 2015 – Leitrahmen der Stadtentwicklung“ als Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen in den ausgewiesenen Handlungsfeldern.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Leitrahmens zu konkreten Handlungskonzepten in den kommunalen Handlungsfeldern im Rahmen eines Leitlinienprozesses.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, in den übrigen Handlungsfeldern gemeinsam mit den jeweils zuständigen Institutionen Problemlösungen zu erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

61

dagegen:

  3

Enthaltung:

 --

 

Ö 8  
Nahversorgungskonzept 2006
2006/0679  
Ö 9  
Regionale Zusammenarbeit im Mittleren Ruhrgebiet
Enthält Anlagen
2007/0074  
Ö 10  
Leitlinien für die Integrationsarbeit in Herne
Enthält Anlagen
2007/0189  
Ö 11  
Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
Enthält Anlagen
2007/0117  
Ö 12  
Neufeststetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne einschließlich Brandschaugebührensatzung
Enthält Anlagen
2007/0173  
Ö 13  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 21.03.1991
Enthält Anlagen
2007/0082  
Ö 14  
Übertragung der Aufgabe `Vereinfachte Umlegung` zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss
2007/0088  
Ö 15  
Bestellung des Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss (Wiederbestellung nach Ende der Amtszeit)
2007/0098  
Ö 16  
Verlängerung der Buslinie 323 von Wanne-Eickel Hbf. bis in den Bereich Bickern
2007/0129  
Ö 17  
Neukonzeptionierung der Buslinien 328 und 329
2007/0130  
Ö 18  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 19  
Anfragen der Stadtverordneten    
N 1     Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) - Geschäftsführungsangelegenheit      
N 2     Beförderung eines Beamten      
N 3     Veräußerung eines Grundstücks im Lerchenweg      
N 4     Veräußerung eines Grundstücks im Bereich der Baukauer Straße      
N 5     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 6     Anfragen der Stadtverordneten