18.1.1
Anfrage
der SPD-Fraktion vom 10. November 2003 betr. Veräußerung der Viterra Häuser an
der Landgrafenstraße
Herr
Gläsker beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
Frage 1:
Ist der Verwaltung der Sachverhalt bekannt?
Antwort:
Der Stadt Herne ist die Veräußerung der Häuser an der
Landgrafenstraße bekannt, da sie von der Viterra hierüber unterrichtet wurde.
Frage 2:
Wie ist die rechtliche Situation?
Antwort:
Da die Viterra die öffentlichen Baudarlehen bereits
1996 zurückgezahlt hat, besteht gegen den Verkauf seitens der Stadt Herne keine
rechtliche Handhabe.
Frage 3:
Ist der Verwaltung bekannt, wie die Firma Häusser Bau
agiert?
Antwort:
Es ist zu vermuten, dass die Firma Häusser Bau die
erworbenen Häuser an der Landgrafenstraße umgehend wieder verkauft.
Frage 4:
Wie ist die rechtliche Position der betroffenen
Mieterinnen und Mieter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus? Genießen
diese besonderen Kündigungsschutz? Spielen hierbei auch individuelle
Gesichtspunkte, wie z. B. Schwerbehinderung, eine Rolle?
Antwort:
Nach der Rückzahlung der öffentlichen Baudarlehen
(=1996) gelten die Wohnungen noch bis zum 31.12.2006 als öffentlich gefördert
(Bindungsfrist). Für Kündigungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Sollten die Wohnungen in Eigentumswohnungen
umgewandelt werden, was nicht bekannt ist, ist eine Eigenbedarfskündigung
seitens des Erwerbers bis zum Ende der Bindungsfrist ausgeschlossen.
Individuelle Gesichtspunkte, z. B. Schwerbehinderung
pp., haben auf eine Kündigung keinen Einfluss.