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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Do, 20.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Legalisierung der bestehenden Vereinsgebäude des SV Herne 57 und Errichtung eines Anbaus an der östlichen Grundstücksgrenze des Sportplatzes "Am Stadtgarten" Gemarkung Herne, Flur 16, Flurstücke 17/121
2003/0783  
Ö 2  
Anregungen im Verfahren zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 - Stadtbezirk Sodingen -
2003/0792  
Ö 3  
Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen -
2003/0798  
Ö 4  
Aufhebung und gleichzeitige Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus-, Stadtbezirk Herne-Mitte einschließlich Beschlussfassung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2003/0847  
Ö 5  
Baumaßnahmen im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 29/1 - Dammstraße / Vinckestraße - hier: Umgestaltung der Straße Im Dülskamp und Schulstraße
2003/0853  
Ö 6  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVIII - Teutoburgia - Stadtbezirk Sodingen - vom 13.08.1990, geändert durch die Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des SanierungsgebietesHerne XVIII - Teutoburgia - in der Stadt Herne vom 25.01.1994
2003/0842  
Ö 7  
Erlass einer 9. Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Herne vom 05. August 1993
Enthält Anlagen
2003/0838  
Ö 8  
Gehwegausbau Kronenstraße / K 19
2003/0664  
Ö 9  
Baumaßnahmen im Bereich Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße
2003/0835  
Ö 10  
Erschließung des Erschließungsvertragsgebietes II im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz
2003/0854  
Ö 11  
Bericht der Verwaltung zur Markierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen
2003/0775  
Ö 12  
Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Dorneburger Straße / Eintrachtstraße
2003/0743  
Ö 13  
Kanalerneuerung Mont-Cenis-Straße (im Bereich Kantstraße bis Kirchstraße)
2003/0852  
Ö 14  
Wohnbebauung südliches Flottmanngelände/westl. Flottmannstraße - mündlicher Sachstandsbericht -
2003/0766  
Ö 15  
Plangebiet Nr. 111-Nord - Straße des Bohrhammers/Flottmannstraße; Antrag der CDU-Fraktion vom 27. September 2003 - hier eingegangen am 02. Oktober 2003 -
2003/0862  
Ö 16  
Bericht der Verwaltung und Diskussion über die Begehung der Schloss-Strünkede-Straße - auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07. November 2003 -
2003/0867  
Ö 17  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 18  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 18.1  
Veräußerung von Viterra-Häusern in der Landgrafenstraße
2003/0950  
    20.11.2003 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 18.1 - zur Kenntnis genommen
    18

 

 

18.1.1    Anfrage der SPD-Fraktion vom 10. November 2003 betr. Veräußerung der Viterra Häuser an der Landgrafenstraße

 

Herr Gläsker beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

Ist der Verwaltung der Sachverhalt bekannt?

 

Antwort:

Der Stadt Herne ist die Veräußerung der Häuser an der Landgrafenstraße bekannt, da sie von der Viterra hierüber unterrichtet wurde.

 

Frage 2:

Wie ist die rechtliche Situation?

 

Antwort:

Da die Viterra die öffentlichen Baudarlehen bereits 1996 zurückgezahlt hat, besteht gegen den Verkauf seitens der Stadt Herne keine rechtliche Handhabe.

 

 

Frage 3:

Ist der Verwaltung bekannt, wie die Firma Häusser Bau agiert?

 

Antwort:

Es ist zu vermuten, dass die Firma Häusser Bau die erworbenen Häuser an der Landgrafenstraße umgehend wieder verkauft.

 

Frage 4:

Wie ist die rechtliche Position der betroffenen Mieterinnen und Mieter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus? Genießen diese besonderen Kündigungsschutz? Spielen hierbei auch individuelle Gesichtspunkte, wie z. B. Schwerbehinderung, eine Rolle?

 

Antwort:

Nach der Rückzahlung der öffentlichen Baudarlehen (=1996) gelten die Wohnungen noch bis zum 31.12.2006 als öffentlich gefördert (Bindungsfrist). Für Kündigungen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

Sollten die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, was nicht bekannt ist, ist eine Eigenbedarfskündigung seitens des Erwerbers bis zum Ende der Bindungsfrist ausgeschlossen.

Individuelle Gesichtspunkte, z. B. Schwerbehinderung pp., haben auf eine Kündigung keinen Einfluss.

 

 

 

N 1     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder