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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt beschließt:
1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für
den
Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird
zugestimmt.
2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-
teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.
Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 14
dagegen: 1
Enthaltung: 0