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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 20.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2003/0798 Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lenssen
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 14

dagegen:           1

Enthaltung:        0