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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für
den Bereich
des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.
2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-
teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.
Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am
23.05.2000 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil beschlossen.
Die am 08.06.2000 stattgefundene
Bürgerbeteiligung hat nach Auffassung der Aufsichtsbehörde nicht die vom Gesetz
geforderte ausreichende Anstosswirkung. Statt dessen wurde daher alternativ die
Offenlegung einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in
der Zeit vom 27.06.2002 – 26.07.2002 durchgeführt.
Eingaben, die anlässlich der
Bürgerbeteiligung gemacht wurden, sind zwar nicht mehr Bestandteil des
offiziellen Verfahrens, gleichwohl wird aus Gründen der Bürgernähe das
Protokoll der Bürgeranhörung und die in diesem Zusammenhang eingereichten
Anregungen einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung als informelle
Anlage dieser Sitzungsvorlage angefügt.
Zur Offenlage wurden Anregungen
gemacht, die einen Abwägungsbeschluss des Rates erforderlich machen. Auch
führte die Offenlage zu Textänderungen bzw. –ergänzungen sowohl in der Satzung
wie auch in der Begründung. Diese Änderungen oder Ergänzungen wurden durch
Textstreichungen und/oder Kursivschrift nachvollziehbar kenntlich gemacht.
Nach dem Ratsbeschluss wird diese
Satzung der Bezirksregierung gemäß § 34 Abs. 5 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Anlagen:
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Ergänzungssatzung einschließlich Flurkarte
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Übersichtsplan M. 1 : 2.500
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Protokollauszug über die Sitzung der Bezirksvertretung
Sodingen anlässlich der Bürgerbeteiligung am 08.06.2000
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Stellungnahme der Verwaltung zu schriftlichen Anregung
im Rahmen der Bürgerbeteiligung
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Begründung zur Ergänzungssatzung