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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2003/0798  

Betreff: Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lenssen
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.11.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.11.2003 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
05.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2003 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für

den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt.

 

2.      Die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts-

teil (Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 23.05.2000 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil beschlossen.

 

Die am 08.06.2000 stattgefundene Bürgerbeteiligung hat nach Auffassung der Aufsichtsbehörde nicht die vom Gesetz geforderte ausreichende Anstosswirkung. Statt dessen wurde daher alternativ die Offenlegung einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 27.06.200226.07.2002 durchgeführt.

 

Eingaben, die anlässlich der Bürgerbeteiligung gemacht wurden, sind zwar nicht mehr Bestandteil des offiziellen Verfahrens, gleichwohl wird aus Gründen der Bürgernähe das Protokoll der Bürgeranhörung und die in diesem Zusammenhang eingereichten Anregungen einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung als informelle Anlage dieser Sitzungsvorlage angefügt.

 

Zur Offenlage wurden Anregungen gemacht, die einen Abwägungsbeschluss des Rates erforderlich machen. Auch führte die Offenlage zu Textänderungen bzw. –ergänzungen sowohl in der Satzung wie auch in der Begründung. Diese Änderungen oder Ergänzungen wurden durch Textstreichungen und/oder Kursivschrift nachvollziehbar kenntlich gemacht.

 

Nach dem Ratsbeschluss wird diese Satzung der Bezirksregierung gemäß § 34 Abs. 5 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

-          Ergänzungssatzung einschließlich Flurkarte

-          Übersichtsplan M. 1 : 2.500

-          Protokollauszug über die Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen anlässlich der Bürgerbeteiligung am 08.06.2000

-          Stellungnahme der Verwaltung zu schriftlichen Anregung im Rahmen der Bürgerbeteiligung

-          Begründung zur Ergänzungssatzung