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Finanzielle
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung des
Stadtbezirkes Wanne beschließt:
1.
Den
Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von
der Alleestraße nach Osten- im Bereich des Erschließungsvertragsgebietes II
gemäß der Ausführungsplanung der “bPLAN” Ingenieurgesellschaft für Hoch-, Tief-
und Wasserbau bR, Kreuzeskirchstraße 1, 45127 Essen, vom 30.10.2003 sowie der
nachfolgenden Baubeschreibung.
2.
Die
Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen -
Stichstraße von der Alleestraße nach Osten – im Bereich des
Erschließungsvertragsgebietes II des städtebaulichen Vertrages “Unser Fritz”
gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH
und Herrn Michael Vlatten, zu übertragen und diese nach Fertigstellung in ihre
Unterhaltung und ihr Eigentum zu übernehmen.
Die Verwaltung wird ermächtigt,
einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Das Erschließungsvertragsgebiet II
ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes Nr. 181 “Kanalbereich Unser Fritz”.
Das gesamte Bebauungsgebiet (ehemaliger Kohlenlagerplatz und angrenzende
Flächen) ist in drei Erschließungsvertragsgebiete aufgeteilt und hat eine Größe
von 12 ha. Gegenstand der Beschlussvorlage ist das Erschließungsvertragsgebiet
II.
2. Begründung
zu Beschlussvorschlag 1.
2.1
Verkehrserschließung
Das Vertragsgebiet II befindet sich
im Südwesten des Baugebietes, östlich der Alleestraße. Bei dem Gebiet handelt
es sich um eine ca. 1,33 ha große Freifläche, welche ursprünglich als
Gartenland und Grünfläche beansprucht wurde. Für das Gebiet ist der Neubau von
35 Wohneinheiten mit Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen. Die
verkehrstechnische Anbindung erfolgt über eine neu zu errichtende Stichstraße
von der Alleestraße aus in östlicher Richtung. Die Wohnstraße wird in Form
einer Mischfläche als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet. Die entsprechenden
Verkehrszeichen (325 / 326 der StVO Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten
Bereichs) werden nach Fertigstellung der Erschließungsanlage angeordnet.
2.1.1 Beschreibung
der geplanten Maßnahmen
Dimensionierung:
Die Stichstraße hat eine Länge von
ca. 125 m. Am östlichen Ende befindet sich eine Wendeanlage für Fahrzeuge mit
einem Radius von 11,00 m. Dieser Radius ist ausreichend bemessen, um das Wenden
für Müllfahrzeuge ohne Rangiervorgänge abwickeln zu können. Die Straßenbreite
ist mit 4,75 m für die künftige Erschließungsfunktion ausreichend bemessen. Die
Erschließung der südlich der Wendeanlage geplanten Wohnbebauung erfolgt über
private Wohnwege. Der Straßenaufbau erfolgt nach Standardvorgaben der Stadt
Herne. Danach erhält die Verkehrsfläche einen 65 cm starken Aufbau. Die
Einbaustärke ist für die künftig zu erwartende Verkehrsbelastung ausreichend.
Stellplätze:
Im Straßenabschnitt sind 21
öffentliche Stellplätze geplant. Die Stellplatzanordnung ist senkrecht zur
Fahrbahn, so dass die Querschnittsbreite von 4,75 m dem Fahr- und
Fußgängerverkehr vorbehalten ist. Die Stellplätze sind ausreichend bemessen,
zumal die privaten Garagenzufahrten mit ausreichenden Stauräumen geplant sind,
so dass hier zusätzlich ein PKW abgestellt werden kann.
Materialien:
Die Oberfläche der Mischfläche erhält
einen Belag aus Betonverbundpflaster ca. 10/20/8 cm in grauer Farbe. Die
Stellplätze erhalten einen wasserdurchlässigen Pflasterbelag in der Farbe
anthrazit.
Beleuchtung:
Die Verkehrsflächen werden mit 5
Mastaufsatzleuchten ausreichend und verkehrssicher ausgeleuchtet. Als Leuchttyp
ist eine standardmäßige Mastaufsatzleuchte vorgesehen.
Entwässerung der öffentlichen
Verkehrsflächen:
Die Erschließungsstraße erhält ein
ausreichendes Längs- und Quergefälle zur Ableitung des Oberflächenwassers. Die
Verkehrsfläche wird mit einer ausreichenden Anzahl an Straßeneinläufen zur
Ableitung des Regenwassers ausgestattet.
Begrünung:
Eine Begrünung im Bereich der
öffentlichen Verkehrsfläche ist im Bereich der Wendefläche vorgesehen. Hier ist
die Anpflanzung von drei Bäumen vorgesehen.
2.2 Entwässerung
Das Erschließungsvertragsgebiet II
wird im Trennsystem entwässert. Die öffentlichen und privaten Parkplatzflächen
werden durch ihre Bauweise (versickerungsfähiges Pflastermaterial) zur
Versickerung gebracht. Da eine weitergehende Regenwasserversickerung der
befestigten Flächen im Erschließungsvertragsgebiet II nicht möglich ist, wird
für die gedrosselte Regenwassereinleitung ein Stauraumkanal
(Regenrückhaltekanal) errichtet. Die Vorflut außerhalb des Erschließungsvertragsgebietes
ist gesichert. Das Schmutzwasser wird über einen gesonderten Kanal abgeleitet.
2.2.1 Bauliche
Maßnahmen
Der Regenrückhaltekanal wird aus
Betonrohren DN 1000 erstellt und von der Stadt Herne nach Fertigstellung
übernommen. Im Osten erfolgt ein Anschluss der Privatflächen über eine private
Zuleitung.
Für das im Erschließungsgebiet
anfallende Schmutzwasser wird ein Schmutzwasserkanal DN 200 in Steinzeug
errichtet und nach Fertigstellung von der Stadt Herne übernommen.
3. Begründung
zu Beschlussvorschlag 2.
Die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH und Herr Michael Vlatten beabsichtigen, die in der Stadt Herne im Erschließungsvertragsgebiet II des städtebaulichen Vertrages “Unser Fritz” gelegenen Grundstücke einer Wohnbebauung zuzuführen. Das Erschließungsvertragsgebiet II soll durch eine Stichstraße von der Alleestraße aus nach Osten erschlossen werden. Das Gelände liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 – Kanalbereich Unser Fritz.
Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlage nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.
Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:
- Der Ausbau umfasst die Erstellung
der Entwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung
und des Straßenbegleitgrüns. Die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH und
Herr Michael Vlatten verpflichten sich, die Herstellung der o.a.
Erschließungsanlagen bis zur Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser,
spätestens bis zum 31.12.2007, endgültig abzuschließen (technische Herstellung
einschließlich Eigentumsübertragung der erforderlichen Grundstücksflächen an
die Stadt Herne). Kommen die Investoren
dieser Verpflichtung nicht nach, wird bei Überschreitung der Ausführungsfrist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-- € pro angefangenem Monat vereinbart.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 10 % der Kostenschätzungssumme begrenzt.
- Die Investoren haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag.
- Die Areal Grund- und Boden GmbH und Herr Michael Vlatten werden verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihr herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
- Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen. Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Danach erfolgt die Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr durch die Stadt Herne.
Eine Beteiligung der Stadt an den
Erschließungskosten ist nicht vorgesehen, da die Novellierung des
Baugesetzbuches durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom
22. April 1993 die Gemeinden bei Erschließungsverträgen von der Verpflichtung
freistellt, den 10 %-igen Anteil des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
selbst tragen zu müssen.
Als Sicherheit für die
Vertragserfüllung haben die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH und
Herr Michael Vlatten eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe
der voraussichtlichen Herstellungskosten beizubringen.
Der Entwurf des
Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und in Gesprächen mit
der Areal Grund- und Boden GmbH und Herrn Michael Vlatten abgestimmt worden.
Der Fachbereich Recht der Stadt
Herne hat dem Vertragsentwurf zugestimmt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven