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Vorlage - 2003/0854  

Betreff: Erschließung des Erschließungsvertragsgebietes II im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.11.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
02.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxxxx

xxxxx

xxxxx

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne beschließt:

 

1.      Den Bau einer Stichstraße einschließlich der erforderlichen Kanalbaumaßnahmen von der Alleestraße nach Osten- im Bereich des Erschließungsvertragsgebietes II gemäß der Ausführungsplanung der “bPLAN” Ingenieurgesellschaft für Hoch-, Tief- und Wasserbau bR, Kreuzeskirchstraße 1, 45127 Essen, vom 30.10.2003 sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

 

2.      Die Herstellung der Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen - Stichstraße von der Alleestraße nach Osten – im Bereich des Erschließungsvertragsgebietes II des städtebaulichen Vertrages “Unser Fritz” gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch auf die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH und Herrn Michael Vlatten, zu übertragen und diese nach Fertigstellung in ihre Unterhaltung und ihr Eigentum zu übernehmen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.             Allgemeines

 

Das Erschließungsvertragsgebiet II ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes Nr. 181 “Kanalbereich Unser Fritz”. Das gesamte Bebauungsgebiet (ehemaliger Kohlenlagerplatz und angrenzende Flächen) ist in drei Erschließungsvertragsgebiete aufgeteilt und hat eine Größe von 12 ha. Gegenstand der Beschlussvorlage ist das Erschließungsvertragsgebiet II.

 

 

2.            Begründung zu Beschlussvorschlag 1.

 

2.1              Verkehrserschließung

 

Das Vertragsgebiet II befindet sich im Südwesten des Baugebietes, östlich der Alleestraße. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ca. 1,33 ha große Freifläche, welche ursprünglich als Gartenland und Grünfläche beansprucht wurde. Für das Gebiet ist der Neubau von 35 Wohneinheiten mit Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen. Die verkehrstechnische Anbindung erfolgt über eine neu zu errichtende Stichstraße von der Alleestraße aus in östlicher Richtung. Die Wohnstraße wird in Form einer Mischfläche als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet. Die entsprechenden Verkehrszeichen (325 / 326 der StVO Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) werden nach Fertigstellung der Erschließungsanlage angeordnet.

 

 

2.1.1            Beschreibung der geplanten Maßnahmen

 

Dimensionierung:

 

Die Stichstraße hat eine Länge von ca. 125 m. Am östlichen Ende befindet sich eine Wendeanlage für Fahrzeuge mit einem Radius von 11,00 m. Dieser Radius ist ausreichend bemessen, um das Wenden für Müllfahrzeuge ohne Rangiervorgänge abwickeln zu können. Die Straßenbreite ist mit 4,75 m für die künftige Erschließungsfunktion ausreichend bemessen. Die Erschließung der südlich der Wendeanlage geplanten Wohnbebauung erfolgt über private Wohnwege. Der Straßenaufbau erfolgt nach Standardvorgaben der Stadt Herne. Danach erhält die Verkehrsfläche einen 65 cm starken Aufbau. Die Einbaustärke ist für die künftig zu erwartende Verkehrsbelastung ausreichend.

 

            Stellplätze:

 

Im Straßenabschnitt sind 21 öffentliche Stellplätze geplant. Die Stellplatzanordnung ist senkrecht zur Fahrbahn, so dass die Querschnittsbreite von 4,75 m dem Fahr- und Fußgängerverkehr vorbehalten ist. Die Stellplätze sind ausreichend bemessen, zumal die privaten Garagenzufahrten mit ausreichenden Stauräumen geplant sind, so dass hier zusätzlich ein PKW abgestellt werden kann.

 

            Materialien:

 

Die Oberfläche der Mischfläche erhält einen Belag aus Betonverbundpflaster ca. 10/20/8 cm in grauer Farbe. Die Stellplätze erhalten einen wasserdurchlässigen Pflasterbelag in der Farbe anthrazit.

 

Beleuchtung:

 

Die Verkehrsflächen werden mit 5 Mastaufsatzleuchten ausreichend und verkehrssicher ausgeleuchtet. Als Leuchttyp ist eine standardmäßige Mastaufsatzleuchte vorgesehen.

 

Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen:

 

Die Erschließungsstraße erhält ein ausreichendes Längs- und Quergefälle zur Ableitung des Oberflächenwassers. Die Verkehrsfläche wird mit einer ausreichenden Anzahl an Straßeneinläufen zur Ableitung des Regenwassers ausgestattet.

 

Begrünung:

 

Eine Begrünung im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche ist im Bereich der Wendefläche vorgesehen. Hier ist die Anpflanzung von drei Bäumen vorgesehen.

 

 

2.2             Entwässerung

 

Das Erschließungsvertragsgebiet II wird im Trennsystem entwässert. Die öffentlichen und privaten Parkplatzflächen werden durch ihre Bauweise (versickerungsfähiges Pflastermaterial) zur Versickerung gebracht. Da eine weitergehende Regenwasserversickerung der befestigten Flächen im Erschließungsvertragsgebiet II nicht möglich ist, wird für die gedrosselte Regenwassereinleitung ein Stauraumkanal (Regenrückhaltekanal) errichtet. Die Vorflut außerhalb des Erschließungsvertragsgebietes ist gesichert. Das Schmutzwasser wird über einen gesonderten Kanal abgeleitet.

 

2.2.1            Bauliche Maßnahmen

 

Der Regenrückhaltekanal wird aus Betonrohren DN 1000 erstellt und von der Stadt Herne nach Fertigstellung übernommen. Im Osten erfolgt ein Anschluss der Privatflächen über eine private Zuleitung.

Für das im Erschließungsgebiet anfallende Schmutzwasser wird ein Schmutzwasserkanal DN 200 in Steinzeug errichtet und nach Fertigstellung von der Stadt Herne übernommen.

 

 

 

3.            Begründung zu  Beschlussvorschlag 2.

 

Die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH und Herr Michael Vlatten beabsichtigen, die in der Stadt Herne im Erschließungsvertragsgebiet II des städtebaulichen Vertrages “Unser Fritz” gelegenen Grundstücke einer Wohnbebauung zuzuführen. Das Erschließungsvertragsgebiet II soll durch eine Stichstraße von der Alleestraße aus nach Osten erschlossen werden. Das Gelände liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181 – Kanalbereich Unser Fritz.

 

Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlage nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

-   Der Ausbau umfasst die Erstellung der Entwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns. Die Areal Grund- und Boden Immobilien GmbH und Herr Michael Vlatten verpflichten sich, die Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis zur Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser, spätestens bis zum 31.12.2007, endgültig abzuschließen (technische Herstellung einschließlich Eigentumsübertragung der erforderlichen Grundstücksflächen an die Stadt Herne). Kommen die Investoren dieser Verpflichtung nicht nach, wird bei Überschreitung der Ausführungsfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-- € pro angefangenem Monat vereinbart. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 10 % der Kostenschätzungssumme begrenzt.

 

-   Die Investoren haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag.

 

-   Die Areal Grund- und Boden GmbH und Herr Michael Vlatten werden verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihr herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

-   Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen. Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Danach erfolgt die Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr durch die Stadt Herne.

 

Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen, da die Novellierung des Baugesetzbuches durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 die Gemeinden bei Erschließungsverträgen von der Verpflichtung freistellt, den 10 %-igen Anteil des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst tragen zu müssen.

 

Als Sicherheit für die Vertragserfüllung haben die Areal Grund- und Boden Immobilien       GmbH und Herr Michael Vlatten eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten beizubringen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und in Gesprächen mit der Areal Grund- und Boden GmbH und Herrn Michael Vlatten abgestimmt worden.

 

Der Fachbereich Recht der Stadt Herne hat dem Vertragsentwurf zugestimmt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Terhoeven