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Vorlage - 2003/0835  

Betreff: Baumaßnahmen im Bereich Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.11.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
02.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

Beschlussvorschlag 1.

 

Ausgaben      ca.   26.000,-- €

 

Beschlussvorschlag 2.

 

Ausgaben      ca. 150.000,-- €

 

Beschlussvorschlag 3.

 

Ausgaben      ca.  29.000,-- €

 

 

 

1.670.960.804/9

 

 

 

1.700.950/280/7

 

 

 

1.630.950/394/9

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Wanne beschließt:

 

1.                  Die Beseitigung der Hängebeleuchtung der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Apothekerstraße und als Ersatz hierfür die Installation von 7 Mastaufsatzleuchten gemäß den Planungen der Verwaltung sowie der nachfolgenden Baubeschreibung.

2.                  Die Erneuerung des Abwasserkanals auf der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße.

3.                  Die Straßendecke in der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße auf der gesamten Breite im Rahmen des Prioritätenkataloges des Jahres 2002 in Wanne, der am 11.02.2002 vom Bezirk Wanne beschlossen wurde, durch Aufbringen einer Asphaltbetondecke (ca. 4 cm Stärke) zu erneuern.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.      Allgemeines

 

Bei der Hauptstraße handelt es sich im Planungsabschnitt um eine Geschäftsstraße nördlich der Fußgängerzone. Die Straße ist beidseitig mit Parkstreifen ausgestattet.

Querungshilfen für den Fußgänger befinden sich an der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich Kolpingstraße / Lortzingstraße sowie südlich der Einmündung Karlstraße im Bereich der dort eingerichteten Pflasterkissen. Die Hauptstraße ist im nördlichen Anschluss zwischen Karlstraße und Wanner Markt im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Wanne unter städtebaulichen Aspekten umgestaltet und mit verkehrsberuhigenden Elementen ausgestattet worden.

 

Der Straßenabschnitt befindet sich in der 30 km/h – Zone Nr. 2.

 

Der ÖPNV befährt den Straßenabschnitt mit der Linie 312 im 20 Minuten Takt. Im Bauabschnitt befindet sich ein Haltepunkt des ÖPNV (Haltestelle St.-Anna-Hospital).

 

 

2.      Zu Beschlussvorschlag 1.

 

2.1   Veranlassung

 

Die Straßenbeleuchtung der Hauptstraße erfolgte früher ausschließlich durch eine Hochkette in Fahrbahnmitte. Die Hochkette ist abschnittsweise durch entsprechende Anker an den Hausfassaden der Hauptstraße befestigt. Die Unterhaltung der Hochkette und der Gebäudebefestigung liegt bei der Stadt Herne als Eigentümer der Beleuchtungsanlage. Parallel zu der Abspannvorrichtung der Beleuchtungskette ist ein straßenüberspannendes Seil vorhanden, dessen Verankerung so marode ist, dass in der Vergangenheit bereits Seile aus der Verankerung gerissen wurden. Das Abspannseil kann daher künftig auch nicht für weitergehende Nutzungen, wie zum Beispiel Befestigung der Weihnachtsbeleuchtung oder Wimpelbeflaggung, zur Verfügung gestellt werden. Aus Gründen des schlechten Allgemeinzustandes und der unangemessen hohen Unterhaltungskosten sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit beabsichtigt die Verwaltung mittelfristig, die noch vorhandene Hochkettenbeleuchtung in dem Teilabschnitt zwischen Kolpingstraße und der A 42 abschnittsweise zu entfernen und die Beleuchtung durch seitlich angeordnete Straßenleuchten (Mastaufsatzleuchten) zu ersetzen. Im Zuge dieser Maßnahme müssen auch die vorhandenen und zuvor beschriebenen Seilabspannungen demontiert werden. Ein Ersatz der Seile ist aus den oben beschriebenen Gründen nicht vorgesehen.

 

Die Verwaltung nimmt daher die unter Beschlussvorschlag 2. und 3. beschriebenen Maßnahmen zum Anlass, die Hochkettenbeleuchtung bis zur Apothekerstraße zu entfernen. Gleichzeitig werden die in der Fußgängerzone Hauptstraße noch vorhandenen Seilabspannungen ab der Einmündung Claudiusstraße entfernt. Die Beleuchtung der Fußgängerzone erfolgt bereits über Mastleuchten vom Typ ”Glocke”, die im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone dort installiert wurden. Ein Abbau der Hochkette konnte seinerzeit nicht erfolgen, da dies aus technischen Gründen nur abschnittsweise möglich ist und der Bereich Hauptstraße von Claudiusstraße bis Apothekerstraße einen Abschnitt bildet.

 

Da die Demontage der Hochkettenbeleuchtung bzw. der übrigen Seilabspannung eine Veränderung der bisher an den Seilen befestigten Weihnachtsbeleuchtung zur Folge hat, ist diesbezüglich Kontakt mit der Werbegemeinschaft Wanne Nord aufgenommen worden. Die Werbegemeinschaft Wanne Nord wird bis Anfang 2004 ein neues Konzept erarbeiten und mit der Verwaltung abstimmen.

           

 

2.2   Maßnahmebeschreibung

 

Nach Demontage der Hochkettenbeleuchtung werden im Abschnitt der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße und Apothekerstraße als Ersatz 7 Mastaufsatzleuchten vom Typ ”Glocke”, analog der Leuchten in der angrenzenden Fußgängerzone sowie im nördlichen Verlauf dem Wanner Markt und dem Diesterwegplatz aufgestellt. Die Leuchtenauswahl erfolgte auf Anregung der Werbegemeinschaft Wanne – Nord nach einer, dem Umfeld angepassten Leuchte, als Ersatz für die zurzeit vorhandene Beleuchtungsanlage.

 

Modell Typ ”Glocke”

 
 


 

 


Geplant sind insgesamt 7 Leuchten, die auf beide Gehwegseiten verteilt werden. Die Standorte und die Leuchtstärke sind so gewählt, dass eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung der Verkehrsflächen erfolgt. Die Leuchtkörper und Masten erhalten einen schwarzen Anstrich.

 

 

2.3   Kosten, KAG-Beiträge und Durchführung

 

Die Kosten betragen einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten ca. 26.000,00 €. Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 1.670.960.804/9 zur Verfügung.

Die Tiefbau- und Montagearbeiten werden nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel mit den unter Beschlussvorschlag 2. und 3. beschriebenen Maßnahmen koordiniert, so dass die Belastung der Anlieger und Geschäftskunden durch die Bauarbeiten so gering wie möglich gehalten werden kann.

Zur Beurteilung der Beitragspflicht nach § 8 KAG werden Messungen der Beleuchtungsstärke vor und nach Errichtung der neuen Anlage durchgeführt, da nur bei einer wesentlichen Verbesserung der Ausleuchtung Beiträge nach § 8 KAG erhoben werden können. Die Verwaltung geht davon aus, dass die neue Beleuchtungsanlage keine Beitragspflicht nach sich zieht.

 


 

3.      Zu Beschlussvorschlag 2.

 

3.1   Veranlassung

 

Der vorhandene Abwasserkanal in der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße, Baujahr 1914, weist starke bauliche Schäden (Risse, Rohrkorrosion, Rohrversätze usw.) auf. Der Abwasserkanal muss daher auf einer Länge von ca. 175 m erneuert werden. Die Baumaßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nummer 1.10.1. vorgesehen.

 

 

3.2   Maßnahmebeschreibung / Kosten / Durchführung

 

Leistungsumfang:

 

                  1 Stück     Baustelleneinrichtung

    ca.     350 qm         Straßenaufbruch

    ca.     900 cbm       Bodenaushub

    ca.  1.500 qm         Baugrubenverbau

    ca.     300 cbm       Bodenaustausch

    ca.     175 m           Betonrohre DN 500 mm             

    ca.         4 Stück     Schachtbauwerke

    ca.     350 qm         Straßenwiederherstellung

 

 

Die Maßnahmekosten betragen ca. 150.000,--€. Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 1.700.950/280/7 zur Verfügung.

 

Mit der Ausschreibung der Maßnahme kann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und nach Vorliegen der Maßnahmebeschlüsse begonnen werden. Der Baubeginn ist für Februar 2004 vorgesehen. Im April 2004 soll die Maßnahme fertiggestellt sein.

 

 

 

4.      Zu Beschlussvorschlag 3.

 

4.1   Veranlassung

 

Die Fahrbahndecke in der Hauptstraße weist ausgeprägte Oberflächenschäden wie Netzrisse und Ausmagerungserscheinungen auf. Sie muss daher, um größere Schäden zu vermeiden, mit einer neuen Asphaltbetondeckschicht ca. 100 kg/qm überzogen werden.

 

 

4.2   Maßnahmebeschreibung / Kosten / KAG-Beiträge / Durchführung

 

Die Straßeninstandsetzungsarbeiten sollen mit der geplanten Kanalerneuerungsmaßnahme Hauptstraße kombiniert werden. Die Koordinierung beider Maßnahmen hat den Vorteil, dass:

 

-          Die Belästigung der Bürger und ansässigen Geschäftsleute durch die Bauarbeiten so gering wie möglich gehalten werden kann.

-          Durch die Vergabe an einen gemeinsamen Unternehmer der Stadt wirtschaftliche Vorteile entstehen.

-          Die Bauzeit reduziert werden kann.

 

Pflasterkissen

 

Die im Zuge der Kanalbaumaßnahme zu entfernenden Pflasterkissen südlich der Einmündung Karlstraße sollen nach der Deckenerneuerung wieder eingebaut werden. Die Pflasterkissen haben die Funktion einer Querungshilfe für den Fußgängerverkehr zu den sozialen Einrichtungen östlich (Krankenhaus) und westlich (Grundschule, Kindergarten) der Hauptstraße.

 

Eine Überprüfung der Verkehrssituation hat ergeben, dass alternative Möglichkeiten hierzu (Fahrbahneinengung, Fußgängerschutzinsel) nicht gegeben sind. Die Pflasterkissen stellen für den ÖPNV keine Behinderung dar, da im Bereich der Pflasterkissen Parkstreifen vorhanden sind und Linienbusse daher nicht durch parkende Fahrzeuge gezwungen werden, über die Kissen ausweichen zu müssen.

 

Erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von 29.000,-- € stehen nach Mittelfreigabe bei der Haushaltsstelle 1.630.950/394/9 zur Verfügung. Anliegerbeiträge nach § 8 KAG können nicht erhoben werden.

 

Die Durchführung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Maßnahmen zu den Beschlussvorschlägen 1. und 2.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Terhoeven