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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Beschlussvorschlag 1. Ausgaben ca. 26.000,-- € Beschlussvorschlag 2. Ausgaben ca. 150.000,-- € Beschlussvorschlag 3. Ausgaben ca. 29.000,-- € |
1.670.960.804/9 1.700.950/280/7 1.630.950/394/9 |
Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung des
Stadtbezirkes Wanne beschließt:
1.
Die
Beseitigung der Hängebeleuchtung der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße /
Lortzingstraße und Apothekerstraße und als Ersatz hierfür die Installation von
7 Mastaufsatzleuchten gemäß den Planungen der Verwaltung sowie der
nachfolgenden Baubeschreibung.
2.
Die
Erneuerung des Abwasserkanals auf der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße /
Lortzingstraße und Karlstraße.
3.
Die
Straßendecke in der Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und
Karlstraße auf der gesamten Breite im Rahmen des Prioritätenkataloges des
Jahres 2002 in Wanne, der am 11.02.2002 vom Bezirk Wanne beschlossen wurde,
durch Aufbringen einer Asphaltbetondecke (ca. 4 cm Stärke) zu erneuern.
Sachverhalt:
1.
Allgemeines
Bei der Hauptstraße handelt es sich
im Planungsabschnitt um eine Geschäftsstraße nördlich der Fußgängerzone. Die
Straße ist beidseitig mit Parkstreifen ausgestattet.
Querungshilfen für den Fußgänger
befinden sich an der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich Kolpingstraße /
Lortzingstraße sowie südlich der Einmündung Karlstraße im Bereich der dort
eingerichteten Pflasterkissen. Die Hauptstraße ist im nördlichen Anschluss
zwischen Karlstraße und Wanner Markt im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Wanne
unter städtebaulichen Aspekten umgestaltet und mit verkehrsberuhigenden
Elementen ausgestattet worden.
Der Straßenabschnitt befindet sich
in der 30 km/h – Zone Nr. 2.
Der ÖPNV befährt den
Straßenabschnitt mit der Linie 312 im 20 Minuten Takt. Im Bauabschnitt befindet
sich ein Haltepunkt des ÖPNV (Haltestelle St.-Anna-Hospital).
2.
Zu Beschlussvorschlag 1.
2.1
Veranlassung
Die Straßenbeleuchtung der
Hauptstraße erfolgte früher ausschließlich durch eine Hochkette in
Fahrbahnmitte. Die Hochkette ist abschnittsweise durch entsprechende Anker an
den Hausfassaden der Hauptstraße befestigt. Die Unterhaltung der Hochkette und
der Gebäudebefestigung liegt bei der Stadt Herne als Eigentümer der
Beleuchtungsanlage. Parallel zu der Abspannvorrichtung der Beleuchtungskette
ist ein straßenüberspannendes Seil vorhanden, dessen Verankerung so marode ist,
dass in der Vergangenheit bereits Seile aus der Verankerung gerissen wurden.
Das Abspannseil kann daher künftig auch nicht für weitergehende Nutzungen, wie
zum Beispiel Befestigung der Weihnachtsbeleuchtung oder Wimpelbeflaggung, zur
Verfügung gestellt werden. Aus Gründen des schlechten Allgemeinzustandes und
der unangemessen hohen Unterhaltungskosten sowie aus Gründen der
Verkehrssicherheit beabsichtigt die Verwaltung mittelfristig, die noch vorhandene
Hochkettenbeleuchtung in dem Teilabschnitt zwischen Kolpingstraße und der A 42
abschnittsweise zu entfernen und die Beleuchtung durch seitlich angeordnete
Straßenleuchten (Mastaufsatzleuchten) zu ersetzen. Im Zuge dieser Maßnahme
müssen auch die vorhandenen und zuvor beschriebenen Seilabspannungen demontiert
werden. Ein Ersatz der Seile ist aus den oben beschriebenen Gründen nicht
vorgesehen.
Die Verwaltung nimmt daher die unter
Beschlussvorschlag 2. und 3. beschriebenen Maßnahmen zum Anlass, die Hochkettenbeleuchtung
bis zur Apothekerstraße zu entfernen. Gleichzeitig werden die in der
Fußgängerzone Hauptstraße noch vorhandenen Seilabspannungen ab der Einmündung
Claudiusstraße entfernt. Die Beleuchtung der Fußgängerzone erfolgt bereits über
Mastleuchten vom Typ ”Glocke”, die im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone
dort installiert wurden. Ein Abbau der Hochkette konnte seinerzeit nicht
erfolgen, da dies aus technischen Gründen nur abschnittsweise möglich ist und
der Bereich Hauptstraße von Claudiusstraße bis Apothekerstraße einen Abschnitt
bildet.
Da die Demontage der
Hochkettenbeleuchtung bzw. der übrigen Seilabspannung eine Veränderung der
bisher an den Seilen befestigten Weihnachtsbeleuchtung zur Folge hat, ist
diesbezüglich Kontakt mit der Werbegemeinschaft Wanne Nord aufgenommen worden.
Die Werbegemeinschaft Wanne Nord wird bis Anfang 2004 ein neues Konzept
erarbeiten und mit der Verwaltung abstimmen.
2.2
Maßnahmebeschreibung
Nach Demontage der
Hochkettenbeleuchtung werden im Abschnitt der Hauptstraße zwischen
Kolpingstraße und Apothekerstraße als Ersatz 7 Mastaufsatzleuchten vom Typ
”Glocke”, analog der Leuchten in der angrenzenden Fußgängerzone sowie im
nördlichen Verlauf dem Wanner Markt und dem Diesterwegplatz aufgestellt. Die
Leuchtenauswahl erfolgte auf Anregung der Werbegemeinschaft Wanne – Nord nach
einer, dem Umfeld angepassten Leuchte, als Ersatz für die zurzeit vorhandene
Beleuchtungsanlage.
Modell Typ ”Glocke”
Geplant sind insgesamt 7 Leuchten,
die auf beide Gehwegseiten verteilt werden. Die Standorte und die Leuchtstärke
sind so gewählt, dass eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung der
Verkehrsflächen erfolgt. Die Leuchtkörper und Masten erhalten einen schwarzen
Anstrich.
2.3
Kosten,
KAG-Beiträge und Durchführung
Die Kosten betragen einschließlich
der erforderlichen Tiefbauarbeiten ca. 26.000,00 €. Mittel stehen unter der
Haushaltsstelle 1.670.960.804/9 zur Verfügung.
Die Tiefbau- und Montagearbeiten
werden nach Bereitstellung der erforderlichen Mittel mit den unter
Beschlussvorschlag 2. und 3. beschriebenen Maßnahmen koordiniert, so dass die
Belastung der Anlieger und Geschäftskunden durch die Bauarbeiten so gering wie
möglich gehalten werden kann.
Zur Beurteilung der Beitragspflicht
nach § 8 KAG werden Messungen der Beleuchtungsstärke vor und nach Errichtung
der neuen Anlage durchgeführt, da nur bei einer wesentlichen Verbesserung der
Ausleuchtung Beiträge nach § 8 KAG erhoben werden können. Die Verwaltung geht
davon aus, dass die neue Beleuchtungsanlage keine Beitragspflicht nach sich
zieht.
3.
Zu Beschlussvorschlag 2.
3.1
Veranlassung
Der vorhandene Abwasserkanal in der
Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße, Baujahr
1914, weist starke bauliche Schäden (Risse, Rohrkorrosion, Rohrversätze usw.)
auf. Der Abwasserkanal muss daher auf einer Länge von ca. 175 m erneuert
werden. Die Baumaßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept unter der Nummer
1.10.1. vorgesehen.
3.2
Maßnahmebeschreibung
/ Kosten / Durchführung
Leistungsumfang:
1 Stück
Baustelleneinrichtung
ca. 350 qm Straßenaufbruch
ca. 900 cbm Bodenaushub
ca.
1.500 qm Baugrubenverbau
ca. 300 cbm Bodenaustausch
ca. 175 m
Betonrohre DN 500 mm
ca. 4 Stück Schachtbauwerke
ca. 350 qm
Straßenwiederherstellung
Die Maßnahmekosten betragen ca.
150.000,--€. Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 1.700.950/280/7 zur
Verfügung.
Mit der Ausschreibung der Maßnahme
kann vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und nach Vorliegen der
Maßnahmebeschlüsse begonnen werden. Der Baubeginn ist für Februar 2004
vorgesehen. Im April 2004 soll die Maßnahme fertiggestellt sein.
4.
Zu Beschlussvorschlag 3.
4.1
Veranlassung
Die Fahrbahndecke in der Hauptstraße
weist ausgeprägte Oberflächenschäden wie Netzrisse und
Ausmagerungserscheinungen auf. Sie muss daher, um größere Schäden zu vermeiden,
mit einer neuen Asphaltbetondeckschicht ca. 100 kg/qm überzogen werden.
4.2
Maßnahmebeschreibung
/ Kosten / KAG-Beiträge / Durchführung
Die Straßeninstandsetzungsarbeiten
sollen mit der geplanten Kanalerneuerungsmaßnahme Hauptstraße kombiniert
werden. Die Koordinierung beider Maßnahmen hat den Vorteil, dass:
-
Die
Belästigung der Bürger und ansässigen Geschäftsleute durch die Bauarbeiten so
gering wie möglich gehalten werden kann.
-
Durch
die Vergabe an einen gemeinsamen Unternehmer der Stadt wirtschaftliche Vorteile
entstehen.
-
Die
Bauzeit reduziert werden kann.
Pflasterkissen
Die im Zuge der Kanalbaumaßnahme zu
entfernenden Pflasterkissen südlich der Einmündung Karlstraße sollen nach der
Deckenerneuerung wieder eingebaut werden. Die Pflasterkissen haben die Funktion
einer Querungshilfe für den Fußgängerverkehr zu den sozialen Einrichtungen
östlich (Krankenhaus) und westlich (Grundschule, Kindergarten) der Hauptstraße.
Eine Überprüfung der
Verkehrssituation hat ergeben, dass alternative Möglichkeiten hierzu
(Fahrbahneinengung, Fußgängerschutzinsel) nicht gegeben sind. Die
Pflasterkissen stellen für den ÖPNV keine Behinderung dar, da im Bereich der
Pflasterkissen Parkstreifen vorhanden sind und Linienbusse daher nicht durch
parkende Fahrzeuge gezwungen werden, über die Kissen ausweichen zu müssen.
Erforderliche Haushaltsmittel in
Höhe von 29.000,-- € stehen nach Mittelfreigabe bei der Haushaltsstelle
1.630.950/394/9 zur Verfügung. Anliegerbeiträge nach § 8 KAG können nicht
erhoben werden.
Die Durchführung erfolgt unmittelbar
nach Beendigung der Maßnahmen zu den Beschlussvorschlägen 1. und 2.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven