Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2003/0775  

Betreff: Bericht der Verwaltung zur Markierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr BrodehlAktenzeichen:53/1
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Anhörung
20.11.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Anhörung
02.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Eickel Anhörung
03.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Anhörung
04.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
05.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Sachverhalt

 

Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen besitzen im Herner Straßennetz für den Kraftfahrzeugverkehr die größte Verkehrsbedeutung. Aufgrund ihrer in der Regel sehr direkten Linienführung und der damit verbundenen Verbindungsfunktion ist meist ihre Bedeutung im Radverkehr ebenso hoch einzustufen. Oftmals überlagern sich aber gerade hier vielfältige Nutzungsansprüche (Verbindung, Erschließung, Parken, Aufenthalt, ÖPNV) in Straßenräumen mit sehr begrenzten Ausmaßen, so dass dem Radverkehr hier nur ein nachgeordneter Stellenwert eingeräumt und auf eigenständige nutzbare Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen) verzichtet wurde.

 

In derart charakterisierten Straßenräumen findet der Radverkehr auf der Fahrbahn statt, ohne dass ihm hierfür ein Raum zugewiesen wurde. Hinzu kommt, dass einzelne dieser Straßen Netzbestandteil des landesweiten Radverkehrsnetzes sind,  das sich derzeit in der Ausschilderungsphase befindet, wie beispielsweise die Castroper Straße, Bochumer Straße oder die Bahnhofstraße.

 

 

2. Veranlassung

 

Seit 7. November 2001 besteht bei der Stadt Herne die Projektgruppe Radverkehr, in der Vertreter aus Politik, Verwaltung, Polizei und Verbänden die Verbesserung des Radverkehrs in der Stadt Herne anstreben. Im Rahmen der Sitzung der Projektgruppe am 29. September 2003 wurden anhand verschiedener Beispiele Möglichkeiten diskutiert, mit sehr geringem finanziellen Aufwand die Situation für Radfahrer in den oben beschriebenen Straßenräumen zu verbessern.

 

Die einschlägigen Entwurfsrichtlinien sehen für innerörtliche Hauptverkehrsstraßen bis zu einer Verkehrsstärke von maximal 15.000 Kfz/24 h (abhängig von Geschwindigkeit und Schwerverkehrsanteil) verschiedene Möglichkeiten vor, den Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Eine dieser Möglichkeiten stellt ein sog. Angebotsstreifen (verkehrsrechtlich: Schutzstreifen) dar. Angebotsstreifen eröffnen demnach die Möglichkeit, dem Radverkehr am Fahrbahnrand eine Fläche zur Verfügung zu stellen, die von PKW möglichst nicht und von LKW und Bussen nur im Begegnungsfall benutzt werden sollte. Diese Form der Radverkehrsführung hat sich in vielen Städten sehr bewährt.

 

Die Breite eines Angebotsstreifens sollte 1,60 m betragen, sie darf aber 1,25 m nicht unterschreiten. Die Breite der mittigen Fahrgasse sollte bei zweispurigen Straßen 4,50 m betragen.

 

Ergebnis der genannten Projektgruppensitzung war es, die Abmarkierung eines Angebotsstreifens künftig als Standard in denjenigen Fällen anzuwenden, in denen folgende Kriterien erfüllt sind:

 

-  Die Straße ist als Hauptverkehrsstraße im Straßennetz der Stadt Herne eingestuft und

   besitzt derzeit keine eigenständige nutzbare Anlage für den Radverkehr

 

-  Die Markierung ist erneuerungsbedürftig oder muss infolge Deckensanierungsarbeiten

   ohnehin aufgebracht werden

 

-  Die verkehrlichen Kriterien der ERA 95 (Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrs-

   anlagen, FGSV 1995) hinsichtlich Verkehrsstärken, Geschwindigkeiten und Schwer-

   verkehrsanteil werden eingehalten.

 

 

Die Kosten der Markierung liegen für jede Maßnahme deutlich unter den Schwellenwerten, für die ein eigenständiger Beschluss der bürgerschaftlichen Gremien erforderlich wird.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Terhoeven