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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Ausgaben 70.000,-- € |
1.630.950.680/0 |
Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung beschließt den Ausbau des Gehweges auf der
Kronenstraße / K 19 zwischen Wiescherstraße und Mülhauser Straße entsprechend
den Planunterlagen, Planungsstand 20. November 2000, sowie der Baubeschreibung.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Bei der
Kronenstraße handelt es sich als Kreisstraße um eine Haupterschließungsstraße
und dient als Verbindung zwischen Wiescherstraße und Bochum/Hiltrop/Gerthe.
Der Gehweg auf
der südlichen Seite vom Seniorenzentrum bis zur Mülhauser Straße ist noch nicht
fertiggestellt.
Die
Baustreckenlänge beträgt ca. 270 m.
2. Vorhandene
Situation / Veranlassung der Maßnahme
Der vorhandene
Gehweg hat eine Breite von 4,50 m und ist nicht befestigt. Der Gehweg hat in
dem Ausbaubereich einen gemischten Baumbestand bestehend aus 12 Bäumen. Der Bus
hält am ca. 8 cm hohen Bordstein.
Bei
regnerischem Wetter ist der unbefestigte Gehwegabschnitt sehr stark aufgeweicht
und somit auch besonders unterhaltungsintensiv. Die Beschwerden der Anwohner
über den schlechten Zustand des Gehweges häufen sich seit Jahren.
3. Geplante
Maßnahmen
Die
Gehwegbauarbeiten umfassen die gesamte Gehwegbreite von 4,50 m bis zur Straßen-
und Baufluchtlinie.
Es ist
geplant, die Gehwegfläche mit einer Betonsteinpflasterdecke 10/20/8 auf einer
20 cm Schottertragschicht auszubauen. Die Regelquerneigung beträgt 2,5 % und
entwässert zur Straßenseite.
Die
vorhandenen Baumscheiben werden neu eingefasst, acht weitere werden als
Lückenschluss neu eingerichtet und mit sieben Ebereschen sowie einer Platane an
der Mülhauser Straße bepflanzt. Diese verhältnismäßig klein bleibenden Bäume
(ca. 12 m hoch) haben einen lockeren Kronenaufbau, so dass der Lichteinfall in
die Häuser nicht erheblich gemindert wird. Der Lückenschluss sorgt somit für
einen gleichmäßigen Grüncharakter.
Die Haltestelle
der Buslinie 333 vor dem Haus Nr. 12 / 14 wird als vorgezogenes Buskap behindertengerecht
ausgebaut, mit der Möglichkeit und bei Bedarf dort einen Fahrgastunterstand zu
errichten.
4.
Finanzierung / KAG
Die Baukosten
für die Herstellung des Gehweges, der Baumpflanzungen sowie der behindertengerechte
Ausbau der Bushaltestelle betragen 70.000,-- €.
Die Kronenstraße wurde als sogenannte “Unternehmerstraße” gebaut und von der Stadt Herne übernommen und kann somit nach Baugesetzbuch nicht abgerechnet werden.
Gemäß § 3 der
KAG-Satzung der Stadt Herne kann der Gehweg bei einer Haupterschließungsstraße
nur in einer anrechenbaren Breite von 2,50 m zugrundegelegt werden. Der Anteil
der beitragspflichtigen Kosten am reduzierten Aufwand beträgt 50 v. H. (ca.
19.700,-- €). Die umlagefähigen Kosten der Baumaßnahme werden auf die
erschlossenen Grundstücke beider Straßenseiten umgelegt.
5.
Durchführung
Die Maßnahmen soll kurzfristig nach Beschlussfassung durch die bürgerschaftlichen Gremien ausgeschrieben werden, so dass – vorausgesetzt der Mittelbereitstellung – im Herbst 2003 mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden kann. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 3 Monate.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Nowak
Anlage
Lageplan Maßstab 1 : 500