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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Beschluss vom 03.12.2002 zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus- gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137) aufzuheben.
Der Änderungsbereich beschränkte
sich auf das Flurstück 279, Flur 43, Gemarkung Herne. Dieser ist im
Übersichtsplan dargestellt.
2.
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt erneut die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141) und der Berichtigung
vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).
Der neue Änderungsbereich umfasst
den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 10
-Katholisches Krankenhaus-. Dieser ist ebenfalls im Übersichtsplan dargestellt.
3.
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Der ursprünglich vorgesehene Änderungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 10 –Katho-lisches Krankenhaus- beschränkte sich auf das
unbebaute Grundstück an der Jean-Vogel-Straße (Gemarkung Herne, Flur 43,
Flurstück 279). Hier sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung eines Hospizes geschaffen werden.
In Anbetracht der über den Bau des Hospizes hinaus gehenden geplanten baulichen Maßnahmen der Universitätsklinik Marienhospital, wie u. a. die Errichtung eines Ärztehauses und eines Parkhauses, muss der Bebauungsplan insgesamt überarbeitet werden, damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet ist.
Der nunmehr vorgesehene Änderungsbereich umfasst somit den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
Anlagen:
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Übersichtsplan
M. 1:5000
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Rechtsgültiger
Bebauungsplan
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Katastergrundlage mit
neuem Änderungsbereich