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Vorlage - 2003/0847  

Betreff: Aufhebung und gleichzeitige Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus-, Stadtbezirk Herne-Mitte einschließlich Beschlussfassung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
20.11.2003 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
26.11.2003 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
04.12.2003 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.12.2003 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Beschluss vom 03.12.2002 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137) aufzuheben.

Der Änderungsbereich beschränkte sich auf das Flurstück 279, Flur 43, Gemarkung Herne. Dieser ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt erneut die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S 2141) und der Berichtigung vom 16.02.1998 (BGBl. I S. 137).

Der neue Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus-. Dieser ist ebenfalls im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

3.      Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der ursprünglich vorgesehene Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 –Katho-lisches Krankenhaus- beschränkte sich auf das unbebaute Grundstück an der Jean-Vogel-Straße (Gemarkung Herne, Flur 43, Flurstück 279). Hier sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Hospizes geschaffen werden.

 

In Anbetracht der über den Bau des Hospizes hinaus gehenden geplanten baulichen Maßnahmen der Universitätsklinik Marienhospital, wie u. a. die Errichtung eines Ärztehauses und eines Parkhauses, muss der Bebauungsplan insgesamt überarbeitet werden, damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet ist.

 

Der nunmehr vorgesehene Änderungsbereich umfasst somit den gesamten Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

-         Übersichtsplan M. 1:5000

-         Rechtsgültiger Bebauungsplan

-         Katastergrundlage mit neuem Änderungsbereich