Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anregungen im Verfahren zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 - Stadtbezirk Sodingen -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 20.11.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2003/0792 Anregungen im Verfahren zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 - Stadtbezirk Sodingen -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lenssen
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Zu 1.:            Schreiben der Wasserversorgung Herne GmbH, Postfach 10 17 09 in 44607 Herne             vom 09.07.2002

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich -

 

Zu 2.:            Schreiben des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, Freiherr-vom-Stein-Platz 1             in 48147 Münster vom 22.07.2002

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich -

 

Zu 3.:            Schreiben des Amtes für Bodendenkmalpflege, In der Wüste 4, 57462 Olpe vom             11.07.2002

 

- Ein Beschluss ist nicht erforderlich -

 

 

Zu 4.:            Schreiben des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002

 

            Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

      4.1.       Der Anregung wird nicht gefolgt.

Renaturierungsmaßnahmen des Ostbaches zwangen zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein angemietet waren. Mit der verbleibenden Reithalle südlich des Bachverlaufes allein war der Verein allerdings nicht mehr lebensfähig. Erst mit der Verwertung des noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde dem Verein die notwendige Rückabwicklung ermöglicht. Der Satzungsbereich war bereits vor Inkrafttreten städtischer Zielplanungen, wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, mit einem Mehrfamilienhaus und einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut.

Insofern ist die Übernahme dieser bebauten Flächen in den s.g. Innenbereich nur folgerichtig und schafft damit auch planungsrechtlich die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten existiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14

dagegen:   1

Enthaltungen:   0

 

 

Zu 4.:            Schreiben des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

4.2.      Der Anregung wird nicht gefolgt.

Das formelle Verfahren zur Erstellung dieser Ergänzungssatzung musste zunächst zurückgestellt werden, da der bestehende Landschaftsplan keine, hier aber notwendige Ausnahmeregelungen gemäß Landschaftsgesetz vorsah. Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung des Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde auch die Herausnahme des Waldweges aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlossen, d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des LSG bis zur östlichen Grenze des Waldweges vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl verbleibt sie im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes über den Waldweg ist somit auch weiterhin unter den in der Satzungsbegründung, “Zusammenfassende Bewertung”, beschriebenen Voraussetzungen wie

 

- Ersatzbeschaffung im Falle der Entfernung von Gehölzen,

-               Wegebefestigung in wassergebundener Decke,

-               flächenhafte Versickerung des Wegeoberflächenwassers,

-               Handschachtung im Wurzelbereich der Bäume

-   Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege,  

   Abschnitt 4 mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    14

dagegen:     1

Enthaltungen:     0

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 14

dagegen:           1

Enthaltung:        0