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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zu 1.: Schreiben
der Wasserversorgung Herne GmbH, Postfach 10 17 09 in 44607 Herne vom
09.07.2002
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich -
Zu 2.: Schreiben
des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege, Freiherr-vom-Stein-Platz 1 in
48147 Münster vom 22.07.2002
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich -
Zu 3.: Schreiben
des Amtes für Bodendenkmalpflege, In der Wüste 4, 57462 Olpe vom 11.07.2002
-
Ein Beschluss ist nicht erforderlich -
Zu 4.: Schreiben
des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt
4.1. Der Anregung wird
nicht gefolgt.
Renaturierungsmaßnahmen des Ostbaches zwangen zur Nutzungsaufgabe von Flächen nördlich des Ostbaches, die vom dortigen Reiterverein angemietet waren. Mit der verbleibenden Reithalle südlich des Bachverlaufes allein war der Verein allerdings nicht mehr lebensfähig. Erst mit der Verwertung des noch bis 2013 laufenden Erbbaurechtes wurde dem Verein die notwendige Rückabwicklung ermöglicht. Der Satzungsbereich war bereits vor Inkrafttreten städtischer Zielplanungen, wie Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, mit einem Mehrfamilienhaus und einer Reithalle in zweiter Reihe bebaut.
Insofern ist die Übernahme dieser bebauten Flächen in den s.g. Innenbereich nur folgerichtig und schafft damit auch planungsrechtlich die Klarheit, wie sie real vor Ort bereits seit Jahrzehnten existiert.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 14
dagegen: 1
Enthaltungen: 0
Zu 4.: Schreiben
des BUND, Kreisgruppe Herne vom 25.07.2002
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt
4.2. Der
Anregung wird nicht gefolgt.
Das formelle Verfahren zur Erstellung dieser Ergänzungssatzung musste zunächst zurückgestellt werden, da der bestehende Landschaftsplan keine, hier aber notwendige Ausnahmeregelungen gemäß Landschaftsgesetz vorsah. Mit Wirksamwerdung der 17. Änderung des Landschaftsplanes am 08.08.03 wurde auch die Herausnahme des Waldweges aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) beschlossen, d.h., diese Änderung sieht die Rücknahme des LSG bis zur östlichen Grenze des Waldweges vor. Der LSG-Status geht damit für diese Fläche in einer Größe von ca. 315 m² verloren, gleichwohl verbleibt sie im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die weitere Nutzung der bisherigen Erschließung des ehemaligen Reithallengrundstückes über den Waldweg ist somit auch weiterhin unter den in der Satzungsbegründung, “Zusammenfassende Bewertung”, beschriebenen Voraussetzungen wie
- Ersatzbeschaffung
im Falle der Entfernung von Gehölzen,
- Wegebefestigung
in wassergebundener Decke,
- flächenhafte
Versickerung des Wegeoberflächenwassers,
- Handschachtung
im Wurzelbereich der Bäume
-
Beachtung der Richtlinien für die Anlage von Straßen,
Teil Landschaftspflege,
Abschnitt
4 mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 14
dagegen: 1
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
dafür: 14
dagegen: 1
Enthaltung: 0