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20.11.2003 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ö 16 - zur Kenntnis genommen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Herr Gläsker
vom Fachbereich 41/4 – Wohnungswesen – gibt für die Verwaltung folgenden
Bericht ab:
Die
Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten beabsichtigt, die Häuser der
Schloß-Strünkede-Straße 5 – 51 abzubrechen und durch eine Neubebauung zu
ersetzen.
Dieses
Vorhaben stößt dabei aber auf gesetzliche Schranken, sowohl nach dem
Zweckentfremdungsrecht als auch nach den Vorschriften des BGB.
Von Seiten der
Stadt Herne wurde die rechtliche Problematik mit den THS-Vertretern erörtert.
Auch ein Ortstermin wurde mit der THS wahrgenommen, wobei der Techniker der
Abteilung Wohnungswesen mit vor Ort war.
Dabei wurde
festgestellt, dass sich die Objekte in sehr unterschiedlichem baulichen Zustand
befinden. So befinden sich die Häuser zum Westring hin, also die höheren
Hausnummern in einem schlechten Zustand. Wärmedämmung ist nicht vorhanden.
Auch ist eine
geringfügige Schieflage sowie Feuchtigkeitsschäden in den Wohnungen, im
Treppenhaus und im Kellergeschoss vorhanden. Die Innenausstattung in den
Wohnungen entspricht nicht dem heutigen Wohnungsstandard. So sind keine Bäder
vorhanden, Heizungen fehlen ebenso. Auch die Elektroinstallation entspricht
nicht der heutigen Norm (2-adrig).
Eine
Modernisierung dieser Häuser scheint wirtschaftlich nicht vertretbar.
Die Wohnungen
bis zur Hausnummer 35 sind dagegen in einem weitaus besseren Zustand und
könnten wirtschaftlich vertretbar modernisiert werden. Die Mieter in den
Häusern der Hausnummern 37 – 51 – derzeit sind es noch 7 Mietparteien – könnten
in freie Wohnungen der Häuser 5 – 35 umgesetzt werden, um den dann
freigezogenen Teil Nr. 37 – 51 abzureißen und durch entsprechenden Neubau zu
ersetzen. Hierbei müssten die Mieter aber von sich aus der Umsiedlung
zustimmen, da der geplante Abriss kein Kündigungsgrund ist.
Derartige
Verhandlungen laufen zurzeit zwischen der THS und den betroffenen Mietparteien.
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