|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Legalisierung der bestehenden Vereinsgebäude des SV Herne 57 und Errichtung eines Anbaus an der östlichen Grundstücksgrenze des Sportplatzes "Am Stadtgarten" Gemarkung Herne, Flur 16, Flurstücke 17/121 | 2003/0783 | ||||
Ö 2 | Anregungen im Verfahren zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 - Stadtbezirk Sodingen - | 2003/0792 | ||||
Ö 3 | Satzung zur Einbeziehung von hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 - 47 und dem Ostbach liegenden Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Sodingen - | 2003/0798 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für den Bereich
des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt. 2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne. |
||||||
20.11.2003 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 3 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss
für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen: Der Rat der
Stadt beschließt: 1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für den
Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird
zugestimmt. 2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne. Abstimmungsergebnis: dafür: 14 dagegen: 1 Enthaltung: 0 |
||||||
26.11.2003 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||
Ö 2 - beschlossen | ||||||
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umweltschutz
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für den Bereich des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen –
wird zuge-stimmt. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen: 2 Enthaltungen: 0 2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64 teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen: 2 Enthaltung: 0 |
||||||
05.12.2003 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||
Ö 10 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für den Bereich
des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt. 2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: 1 Enthaltung: 0 Anmerkung des
Schriftführers: Der Entwurf
der Satzung sowie die überarbeitete Begründung sind dem Original der
Niederschrift beigefügt. |
||||||
09.12.2003 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 18 - beschlossen | ||||||
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für den Bereich
des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt. 2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne. Abstimmungsergebnis: dafür: 15 dagegen: 1 Enthaltung: - |
||||||
16.12.2003 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 21 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Der
überarbeiteten Begründung zur Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
für den Bereich
des Hintergeländes Landwehrweg 31-47 – Stadtbezirk Sodingen – wird zugestimmt. 2. Die
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Orts- teil
(Innenbereich) für Flächen hinter den Häusern Landwehrweg Nr. 31 – 47 wird gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung von 27.08.1997 (BGBl.
I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) in Verbindung
mit § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2033) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NW S. 458) als Satzung beschlossen. Der
Geltungsbereich der Satzung wird in der Flurkarte vom 06.10.2003, die
Bestandteil der Satzung ist, festgelegt. Er umfasst die Flurstücke 58 und 64
teilweise in Flur 21 der Gemarkung Herne. Abstimmungsergebnis: dafür: 49 dagegen: 4 Enthaltung: -- |
||||||
Ö 4 | Aufhebung und gleichzeitige Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 -Katholisches Krankenhaus-, Stadtbezirk Herne-Mitte einschließlich Beschlussfassung zur Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB | 2003/0847 | ||||
Ö 5 | Baumaßnahmen im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 29/1 - Dammstraße / Vinckestraße - hier: Umgestaltung der Straße Im Dülskamp und Schulstraße | 2003/0853 | ||||
Ö 6 | Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XVIII - Teutoburgia - Stadtbezirk Sodingen - vom 13.08.1990, geändert durch die Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des SanierungsgebietesHerne XVIII - Teutoburgia - in der Stadt Herne vom 25.01.1994 | 2003/0842 | ||||
Ö 7 | Erlass einer 9. Satzung zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 21. Dezember 1993 zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Herne vom 05. August 1993 | 2003/0838 | ||||
Ö 8 | Gehwegausbau Kronenstraße / K 19 | 2003/0664 | ||||
Ö 9 | Baumaßnahmen im Bereich Hauptstraße zwischen Kolpingstraße / Lortzingstraße und Karlstraße | 2003/0835 | ||||
Ö 10 | Erschließung des Erschließungsvertragsgebietes II im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 181 - Kanalbereich Unser Fritz | 2003/0854 | ||||
Ö 11 | Bericht der Verwaltung zur Markierung von Angebotsstreifen für den Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen | 2003/0775 | ||||
Ö 12 | Kanalerneuerung und Straßeninstandsetzung Dorneburger Straße / Eintrachtstraße | 2003/0743 | ||||
Ö 13 | Kanalerneuerung Mont-Cenis-Straße (im Bereich Kantstraße bis Kirchstraße) | 2003/0852 | ||||
Ö 14 | Wohnbebauung südliches Flottmanngelände/westl. Flottmannstraße - mündlicher Sachstandsbericht - | 2003/0766 | ||||
Ö 15 | Plangebiet Nr. 111-Nord - Straße des Bohrhammers/Flottmannstraße; Antrag der CDU-Fraktion vom 27. September 2003 - hier eingegangen am 02. Oktober 2003 - | 2003/0862 | ||||
Ö 16 | Bericht der Verwaltung und Diskussion über die Begehung der Schloss-Strünkede-Straße - auf Vorschlag der SPD-Fraktion vom 07. November 2003 - | 2003/0867 | ||||
Ö 17 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
Ö 18 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||
Ö 18.1 | Veräußerung von Viterra-Häusern in der Landgrafenstraße | 2003/0950 | ||||
N 1 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | |||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | |||||